Briefe / Mitteilungen
Empfehlung bezüglich Schätzungen des Alters junger Asylbewerber
pädiatrie schweiz – Schweizerische Gesellschaft für Pädiatrie SGP
Empfehlung bezüglich Schätzungen des Alters junger Asylbewerber
Im Jahr 2017 haben wir eine Stellungnahme publiziert, in der Ärzten empfohlen wurde, sich nicht an den Altersbestimmungen junger Asylsuchender zu beteiligen. Seit 2019 werden die medizinischen Expertisen nun durch die rechtsmedizinischen Institute durchgeführt (3-Säulen-Prinzip). Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Aufnahmezentren bestimmen, wer einer Expertise zugeführt werden soll. Diese sind weder pädiatrisch ausgebildet, noch sind uns ihre Triagekriterien bekannt. Ausserdem weisen die Resultate der durchgeführten Tests immer eine hohe Fehlerquote auf.
Um unnötige Expertisen zu vermeiden und sicherzustellen, dass kein Minderjähriger als Erwachsener durchgeht (und ihm somit der Schutz vorenthalten wird, auf den er Anspruch hat), fordern wir:
– Ein Pädiater soll in die Entscheidungsfindung einbezogen werden, ob ein Asylsuchender einem rechtsmedizinischen Gutachten zwecks Schätzung des Alters zugeführt werden soll oder nicht (eine Weiterbildung wird für interessierte Kinderärzte organisiert werden).
– Im Falle einer rechtsmedizinischen Expertise soll, angesichts der beträchtlichen Fehlerquote, jeweils das jüngste Alter verwendet werden.
Der vollständige Text findet sich auf der Internetseite von pädiatrie schweiz:
paediatrieschweiz.ch/news/empfehlungen-zur-altersbestimmung-junger-migranten/
Kontaktadresse: sekretariat[at]paediatrieschweiz.ch
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