Bitte um Erläuterung zu Patientenrechten (mit Replik)

Briefe / Mitteilungen
Ausgabe
2021/04
DOI:
https://doi.org/10.4414/saez.2021.19544
Schweiz Ärzteztg. 2021;102(04):124

Publiziert am 27.01.2021

Bitte um Erläuterung zu Patientenrechten

Meinen besten Dank an Frau Dr. iur. Ursina Pally Hofmann für ihren sehr informativen und umfassenden Artikel.
Vorausgesetzt und anerkannt, dass der gesamtgesellschaftliche Nutzen der meisten und wichtigen Impfungen positiv ist, kennen die meisten von uns klinisch tätigen Ärzte vereinzelt Patienten mit schweren Impf-Neben­wirkungen, sogar mit lebenslangen schweren Impffolgen.
Wie Sie klar ausgeführt haben, muss der impfende Arzt über häufig auftretende, aber auch seltene Risiken mit schweren Folgen aufklären. Dazu sollte er m.E. die biographische und persönliche Situation eines Menschen bzw. Patienten miteinbeziehen.
Hier meine Bitte/Frage: Wie ist die juristische Sachlage, welches sind die Patientenrechte bei Impfungen, die vom Arbeitgeber ZWINGEND verlangt werden, sei dies bei Auszubildenden in medizinischen Berufen, bei Pflegepersonal in Kliniken und Heimen oder bei MPA in Arzt­praxen?
Präzisierende Erläuterungen hierzu wären noch angebracht und hilfreich. Vielen Dank.

Replik zu «Bitte um ­Erläuterung zu Patientenrechten»

Sehr geehrter Herr Bühler
 
Vielen Dank für Ihre Anfrage.
Auch wenn der Arbeitgeber eine Impfung vorschreibt, darf kein Arbeitnehmer ohne Einwilligung geimpft werden. Eine «zwangsweise» Impfung ist in der Schweiz weder vorgesehen noch wäre sie wohl mit unserer Verfassung vereinbar. Der Arbeitnehmer kann also wählen zwischen der vom Arbeit­geber vorgeschriebenen Impfung und dem ­Risiko, entlassen zu werden, weil er seine ­arbeitsvertraglichen Pflichten oder die entsprechende Weisung des Arbeitgebers nicht befolgt.