Gewalt und Suizide: Auswirkungen der Pandemie auf die Fallzahlen

Der Lockdown im Kanton Aargau

Tribüne
Ausgabe
2021/06
DOI:
https://doi.org/10.4414/saez.2021.19560
Schweiz Ärzteztg. 2021;102(06):218-220

Affiliations
Institut für Rechtsmedizin Aargau, Kantonsspital Aarau
a Dr. med., Oberärztin; b Dr. med., Chefarzt; c Dr. med., Co-Abteilungsleiter Forensische Medizin und Oberarzt mbF

Publiziert am 10.02.2021

Es wurde befürchtet, dass während der Pandemie Fälle von häuslicher Gewalt und Suizide zunehmen könnten [1]. In der Forensik-Abteilung des Instituts für Rechtsmedizin Aargau (IRMAG) entstand tatsächlich der Eindruck, dass mehr Fälle häuslicher Gewalt und Suizide zu untersuchen waren als im gleichen Zeitraum in den vorherigen Jahren. Diese Einschätzung wurde in einer Studie untersucht, deren Ergebnisse im Folgenden vorgestellt werden.
In der Schweiz stand 2020 das öffentliche Leben im Rahmen der Corona-Pandemie zwischen dem 16. März und dem 11. Mai still. Schulen, Restaurants und Geschäfte waren auf behördliche Anweisung hin geschlossen, Versammlungen von über 5 Personen waren verboten, und die Einwohner wurden aufgefordert, zu Hause zu bleiben. Als Folge davon litt die Wirtschaft, es kam zu Hamsterkäufen von Toilettenpapier und Backhefe, zu einem Einbruch des Flugverkehrs und einem Ansturm auf Schweizer Naherholungsgebiete.
Die im Folgenden vorgestellte retrospektive Studie gibt Aufschluss, ob die Fallzahlen von häuslicher Gewalt und/oder Suiziden während des Lockdowns im Kanton Aargau im Vergleich zu denselben Zeitperioden in den Vorjahren grosse Unterschiede aufweisen.

Methode: Häufigkeitsanalyse

Die elektronische Falldatenbank des Instituts für Rechtsmedizin Aargau wurde für den Zeitraum vom 16. März bis zum 11. Mai für die Jahre 2017–2020 nach forensisch-klinischen Untersuchungen und Suiziden durchsucht und eine Häufigkeitsanalyse durchgeführt. Das Signifikanzniveau wurde jeweils mit dem Chi-Quadrat-Test überprüft. An soziodemographischen Parametern wurden Alter und Geschlecht er­hoben.
Bei den forensisch-klinischen Untersuchungen wurde sowohl nach Art der Untersuchung unterschieden (häusliche Gewalt, Körperverletzung, Untersuchung nach Sexualdelikt) als auch nach der Rolle der beteiligten Personen (geschädigt, tatverdächtig, beteiligt).
Bei den Legalinspektionen wurden nur Fälle eingeschlossen, bei denen kein Zweifel an einem Suizid bestand. Erhoben wurde die Art des Suizids, wie z.B. Erhän­gen oder Erschiessen, und, ob im Anschluss an die Legalinspektion eine Obduktion erfolgt war. Alle erhobenen Daten wurden vollständig anonymisiert.

Ergebnisse

In den Jahren 2017 bis 2020 wurden im IRMAG 784 forensisch-klinische Untersuchungen und 2279 amtsärztliche Leichenschauen (sog. Legalinspektionen) durchgeführt.
Tabelle 1 zeigt die Anzahl der jährlich zwischen dem 16. März und dem 11. Mai erfassten Fälle. Es fällt auf, dass 2020 deutlich mehr klinische Untersuchungen erfolgt waren als in den Jahren zuvor. Die Anzahl der untersuchten Suizide weist 2020 hingegen keinen deut­lichen Anstieg im Vergleich zu den Vorjahren auf.
Tabelle 1: Anzahl der forensisch-klinischen Untersuchungen (KU) und der Suizide im Untersuchungszeitraum 16.3.–11.5. nach Jahr (p = Signifikanzniveau <0,05).
JahrKUSuizide
2017814
20182324
20192222
20203622
p.00076.70
In Tabelle 2 wird deutlich, dass die Fälle häuslicher Gewalt im definierten Untersuchungszeitraum starken Schwankungen unterlagen. Die Körperverletzungsdelikte sind 2020 im Vergleich zu den Vorjahren deutlich angestiegen. Bezogen auf den Mittelwert der Jahre 2017–2019 wurden im Jahr 2020 im Untersuchungszeitraum signifikant mehr forensisch-klinische Untersuchungen wegen Körperverletzungen durchgeführt.
Tabelle 2: Anzahl der forensisch-klinischen Untersuchungen, gegliedert 
nach ­Schädigungsart im Untersuchungszeitraum.
 HGKVSDAnderes
2017440 
201812452
201921442
2020122014
p.057.00071.273.317
HG = häusliche Gewalt, KV = Körperverletzungen, SD = Sexualdelikt, p = Signifikanzniveau <0,05.
Die Anzahl der Legalinspektionen aufgrund von Suiziden unterschied sich während des Lockdowns nicht wesentlich von den Vorjahren. Tabelle 3 veranschaulicht jedoch, dass die assistierten Suizide im Untersuchungszeitraum im Vergleich zu den Vorjahren stark abgefallen waren, während die absolute Anzahl der anderen Suizide leicht zugenommen hat. Dieser Unterschied ist jedoch nicht als signifikant zu erachten.
Tabelle 3: Anzahl der Suizide, gegliedert nach Methode im Untersuchungszeitraum.
 ErhängenErtrinkenEr­schiessenZugSturz aus HöheASAnderes
20175111042
201811223140
201942212110
20203344260
p.872.275.177.102.827.283 
AS = assistierter Suizid, p = Signifikanzniveau <0,05.

Diskussion der Ergebnisse

Der Kanton Aargau umfasst rund 685 000 Einwohner und ist damit in der deutschsprachigen Schweiz der drittbevölkerungsreichste Kanton nach Bern und Zürich [2]. Das Institut für Rechtsmedizin Aargau führt seit 2017 im ganzen Kanton bei polizeilich zur Anzeige gebrachten Körperverletzungsdelikten forensisch-­klinische Untersuchungen durch, wie z.B. bei häuslicher Gewalt, Sexualdelikten oder anderen Fällen interpersoneller Gewalt.
Ebenso werden bei allen aussergewöhnlichen Todesfällen im ganzen Kanton Legalinspektionen am Fundort durchgeführt. Als aussergewöhnliche Todes­fälle gelten alle nicht-natürlichen Todesfälle, wie Suizide, Tötungsdelikte und Unfälle, sowie alle unklaren Todesfälle, bei denen die Todesart durch den leichenschauenden Arzt zunächst nicht eindeutig bestimmt werden kann und damit eine nicht-natürliche Todesart möglich ist.
Aufgrund dieser Umstände verfügt das IRMAG über umfassende Kenntnisse hinsichtlich der Fälle interpersoneller Gewalt und der aussergewöhnlichen Todesfälle im Kanton Aargau.

Forensisch-klinische Untersuchungen

Gemäss der World Health Organization (WHO) kann die aussergewöhnliche Situation der Pandemie das Risiko für häusliche Gewalt erhöhen. Stress, soziale Isolation, Verarmungsängste und der verminderte Zugang zu Sozial- und Gesundheitseinrichtungen sind nur ein Teil der genannten Gründe [3, 4]. Mehrere Studien weltweit zeigen, dass es bereits zu einer Zunahme von häuslicher Gewalt im Rahmen der behördlichen Covid-19-­Massnahmen gekommen ist [4–6].
Während des Lockdowns in der Schweiz im Frühjahr 2020 wurden signifikant mehr forensisch-klinische Untersuchungen im Kanton Aargau durchgeführt als im Vergleich zu den Vorjahren, wobei insbesondere Untersuchungen wegen Körperverletzungen, im Sinne von Prügeleien und Messerstechereien, angestiegen waren. Bezüglich der Fälle von häuslicher Gewalt lässt sich zwar ein leichter Anstieg feststellen, dieser verfehlt jedoch knapp das Signifikanzniveau von p <0,05. Einschränkend ist hierzu allerdings die vermutlich hohe Dunkelziffer häuslicher Gewalt anzuführen, wobei es im Lockdown aufgrund der sozialen Isolation und behördlichen Anordnung, zu Hause zu bleiben, dem Opfer möglicherweise noch schwerer gemacht wurde, sich der Kontrolle des Aggressors zu entziehen und eine Anzeige bei der Polizei zu erstatten.

Suizide

In Hinblick auf das Suizidrisiko wird angenommen, dass Pandemien durch soziale und ökonomische Aspekte zu einem erhöhten Suizidrisiko führen können, wie bereits in den USA während der Grippe-Epidemie 1918/19 und in Hongkong während der SARS-Epidemie 2003 [7, 8] beobachtet werden konnte. Soziale Isolation, Vereinsamung, Angst, Verlust der Arbeit und finanzielle Probleme sind nur einige der vielen Gründe, die im Rahmen der Corona-Pandemie zu einem erhöhten Suizidrisiko führen können.
In unserem Untersuchungsgut ist kein signifikanter Unterschied in den absoluten Fallzahlen der Suizide zu erkennen. Es fand aber 2020 eine leichte Ver­schiebung hin zu den nicht-assistierten ­Suiziden statt, wobei dieser Unterschied jedoch nicht signifikant ist. Ein Grund hierfür könnte sein, dass aufgrund der behördlichen Massnahmen auf nicht absolut dringliche Freitodbegleitungen verzichtet wurde. Da der Untersuchungszeitraum dieser Studie zu Beginn der Pandemie lag, könnten sich allfällige Auswirkungen wirtschaftlicher Schäden auf die Suizidrate und/oder die interpersonelle Gewalt auch erst zu einem späteren Zeitraum manifestieren. Weitere Studien über einen längeren Zeitraum mit detaillierter Erfassung der Suizid­gründe könnten hier Aufschlüsse liefern.

Einschränkungen der Studie

Die vorliegende Studie umfasste lediglich rechtsmedizinisch untersuchte Fälle im Zeitraum vom 16. März bis zum 11. Mai der Jahre 2017–2020. Die nicht polizeilich gemeldeten Fälle von körperlicher Gewalt wurden somit rechtsmedizinisch nicht erfasst, und es handelt sich um einen kurzen Zeitraum, der grossen Schwankungen unterliegen kann.
Folgestudien über einen längeren Zeitraum sowie in Zusammenarbeit mit den kantonalen Opferhilfestellen und der Polizei könnten insbesondere in Hinblick auf interpersonelle Gewalt, die nicht zur Anzeige gebracht wurde, einen detaillierten Einblick über die Auswirkungen der Corona-Pandemie im Kanton Aargau geben.

Prävention ist wichtig

Unsere Studienergebnisse zeigen, dass es im Kanton Aargau durch den Lockdown und die damit einher­gehenden Einschränkungen tatsächlich zu einer Zunahme von Körperverletzungsdelikten gekommen ist. Der subjektive Eindruck einer Zunahme häuslicher Gewalt konnte aufgrund der Fallzahlen jedoch nicht objektiviert werden.
In der Zusammenschau mit der Literatur konnte auch im Kanton Aargau eine Zunahme interpersoneller ­Gewalt und von Suiziden, mutmasslich in Zusammenhang mit dem behördlich angeordneten Lockdown, festgestellt werden, so dass zukünftig ein besonderes Augenmerk auf präventive Massnahmen gelegt werden sollte.

Das Wichtigste in Kürze

• Im Kanton Aargau ist es 2020 während des Lockdowns zu einer Zunahme von Körperverletzungsdelikten gekommen. Die befürchtete Zunahme häuslicher Gewalt konnte durch die Fallzahlen nicht objektiviert werden.
• Mit Ausnahme des assistierten Suizids nahm im Aargau 2020 während des Lockdowns auch die Zahl der Suizide leicht zu, mutmasslich im Zusammenhang mit den behördlichen angeordneten Massnahmen. Künftig sollte ein besonderes Augenmerk auf die Prävention gelegt werden.

L’essentiel en bref

• Dans le canton d’Argovie, une augmentation des lésions corporelles a été constatée pendant le ­semi-confinement en 2020. La hausse redoutée de la violence domestique ne s’est pas concrétisée avec le nombre de cas.
• Le nombre de suicides – sauf le suicide assisté – a également légèrement augmenté en Argovie en 2020 pendant le semi-confinement, vraisemblablement en lien avec les différentes mesures ordonnées. Une attention particulière devra à l’avenir être accordée à la prévention.
Dr. med. Saskia Gauthier
Kantonsspital Aarau
Institut für Rechtsmedizin
Tellstrasse 25
CH-5001 Aarau
saskia.gauthier[at]ksa.ch
2 Kanton Aargau in Zahlen. www.ag.ch/de/weiteres/portrait/zahlen_und_fakten/zahlen_und_fakten.jsp. Accessed 7.12.2020.
3 WHO. Covid-19 and violence against women. www.who.int/reproductivehealth/publications/emergencies/COVID-19-VAW-full-text.pdf. Accessed 20.10.2020.
4 UN Women, 2020. Violence Against Women and Girls: the Shadow Pandemic. Retrieved May 3, 2020, from United Nations: www.unwomen.org/en/news/stories/2020/4/statement-ed-phumzile-violence-against-women-during-pandemic. Accessed 7.12.2020.
5 Boserup B, McKenney M, Elkbuli A. Alarming trends in US domestic violence during the COVID-19 pandemic. American Journal of Emergency Medicine, https://doi.org/10.1016/j
6 Fraser E. Impact of COVID-19 pandemic on violence against women and girls. Development UAftDoI; 2020.
7 Gunnell D, Appleby L, Arensman E, Hawton K, John A, Kapur N, Khan M, O’Connor RC, Pirkis J. COVID-19 Suicide Prevention Research Collaboration. Suicide risk and prevention during the ­COVID-19 pandemic. Lancet Psychiatry. 2020 Jun;7(6):468–71.
8 Sher L. The impact of the COVID-19 pandemic on suicide rates. QJM. 2020 Oct 1;113(10):707–12.