Stationäre psychosomatische Behandlung, eine Scheinlösung?

Briefe / Mitteilungen
Ausgabe
2020/13
DOI:
https://doi.org/10.4414/saez.2020.18787
Schweiz Ärzteztg. 2020;101(13):462

Publiziert am 24.03.2020

Stationäre psychosomatische ­Behandlung, eine Scheinlösung?

Der Autor ist Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, ausgebildeter Psychoanalytiker, hat den Fähigkeitsausweis in medizinischer Hypnose, leitete vor Jahren eine psychosomatische Station, war jahrelang in eigener Praxis tätig, hat sich daneben zum Versicherungsmediziner ausgebildet, arbeitete zehn Jahre in einer grossen Versicherung und in einer privaten Institution für Versi­cherungsgutachten. Mit anderen Worten: Er ist mit allen Wassern gewaschen, die Effizienz einer stationären psychosomatischen Behandlung zu beurteilen. Er sieht keinen Vorteil gegenüber der ambulanten.
1. Das entsprechende Angebot gibt es auch ambulant. 2. Die Wartefrist für eine stationäre Aufnahme liegt bei Wochen, teils bis zu drei Monaten. Wer so lange warten kann, kann auch ruhig ambulant weiter behandelt werden. 3. In den meisten Fällen werden die Pa­tienten nach stationärer Behandlung nicht mit einer expliziten prozentualen Arbeitsfähigkeit (AF) entlassen und die weitere Beurteilung den Zuweisenden überlassen, ganz nach dem Motto: Prognosen sind schwierig, besonders wenn sie die Zukunft betreffen.
Weshalb besteht denn ein so grosser Bedarf nach dieser stationären Behandlung?
1. Es entlastet die zuweisenden Ärzte und Ärztinnen. Denn psychosomatische Behandlungen machen auch sie müde. Der Erfolg lässt meist lange auf sich warten und es braucht dazu Geduld und Frustra­tionstoleranz.
2. Die Behandelnden können deshalb oft verunsichert werden und beginnen an ihrem Können zu zweifeln. Dafür besteht aber gar kein Grund. In den allermeisten Fällen machen sie es bestens, (ob mit oder ohne speziellem Diplom in Psychosomatik).
3. Solange die Patientin oder der Patient ­stationär versorgt wird, können die Zu­weisenden mit ruhigem Gewissen etwas verschnaufen.
4. Psychosomatische Kliniken machen ver­lockende Werbung: «bewegt gesund werden» / «Klinik und Hotel zur gleichen Zeit» / «Ruhe und Entspannung» / «erfolgreicher Stressabbau» (ob auch der Arbeitsplatz gemeint ist?).
5. Das stationäre Angebot steigert die Nachfrage.
Wer hat überhaupt ein Interesse, die Bettenzahl stationärer Behandlungen zu reduzieren?
Sicher sind es nicht die Anbieter und Kliniken, die daran verdienen. Sicher sind es nicht die Mitglieder der AG. Sicher sind es nicht Krankenkassen, denn sie werden bei statio­nären Behandlungen entlastet und können bei Bedarf die Prämien erhöhen. Sicher sind es auch nicht die allgemein versicherten Pa­tienten und Patientinnen. Sie haben meist keinen Selbstbehalt zu zahlen.
Wer aber ein Interesse hat, sind die Steuerzahler selber. Sie finanzieren das Gesundheits­wesen. Nur sind sie in den entsprechenden entscheidenden Gesundheits-Kommissionen und -Konferenzen nicht vertreten. Sie sind zudem auch selber Patienten und Patientinnen, die das Angebot nützen.
Wie stehen die Arbeitgeber zur stationären Behandlung? Meist haben sie nichts dagegen. «Stationär» schafft für sie Klarheit: 100% arbeitsunfähig für eine begrenzte Zeit von Wochen.
Fazit des Autors: Psychosomatische Stationen oder Kliniken sind heutzutage Luxus und verteuern das Gesundheitswesen. Die Player haben kein Interesse am Abbau der stationären psychosomatischen Bettenzahlen.