Verzögerung als Chance

FMH
Ausgabe
2020/36
DOI:
https://doi.org/10.4414/saez.2020.19184
Schweiz Ärzteztg. 2020;101(36):1056

Affiliations
Dr. med., Mitglied des FMH-Zentralvorstandes, Departementsverantwortliche Digitalisierung / eHealth

Publiziert am 01.09.2020

Geht dem elektronischen Patientendossier (EPD) noch vor dem Start die Luft aus? Mitte Juli konnte den ­Medien entnommen werden, dass die Axsana AG ihren angeschlossenen Spitälern Rechnungen von mehreren Zehntausend bis Hunderttausend Franken stellte, obschon ihr Produkt die vom Gesetz vorgeschriebenen Anforderungen noch nicht erfüllt. Laut dem Bund könnte Axsana bald das Geld ausgehen [1]. Seit April sollte das EPD in der ganzen Schweiz funktionieren. Doch die Einführung verzögert sich, insbesondere aufgrund der komplexen Zertifizierungsverfahren der (Stamm-)Gemeinschaften, welche schliesslich das EPD betreiben werden. Ungeachtet der zuletzt kritischen Berichterstattungen geht eHealth Suisse davon aus, dass das EPD im Frühjahr 2021 in einer ersten Version existieren wird [2].
Doch auch wenn das EPD 2021 flächendeckend in der Schweiz eingeführt würde, ist dessen Nutzen im Alltag der Ärztinnen und Ärzte fraglich. Die FMH hat dieses Jahr eine Arbeitsgruppe initiiert, die sich mit praktischen ­Fragen zum Umgang mit dem EPD auseinandersetzt.
Grundsätzlich ist das EPD ein virtuelles Dossier für den Patienten, «[…] über das dezentral abgelegte behandlungsrelevante Daten aus der Krankengeschichte […] zugänglich gemacht werden können». Es ist kein Kommunikationsinstrument für die Ärzteschaft. Initial werden im EPD keine oder nur wenige Daten strukturiert erfasst werden können. Strukturierte Daten sind jedoch der Schlüssel, sowohl um gezielt Infor­mationen zu finden als auch für eine tiefe Integration in die Primärsysteme in Klinik oder Praxis. Beides sind essenzielle Voraussetzungen für den Nutzen bei der ärztlichen Arbeit, in qualitativer wie auch in ökonomischer (Effizienz-) Hinsicht.
Jenseits der Träume der Architekten des EPD von einer umfassenden Dokumentation der Krankengeschichte würde es für Ärztinnen und Ärzte einen Mehrwert darstellen, wenn sie rasch Zugang haben zu einem sogenannt «critical data set». Dazu gehören unter anderem aktuelle Diagnosen und Medikamente. Kleine Schritte in Richtung Bereitstellung von wichtigen strukturierten Daten wären also gefragt!
Im EPD liegt die Verantwortung für die Zugriffsberechtigungen oder für das Löschen von Dokumenten in den Händen der Patientinnen. An diesem Prinzip der informationellen Selbstbestimmung ist in unserem Verständnis einer modernen Informationsgesellschaft nicht zu rütteln. Jedoch muss die Frage erlaubt sein, ­inwiefern das EPD ein Kommunikationsinstrument darstellt, wenn systembedingt wichtige Befunde zwischen den behandelnden Ärztinnen mittels Brief, Fax oder E-Mail zugestellt werden müssen. Denn zu befürchten ist, dass der Arzt am Point-of-Care öfters ­keinen Zugriff auf das EPD hat, obschon die Patientin den Zugriff zulassen würde. Andere Länder wie Dänemark oder Estland gewähren deshalb einen offenen ­Zugang zum EPD [3]. Um die Daten zu schützen, erfolgt dort eine konsequente Protokollierung der Zugriffe mit Strafverfolgung bei Verletzung der Persönlichkeitsrechte. Auch in diesen Ländern ist die Selbst­bestim­mung der Patientinnen gewährleistet mit der Möglichkeit, den Zugriff auf bestimmte Dokumente einzuschränken.
Die Digitalisierung der Arztpraxis ist mittlerweile Standard und die Ärztinnen sind bereit, in eine nutzenstiftende IT zu investieren. Wenn sie am EPD teilnehmen, sind sie grundsätzlich dazu verpflichtet, das EPD zweckmässig zum Einsatz zu bringen. Dies impliziert neue Aufwände, die in der Tarifstruktur nicht abgebildet sind. Mit der Einführung des EPD bleibt der Aufwand für das Aktenstudium ausserhalb des EPD sowie für die Bewirtschaftung der Praxissoftware. Das EPD im jetzigen Konzept bedingt eine doppelte Buchführung, insbesondere, weil die Anbindung an die elektronische Krankengeschichte noch in weiter Ferne liegt.
Die aktuelle Verzögerung bei der Einführung des EPD sollte dringend als Chance genutzt werden, das EPD entsprechend den Bedürfnissen der Ärzteschaft weiterzuentwickeln.
1 Feusi D. Nach Protest: Spitäler müssen nur die Hälfte bezahlen. Der Bund [Internet]. 2020 Jul 15; Available from: https://epaper.derbund.ch/#article/46/Der Bund/2020-07-15/11/112324830
3 Lepasepp K, Matjus M, Haamer M. Overview of the national lawson electronic health records in the EU Member States – National Report for the Republic of Estonia. 2014.