TARDOC: Auf der Zielgeraden, aber noch nicht im Ziel

FMH
Ausgabe
2021/03
DOI:
https://doi.org/10.4414/saez.2021.19555
Schweiz Ärzteztg. 2021;102(03):44

Affiliations
Dr. med., Mitglied des FMH-Zentralvorstandes, Departementsverantwortlicher Ambulante Versorgung und Tarife

Publiziert am 20.01.2021

Fünfhundert Tage nach der Einreichung des Genehmigungsantrages von TARDOC hat das Bundesamt für Gesundheit (BAG) am 20. November 2020 den beteiligten Tarifpartnern curafutura und FMH seinen lange erwarteten Prüfbericht zugestellt.
Der Bericht ist sehr umfangreich und detailliert und zollt der geleisteten Arbeit grossen Respekt. Das BAG kommt im Prüfbericht zum Schluss, dass der TARDOC mit Anpassungen materiell genehmigungsfähig ist. Der Bundesrat hat aber bisher keinen Entscheid bezüglich einer Genehmigung oder Ablehnung des ambulanten Einzelleistungstarifs TARDOC gefällt, und damit liegt zurzeit nur eine Beurteilung des BAG zum TARDOC vor.
Im neunzigseitigen Prüfbericht macht das BAG Empfehlungen für Nachbesserungen. Die Expertinnen und Experten der Abteilung ambulante Versorgung und Tarife der FMH haben den Prüfbericht inhaltlich analysiert. Auf technischer Ebene fanden Abstimmungen mit den Vertretern der beteiligten Tarifpartner und der ats-tms AG statt. Diese Grundlagenarbeit dient den politischen Diskussionen und Entscheiden über das weitere Vorgehen der beteiligten Verbände.
Wir sind nicht mit allen Kritikpunkten einverstanden; so sind aus unserer Sicht doch einige auf mangelnde Detailkenntnisse zurückzuführen. Diverse Empfehlungen werden wir jedoch aufnehmen, prüfen und in den nächsten Wochen gemeinsam mit den beteilig­ten Tarifpartnern umsetzen, um den TARDOC fit für die Genehmigung zu machen.
Am 3. Dezember 2020 fand unter Leitung von Bundesrat Alain Berset zudem ein «Runder Tisch» mit allen Tarifpartnern und der Gesundheitsdirektorenkonferenz GDK statt. Ziel war es, die Chancen einer gemeinsamen, tarifpartnerschaftlichen Lösung auf der Basis des eingereichten Einzelleistungstarifs TARDOC und der eingereichten ambulanten Pauschalen von santésuisse und FMCH zu identifizieren.
Rasch wurde klar, dass es auch in Zukunft einen Einzelleistungstarif braucht, um alle ärztlichen Leistungen im ambulanten Bereich sachgerecht und adäquat ­abbilden zu können. Ebenso hat die FMH mit ihren Tarifpartnern curafutura und MTK eine gemeinsame ambulante Tariforganisation aller Tarifpartner (curafutura, H+, santésuisse, MTK und FMH) ausdrücklich begrüsst. Die bereits seit fünf Jahren funktionierende Tariforganisation ats-tms AG wäre dazu gut geeignet. Auch für die Abgeltung von ambulanten ärztlichen Eingriffen und Prozeduren durch sinnvolle Pauschalen zeigen sich FMH, curafutura und MTK durchaus offen – dort, wo diese Leistungen gut abgrenzbar sind und ­Einzelleistungen ersetzen können. Damit könnte die immer wieder geforderte deutliche Vereinfachung der Tarifierung von ärztlichen Leistungen erreicht werden.
Selbstredend müssen diese schweizweiten Pauschalen aber genau wie die Einzelleistungen auf den gleichen gesetzlichen Grundlagen einer sachgerechten und betriebswirtschaftlichen Bemessung beruhen und auch die Bestimmungen von Art. 59c Abs. 1c KVV (kostenneutrale Einführung bei Modellwechsel) einhalten.
Unmissverständlich haben FMH und curafutura am 3. Dezember 2020 beim Treffen mit Bundesrat Alain Berset kommuniziert, dass der «TARDOC-Zug» rollt. Weitere Tarifpartner können jederzeit zu den gleichen Bedingungen ins Projekt einsteigen, wie es die SWICA vorgemacht hat.
FMH, curafutura und MTK erachten die Chancen für eine Genehmigung von TARDOC weiterhin als vollkommen intakt; nun fehlt noch die letzte Meile bis zur Genehmigung.