Fortbildung in 10 Punkten
1. Die Fortbildungspflicht ist eine Berufspflicht, die in Art. 40 des MedBG verankert ist. Die Überwachung und Kontrolle obliegt den kantonalen Gesundheitsbehörden bzw. den kantonalen Ärztegesellschaften (bei entsprechender Delegation).
2. Das SIWF bietet zusammen mit den 45 Fachgesellschaften, die einen Facharzttitel repräsentieren, ein Fortbildungsdiplom an, das
– die Erfüllung der gesetzlichen Fortbildungspflicht gemäss MedBG bestätigt und
– die Besitzstandpositionen validiert.
3. Der Erwerb des Fortbildungsdiploms ist laut
Art. 9 der Fortbildungsordnung (FBO) obligatorisch. Ärztinnen und Ärzte müssen das Diplom mindestens in dem Fachgebiet erwerben, das ihrer hauptsächlichen aktuellen Berufstätigkeit entspricht.
4. Jedes Fortbildungsprogramm der 45 Fachgesellschaften unterscheidet zwischen folgenden Kategorien:
– Kernfortbildung (jährlich mindestens 25 Credits, kontrolliert)
– erweiterte Fortbildung (jährlich maximal 25 Credits, kontrolliert)
– Selbststudium (jährlich 30 Stunden, nicht kontrolliert)
Die Fortbildungspflicht umfasst somit 80 Fortbildungsstunden pro Jahr. Alle drei Jahre sind 150 Credits nachzuweisen, wovon mindestens 75 Credits fachspezifische Kernfortbildung sein müssen.
5. Wer TARMED-Besitzstandpositionen abrechnet, muss sich gemäss Dignitätskonzept auch in diesen Bereichen fortbilden. Die Fortbildung für Besitzstandpositionen lässt sich in der erweiterten Fortbildung mit 75 Credits pro drei Jahre absolvieren.
6. Das Fortbildungsdiplom ist alle drei Jahre zu erneuern.
7. Die in manchen Fähigkeitsausweisen vorgeschriebene Rezertifizierung ist unabhängig von den 45 Fortbildungsdiplomen der Facharzttitel geregelt. Das Nichtbeachten der Rezertifizierungsregeln kann zum Verlust des Ausweises führen. Dasselbe gilt für interdisziplinäre Schwerpunkte.
8. Weitere Informationen über die 45 Fortbildungsprogramme und die Ansprechpersonen der jeweiligen Fachgesellschaften sind zu finden auf
www.siwf.ch in der Rubrik Fortbildung. Zu beachten sind insbesondere die FAQs.
9. Über die Fortbildungsplattform (
www.siwf.ch → Fortbildung → Fortbildungsplattform) lassen sich die Fortbildungsaktivitäten laufend erfassen, und nach Erreichen der geforderten 150 Credits kann das Fortbildungsdiplom nach Genehmigung durch die Fachgesellschaft selbst ausgedruckt werden.
10. Für das Corona-Jahr 2020 haben alle fortbildungspflichtigen Ärztinnen und Ärzte automatisch eine «Gutschrift Covid-19» im Umfang von 35 Credits in ihrem Fortbildungsprotokoll erhalten.