Empfehlung bezüglich Schätzungen des Alters junger Asylbewerber

Briefe / Mitteilungen
Ausgabe
2020/2930
DOI:
https://doi.org/10.4414/saez.2020.19084
Schweiz Ärzteztg. 2020;101(2930):897

Publiziert am 14.07.2020

pädiatrie schweiz – Schweizerische Gesellschaft für Pädiatrie SGP

Empfehlung bezüglich Schätzungen des Alters junger Asylbewerber

Im Jahr 2017 haben wir eine Stellungnahme publiziert, in der Ärzten empfohlen wurde, sich nicht an den Altersbestimmungen junger Asylsuchender zu beteiligen. Seit 2019 werden die medizinischen Expertisen nun durch die rechtsmedizinischen Institute durchgeführt (3-Säulen-Prinzip). Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Aufnahmezen­tren bestimmen, wer einer Expertise zugeführt werden soll. Diese sind weder pädiatrisch ausgebildet, noch sind uns ihre Triagekriterien bekannt. Ausserdem weisen die Resultate der durchgeführten Tests immer eine hohe Fehlerquote auf.
Um unnötige Expertisen zu vermeiden und sicherzustellen, dass kein Minderjähriger als Erwachsener durchgeht (und ihm somit der Schutz vorenthalten wird, auf den er Anspruch hat), fordern wir:
– Ein Pädiater soll in die Entscheidungs­findung einbezogen werden, ob ein Asylsuchender einem rechtsmedizinischen Gutachten zwecks Schätzung des Alters zugeführt werden soll oder nicht (eine Weiterbildung wird für interessierte ­Kinderärzte organisiert werden).
– Im Falle einer rechtsmedizinischen Expertise soll, angesichts der beträchtlichen Fehlerquote, jeweils das jüngste Alter ­verwendet werden.
Der vollständige Text findet sich auf der Internetseite von pädiatrie schweiz:
Kontaktadresse: ­sekretariat[at]paediatrieschweiz.ch