Coronarvirus und Patientenverfügung

Briefe / Mitteilungen
Ausgabe
2020/14
DOI:
https://doi.org/10.4414/saez.2020.18824
Schweiz Ärzteztg. 2020;101(14):496

Publiziert am 31.03.2020

Coronarvirus und Patienten­verfügung

In seinem Artikel «Le patient doit mieux pouvoir participer aux décisions thérapeutiques» unterstreicht T. Fumeaux die Bedeutung der Patientenverfügung in der Intensivmedizin [2020;101(12)434–6]. Seine Forderung hat mit der Corona-Virus-Pandemie eine neue Dimension erhalten. Mit der drohenden Ressour­cenknappheit können schwierige ethische Entscheidungen anfallen, sei es für die Patientinnen und Patienten selbst oder im Fall von Urteilsunfähigkeit für deren Angehörige und Behandlungsteams. Während Jüngere meist den vollen Einsatz aller Mittel wünschen, nehmen Ältere und/oder chronisch Kranke nicht selten eine zurückhaltendere Haltung ein. Wurde in gesunden Tagen über die Erwartungshaltung an die Medizin gesprochen und in einer Patientenverfügung festgehalten, wird dies den Entscheidungsfindungsprozess wesentlich beeinflussen und unterstützen.
Persönlich gehöre ich altersmässig zur Risikogruppe und blicke auf ein erfülltes Leben zurück. Meine Verfügung habe ich deshalb so ergänzt:
Sollte ich an einer Covid-19-Lungenentzündung leiden und die Verlegung auf eine Intensiv­station zur Diskussion stehen, will ich, dass eine lebensverlängernde Behandlung unterlassen wird (insbesondere Beatmung oder ­Reanimation). Stattdessen sollen palliative Massnahmen durchgeführt werden.
Sprechen Sie Ihre Patienten, Angehörigen und Freunde darauf an: Participez aux décisions thérapeutiques!