Vielleicht habe ich nicht ganz richtig geschaut, aber ich fand keine Angabe darüber, ob hier Brutto- oder Nettoeinkommen verglichen wurden. Ich nehme eher Bruttoeinkommen an, aber wenn es Nettoeinkommen wären, müsste nicht nur dieses Fakt, sondern noch zusätzlich angegeben werden, wie die Sozialversicherungsabzüge, insbesondere der 2. Säule (aber z.B. auch der UV), verrechnet wurden. Es ist ja z.B. nicht ohne weiteres anzunehmen, dass Pensionskassenabzüge auf variable Lohnbestandteile gemacht werden, wenn doch, müsste ihre Höhe angegeben werden. Ein Vergleich zwischen verschiedenen Lohnbezügern/-bezügerinnen wäre nur sauber, wenn gleiche Abzüge berechnet würden. In Wirklichkeit variieren die Pensionskasseneinzahlungen, die obligatorischen und erst recht die überobligatorischen, zum Teil ganz deutlich. Die Altersgliederung der Kaderärzteschaft, in ständiger Veränderung, würde die Abzüge – sofern sie tatsächlich einbezogen wurden – und damit die Nettoeinkommen beeinflussen. Im Weiteren fand ich keine Angaben betreffend eine Aufrechnung der Einkommen auf gleiche Arbeitszeiten. Der Anteil Teilzeitarbeitender, vor allem der Frauen, ist ja ganz beträchtlich. Löhne ohne Bezug auf Arbeitszeiten sind weder zwischen den Individuen noch im Zeitablauf von Individuen und Kollektiven vergleichbar; ein durchschnittliches Einkommen hat damit keinen Aussagewert, und Vergleiche über einen Zeitraum sind nicht interpretierbar, wenn gleichzeitig die Zusammensetzung der Pensen über die Jahre ändern. So können Einkommen pro Person über die Jahre sinken, wenn der Anteil der Teilzeitangestellten steigt, und das ist wegen des zunehmenden Frauenanteils zu erwarten. Dabei wären die Löhne (Arbeitsentgelte) pro Zeit nicht gesunken, sondern eventuell oder sogar wahrscheinlich gestiegen.