Das SIWF-Fortbildungsdiplom: Der «Goldstandard» in der Fortbildung

FMH
Ausgabe
2021/11
DOI:
https://doi.org/10.4414/saez.2021.19680
Schweiz Ärzteztg. 2021;102(11):384-386

Affiliations
Rechtsanwalt, Geschäftsführer des Schweizerischen Instituts für ärztliche Weiter- und Fortbildung SIWF

Publiziert am 16.03.2021

Update Fortbildung

Mit dem Ziel, den administrativen Aufwand für alle Beteiligten zu reduzieren, haben Plenum und Vorstand des SIWF beschlossen, die Fortbildungsplattform des Schweizerischen Instituts für ärztliche Weiter- und Fortbildung «kundenfreundlich» auszubauen. Die dafür notwendigen Arbeiten sind gegenwärtig im Gang: So wird beispielsweise ein zentrales Veranstaltungsregister die Suche nach den gewünschten Fortbildungsangeboten erleichtern, und der Eintrag der Veranstaltung ins Fortbildungsprotokoll wird automatisch durch den Organisator oder mittels Smartphone/QR-Code erfolgen können.
Das Fortbildungsdiplom des SIWF wird zum «Goldstandard» als Nachweis für die Erfüllung der gesetzlichen Fortbildungspflicht. Wie in den umliegenden Ländern sollen auch in der Schweiz über 90% aller Ärztinnen und Ärzte in den Genuss eines gültigen Fortbildungsdiploms kommen. Die Ärzteschaft muss die ärztliche Fortbildung aus eigener Initiative glaubwürdig strukturieren und dokumentieren. Dies geht nicht ohne Qualitätssicherung und ohne eine minimale sinnvolle Kontrolle. Ansonsten läuft die Ärzteschaft Gefahr, dass ihre Anstrengungen von extern als zu wenig ernsthaft beurteilt werden und behördliche Interven­tio­nen zunehmend ihre Autonomie einschränken.

Fortbildung: Selbstverständlichkeit und gesetzliche Berufspflicht

Die Ärzteschaft versteht die Fortbildung als selbstverständliche Aufgabe, die primär eigenverantwortlich und entsprechend den individuellen Bedürfnissen wahrgenommen wird. Für alle fünf universitären Medizinalberufe ist sie im Medizinalberufegesetz (MedBG) als obligatorische Berufspflicht auch explizit vorgeschrieben. Die für die Kontrolle zuständigen kantonalen Gesundheitsbehörden sind befugt, eine Verletzung der Fortbildungspflicht mit einem Verweis oder einer Busse bis 20 000 Franken zu ahnden. Die Ausgestaltung der gesetzlichen Fortbildungspflicht hingegen – d.h. insbesondere das Festlegen des Umfangs sowie der Art und Weise der Fortbildung – ist Sache der jeweiligen Berufsorganisation.
Für die Ärzteschaft bietet das SIWF zusammen mit seinen Fachgesellschaften ein Fortbildungsdiplom an, das Gesundheitsbehörden und Krankenversicherer gleichermassen anerkennen. Der Erwerb des Fortbildungsdiploms ist laut Art. 9 der Fortbildungsordnung (FBO) obligatorisch. Für jeden Facharzttitel hat die zuständige Fachgesellschaft ein Fortbildungsprogramm er­arbeitet, das die Voraussetzungen für den Erwerb des Diploms detailliert regelt. Welches der 45 Fortbildungsprogramme gewählt wird, liegt in der Eigenverantwortung jedes einzelnen Arztes.
Mit Vorteil orientieren sich Ärztinnen und Ärzte an demjenigen Fortbildungsprogramm, das der aktuellen Berufstätigkeit am ehesten entspricht. Die Fortbildungspflicht beginnt am 1. Januar nach dem Erwerb des Facharzttitels bzw. am 1. Januar nach der erstmaligen Aufnahme der ärztlichen Tätigkeit in der Schweiz. Wer sich hauptberuflich in Weiterbildung zu einem Facharzttitel oder Schwerpunkt befindet, ist während dieser Zeit nicht fortbildungspflichtig.

Fachspezifische Kernfortbildung und ­erweiterte Fortbildung

Als Richtmass für den Umfang der Fortbildung gelten 80 Stunden (= Credits) pro Jahr (Abb. 1). Nachweispflichtig sind 50 Credits pro Jahr bzw. 150 Credits im Verlauf einer dreijährigen Fortbildungsperiode. Jedes Fortbildungsprogramm definiert eine fachspezifische Kernfortbildung im Umfang von 25 Credits pro Jahr. Hier kann die Fachgesellschaft verschiedene Fortbildungskategorien und deren maximale Anrechenbarkeit festlegen. Bis zu 25 Credits sind als «erweiterte Fortbildung» anrechenbar. Als erweiterte Fortbildung gelten alle Veranstaltungen, die von einer anderen Fachgesellschaft, von einer kantonalen Ärztegesellschaft oder vom SIWF Credits erhalten. Damit besteht die Möglichkeit, sich auch ausserhalb der eigenen Fachrichtung fortzubilden. Für Fragen zur Fortbildungspflicht in ­einem bestimmten Fachgebiet sind die jeweiligen Fachgesellschaften zuständig.
Abbildung 1: Gliederung der geforderten 80 Fortbildungsstunden pro Jahr.

Wie komme ich zum Fortbildungsdiplom?

Ganz einfach: über die Fortbildungsplattform des SIWF (www.siwf.ch → Fortbildung → Fortbildungsplattform; Abb. 2). Hier erfassen Ärztinnen und Ärzte laufend ihre Fortbildungsaktivitäten in einem persönlichen Pro­to­koll und beantragen das Diplom, sobald sie die ge­for­derten 150 Credits gemäss dem gewählten Fort­bildungsprogramm erreicht haben. Alle über die Fort­bildungsplattform erworbenen Diplome erscheinen automatisch im offiziellen Ärzteverzeichnis www.doctorfmh.ch. Wer nicht über den entsprechenden Facharzttitel verfügt, erhält anstelle des Diploms eine Fortbildungsbestätigung zuhanden der Gesundheitsbehörden und Kostenträger.
Abbildung 2: Einstiegsseite zur Fortbildungsplattform.
Abbildung 3: Beispiel eines Eintrags auf www.doctorfmh.ch

Ohne Fortbildungsdiplom keine Abrechnung von Besitzstandleistungen!

Besitzstandpositionen lassen sich weiterhin abrechnen, allerdings nur, sofern der Nachweis eines Fortbildungsdiploms erbracht ist. Zur Auswahl stehen die Fortbildungsprogramme der 45 Fachgesellschaften. Dank der erweiterten Fortbildung besteht in jedem Programm die Möglichkeit, sich in den Fachbereichen der gewünschten Besitzstandpositionen fortzubilden. Die Besitzstandpositionen werden während der Gültigkeit des Fortbildungsdiploms entsprechend automatisch verlängert bzw. validiert.

Ausbau der Fortbildungsplattform

Die Online-Fortbildungsplattform wird erweitert: Ein zentrales Fortbildungsregister soll die Suche nach den gewünschten ­Veranstaltungen erleichtern. Der Eintrag der Veranstaltung ins ­eigene Fortbildungsprotokoll erfolgt an der Veranstaltung mittel­s Smartphone/QR-Code oder durch den Veranstalter (automa­tisches Hochladen der Teilnahmebestätigung). Auch die Fach­gesellschaften und Veranstalter profitieren: Sie können ihre ­Angebote auf der Plattform bekannt machen und zusätz­liche Teilnehmer gewinnen. In einem ersten Schritt werden die nicht-fachspezifischen Fortbildungsveranstaltungen ins Regis­ter aufgenommen, für die das SIWF Credits erteilt. Das ­Plenum des SIWF hat die Finanzierung für die Entwicklung ­sichergestellt.

Fortbildungsdiplome im Ärzteverzeichnis www.doctorfmh.ch

Das Ärzteverzeichnis www.doctorfmh.ch enthält neben allen offiziellen fachlichen Qualifikationen gemäss Weiterbildungs­ordnung (WBO) auch die Fortbildungsdiplome unter Angabe der Gültigkeitsperiode (Abb. 3). Weitere Informationen, wie zum Beispiel die im Protokoll erfassten Veranstaltungen, sind nicht ersichtlich. Der Datenschutz ist gewährleistet.

Fazit und Ausblick

Nach der Weiterbildung ist die lebenslange Fortbildung für alle berufstätigen Ärztinnen und Ärzte eine Selbstverständlichkeit. Die Online-Fortbildungsplattform des SIWF und das Fortbildungsdiplom ermög­lichen auf einfache Weise, die kompetente und dem aktuellen Stand der Medizin angepasste Berufsausübung nach aussen hin zu dokumentieren. Das Fort­bildungsdiplom hat somit zwei Funktionen:
– Es erbringt den Nachweis für die gesetzliche Fort­bildungspflicht, und
– es validiert alle Besitzstandpositionen.

Fortbildung in 10 Punkten

1. Die Fortbildungspflicht ist eine Berufspflicht, die in Art. 40 des MedBG verankert ist. Die Überwachung und Kontrolle obliegt den kantonalen Gesundheitsbehörden bzw. den kantonalen Ärztegesellschaften (bei entsprechender Delegation).
2. Das SIWF bietet zusammen mit den 45 Fachgesellschaften, die einen Facharzttitel repräsentieren, ein Fortbildungsdiplom an, das
– die Erfüllung der gesetzlichen Fortbildungspflicht gemäss MedBG bestätigt und
– die Besitzstandpositionen validiert.
3. Der Erwerb des Fortbildungsdiploms ist laut Art. 9 der Fortbildungsordnung (FBO) obligatorisch. Ärztinnen und Ärzte müssen das Diplom mindestens in dem Fachgebiet erwerben, das ihrer hauptsächlichen aktuellen Berufstätigkeit entspricht.
4. Jedes Fortbildungsprogramm der 45 Fachgesellschaften unterscheidet zwischen folgenden Kategorien:
– Kernfortbildung (jährlich mindestens 25 Credits, kontrolliert)
– erweiterte Fortbildung (jährlich maximal 25 Credits, kontrolliert)
– Selbststudium (jährlich 30 Stunden, nicht kontrolliert)
Die Fortbildungspflicht umfasst somit 80 Fortbildungsstunden pro Jahr. Alle drei Jahre sind 150 Credits nachzuweisen, wovon mindestens 75 Credits fachspezifische Kernfortbildung sein müssen.
 5. Wer TARMED-Besitzstandpositionen abrechnet, muss sich ­gemäss Dignitätskonzept auch in diesen Bereichen fortbilden. Die Fortbildung für Besitzstandpositionen lässt sich in der erweiterten Fortbildung mit 75 Credits pro drei Jahre absolvieren.
 6. Das Fortbildungsdiplom ist alle drei Jahre zu erneuern.
 7. Die in manchen Fähigkeitsausweisen vorgeschriebene Rezertifizierung ist unabhängig von den 45 Fortbildungsdiplomen der Facharzttitel geregelt. Das Nichtbeachten der Rezertifizierungsregeln kann zum Verlust des Ausweises führen. Dasselbe gilt für interdisziplinäre Schwerpunkte.
 8. Weitere Informationen über die 45 Fortbildungsprogramme und die Ansprechpersonen der jeweiligen Fachgesellschaften sind zu finden auf www.siwf.ch in der Rubrik Fortbildung. Zu beachten sind insbesondere die FAQs.
 9. Über die Fortbildungsplattform (www.siwf.ch → Fortbildung → Fortbildungsplattform) lassen sich die Fortbildungsaktivi­täten laufend erfassen, und nach Erreichen der geforderten 150 Credits kann das Fortbildungsdiplom nach Genehmigung durch die Fachgesellschaft selbst ausgedruckt werden.
10. Für das Corona-Jahr 2020 haben alle fortbildungspflichtigen Ärztinnen und Ärzte automatisch eine «Gutschrift Covid-19» im Umfang von 35 Credits in ihrem Fortbildungsprotokoll erhalten.