The Hill We Climb

FMH
Ausgabe
2021/10
DOI:
https://doi.org/10.4414/saez.2021.19672
Schweiz Ärzteztg. 2021;102(10):351

Affiliations
Dr. med., Vizepräsident der FMH, Departementsverantwortlicher Daten, Demographie und Qualität / SAQM

Publiziert am 09.03.2021

Am 1. April 2021 wird der neue Artikel 58a des Krankenversicherungsgesetzes zur Stärkung von Qualität und Wirtschaftlichkeit in Kraft treten. Die Aufgaben, die darin vom Gesetzgeber an die Verbände der Leis­tungserbringer und die Verbände der Versicherer definiert wurden, sind nicht vergleichbar mit den Dimensionen der Amtseinführung des 46. Präsidenten der USA. Dennoch tragen die Worte «the hill we climb» der jungen Poetin auf den Stufen des Kapitols zur Amtseinführung von Joe Biden am 20. Januar 2021 vieles in sich, was wir uns auch für unsere Herausforderung zu Herzen nehmen dürfen. Unsere Aufgabe lautet gemäss Absatz 1 von Art. 58a KVG: Die Verbände der Leistungserbringer und der Versicherer schliessen gesamtschweizerisch geltende Verträge über die Qualitäts­entwicklung (Qualitätsverträge) ab. In Absatz 2 und folgenden sind Konkretisierungen enthalten, welche Inhalte in diesen Verträgen mindestens zu regeln sind.
Für die FMH steht fest, dass wir hierzu unseren Teil beitragen werden, und zwar nicht nur müssen, sondern auch wollen. Dass dies keine leeren Worte aus verbandspolitischer Feder sind, wird durch den Tatbeweis belegt, dass insgesamt rund 3300 Mitglieder ihre Qualitätsaktivitäten, welche von den jeweiligen Fachgesellschaften empfohlen und von der Arbeitsgruppe Qualität der FMH und der Versicherer akzeptiert wurden, transparent auf doctorfmh.ch ausgewiesen haben. Dies entspricht einer sehr guten Teilnahmequote von 43% der Ärztinnen und Ärzte, die im Rahmen einer erstmaligen freiwilligen Pilotierung von Erfassungen der Qualitätsaktivitäten im praxisambulanten Bereich angeschrieben wurden. Diese Umfrage wurde im vergangenen Jahr von der FMH/SAQM und den Verbänden der Versicherer durchgeführt zusammen mit jenen Fachgesellschaften, die sich dafür zur Verfügung gestellt hatten. An dieser Stelle möchte ich allen danken, die mitgeholfen haben, diesen Schritt auf dem Weg zur Erklimmung unseres Hügels zu machen.
Es steht also nicht nur die FMH als Dachverband bereit, nein, auch unsere Ärzteorganisationen und Mitglieder sind gewillt, sich den gesetzlich geforderten Anforderungen zu stellen. Nun geht es weiter, und zwar zügig: Der Gesetzgeber räumt den Verbänden in den Übergangsbestimmungen gerade ein Jahr Zeit ein, also bis zum 1. April 2022, die geforderten Verträge dem Bundesrat zur Genehmigung vorzulegen, ansonsten setzt der Bundesrat die entsprechenden Regeln fest (Abs. 5 Art. 58a KVG). Wenn nun die in allen beteiligten Verbänden inhärenten Entscheidprozesse mit eingerechnet werden, so ist rasches Handeln gefragt. Für die FMH ist auch hier eine partnerschaftliche Lösung einer bundesrätlichen Regelung klar vorzuziehen, denn nur so kann sichergestellt werden, dass bereits heute gut funktionierende Qualitätsarbeit, wie zum Beispiel im Rahmen der alternativen Versicherungsmodelle freiwillig dokumentiert und umgesetzt, weiterhin möglich ist und idealerweise sogar noch gestärkt werden kann. Immerhin befinden sich gegen drei Viertel der Versicherten in einem solchen alternativen Versicherungsmodell. Somit besteht hier ein breit abgestütztes Interesse sowohl der Versicherten und der Versicherer als auch der Leistungserbringer, diesen bisher erfolgreichen Weg gemeinsam weiterzugehen. Ein Weg, der uns im internationalen Vergleich an die Spitze so mancher Qualitätserhebung gebracht hat, dank der Vielfalt an bereits existierenden Qualitätsaktivitäten. Dass auch das beste System immer wieder gewartet werden muss, damit es so gut bleibt, ist klar. Auch taucht in der ganzen Komplexität und den Weiterentwicklungen auch immer wieder neues Verbesserungspotenzial auf. Weitere Entwicklungen haben zu erfolgen, und zwar stets unter Berücksichtigung des im KVG verankerten Grundsatzes der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit. Mehraufwand muss durch Mehrwerte begründbar sein und dann auch dementsprechend ressourcenmässig getragen werden. Wir verfügen über das Wissen, die Instrumente und den Willen, diesen Hügel zu erklimmen, und freuen uns, dies gemeinsam mit unseren Mitgliedern und Partnern zu tun!