Geschäftsbericht – ein neuer Versuch

FMH
Ausgabe
2020/1516
DOI:
https://doi.org/10.4414/saez.2020.18760
Schweiz Ärzteztg. 2020;101(1516):526

Affiliations
Dr. iur., Generalsekretärin der FMH

Publiziert am 07.04.2020

Die aktuelle Herausforderung mit dem neuen Coronavirus Covid-19 und deren Bewältigung beschäftigt zurzeit die gesamte Schweizer Bevölkerung. Die Ärztinnen und Ärzte unternehmen alles, um die behördlich angeordneten Massnahmen umzusetzen. Ziel ist es, möglichst allen Patientinnen und Patienten diejenige Behandlung zu ermöglichen, die sie benötigen.
Trotz dieser ausserordentlichen Lage kommt die FMH ihren statutarischen Verpflichtungen nach und präsentiert heute den Geschäftsbericht 2019.
Die Statistik zeigt es unerbittlich: Ihr Interesse am ­Geschäftsbericht hält sich schwer in Grenzen, liebe Leserschaft. Daran ist grundsätzlich nichts auszusetzen, für den ärztlichen Berufsalltag spielt er tatsächlich kaum eine Rolle.
Die FMH ist aber gesetzlich verpflichtet, einen Geschäftsbericht zu publizieren. Wir nehmen diese Pflicht gegenüber unseren Mitgliedern und Dritten gerne wahr, ist es uns doch ein Anliegen, über unsere Tätigkeit und damit auch die Verwendung Ihrer Mitgliederbeiträge Transparenz herzustellen.
Vielleicht gelingt es uns ja in diesem Jahr und mit dem neuen Format, ein paar Leserinnen und Leser oder neu auch Zuschauerinnen und Zuschauer sowie Zuhörerinnen und Zuhörer zu gewinnen. Denn über unsere Tätigkeiten berichten wir aktuell nicht nur mittels Text, sondern auch mit Grafiken, Video- und Audiobeiträgen.
Das aus unserer Sicht sehr ansprechende neue Format finden Sie unter www.report2019.fmh.ch. Folgen Sie diesem Link und urteilen Sie selbst.