TARDOC – Was denn sonst?

FMH
Ausgabe
2020/12
DOI:
https://doi.org/10.4414/saez.2020.18776
Schweiz Ärzteztg. 2020;101(12):395

Affiliations
Dr. med., Mitglied des FMH-Zentralvorstandes, Departementsverantwortlicher Ambulante Versorgung und Tarife

Publiziert am 17.03.2020

Am 12. Juli 2019 hat die FMH zusammen mit dem Tarifpartner curafutura die neue ambulante Tarifstruktur TARDOC beim Bundesrat zur Genehmigung eingereicht. Die Leistungsstruktur wurde durch die Tarifpartner FMH, curafutura und MTK über drei Jahre erarbeitet. ­Damit liegt erstmals seit 2004 eine partnerschaftlich erarbeitete, sachgerechte und betriebswirtschaftlich bemessene Tarifstruktur gemäss KVG, Art. 43, Abs. 4 vor. Eine solche partnerschaftlich erarbeitete Tarifstruktur war zuvor vom Bundesrat immer wieder verlangt worden.
Zurzeit liegt die Tarifstruktur zur Prüfung beim Bundesamt für Gesundheit (BAG). Das BAG hat uns auch schriftlich bestätigt, dass die Tarifstruktur ­effektiv geprüft wird und hat uns eine inhaltliche Beurteilung der geprüften Tarifstruktur für Sommer 2020 in Aussicht gestellt. Gleichzeitig hat das BAG curafutura und der FMH aber auch mitgeteilt, dass es den Tarifvorschlag zum jetzigen Zeitpunkt aus formalen Gründen noch nicht für genehmigungsfähig hält, da unter anderem nach dem Berechnungsschlüssel des BAG auf Seiten der Versicherer keine Mehrheit den Tarifvorschlag unterstützt. Nichtsdestotrotz hat aber die vertiefte Prüfung der Tarifstruktur durch das Bundesamt begonnen. In Zusammenarbeit mit den einreichenden Tarifpartnern FMH und curafutura wurden vom BAG gemeinsame Workshops initiiert. Damit hat das BAG klar signalisiert, dass der TARDOC im Detail evaluiert werden soll. Wir erwarten von den Workshops klare Aussagen, was das BAG unter einer genehmigungsfähigen Struktur versteht. Wir setzen jedenfalls weiterhin auf eine genehmigungsfähige Struktur. Als Tarifpartner halten wir am Projekt TARDOC fest und sind im konstruktiven Austausch mit Behörden und Partnern, um verschiedene Lösungen zu prüfen und das Projekt TARDOC doch noch zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen.
Ein erster intensiver Workshop wurde bereits am 26. Februar 2020 im BAG mit Tarifexperten des BAG und Tarifspezialisten der FMH, der curafutura und der von den Tarifpartnern beauftragten Geschäftsstelle ats-tms, durchgeführt. Weitere Workshops sind bereits geplant. Parallel dazu sind wir mit den Tarifpartnern daran, weitere Vorbereitungsarbeiten für eine aktualisierte Version des TARDOC aufzugleisen. Insbesondere der Aufbau der nötigen Datenbanken für die Dignitäten und die Spartenanerkennung ist sehr zeitintensiv. Daneben wurden bereits die Arbeiten für die Schulungen zum neuen Tarif in Angriff genommen.
Bis Ende März 2020 müssen sich auch die Tarifpartner H+ und santésuisse gegenüber dem BAG zur Tarifstruktur TARDOC äussern. H+ war bis zu ihrem Ausscheiden im Herbst 2018 namhaft an der Entwicklung der Tarifstruktur beteiligt. Mit santésuisse haben wir einen intensiven Workshop zum TARDOC durchgeführt.
Curafutura und FMH wurden gleichzeitig vom BAG aufgefordert, bis Ende März 2020 eine Stellungnahme abzugeben, wie allenfalls auch Pauschalen in die Einzelleistungsstruktur TARDOC integriert werden können. Ein vollständiger Ersatz des Einzelleistungstarifs durch Pauschalen ist in der ambulanten Versorgung auf mehreren Ebenen unrealistisch. Ein sukzessives Ersetzen von Einzelleistungen im TARDOC durch ­geeignete, im TARDOC integrierte Pauschalen, ist ­da­gegen zielführend und sehr wünschenswert. Ins­besondere eignen sich dafür gut definierte Eingriffe und Proze­duren mit enger zeitlicher Varianz zur ­Leistungserbringung. Noch decken solche Pauschalen aber lediglich ca. 17% des ambulanten Kostenvolumens ab. Damit bleibt der sachgerechte und be­triebswirtschaftlich bemessene Einzelleistungstarif TARDOC auch noch auf Jahre hinaus unersetzlich. TARDOC – was denn sonst?