Briefe / Mitteilungen

Mitteilung an die Mitglieder der VSÄG

DOI: https://doi.org/10.4414/saez.2021.19870
Veröffentlichung: 26.05.2021
Schweiz Ärzteztg. 2021;102(21):702

Mitteilung an die Mitglieder der VSÄG

Die Generalversammlung der VSÄG wird am Donnerstag, 10. Juni 2021, in geschlossenem Rahmen stattfinden.

Aufgrund des aussergewöhnlichen Kontextes, der sich aus der COVID-19-Pandemie ergibt, und zum Schutz ihrer Mitglieder hat die VSÄG in ihrer Vorstandssitzung vom 28. April 2021 beschlossen, dass ihre ordentliche Mitgliederversammlung ausnahmsweise unter Ausschluss der Öffentlichkeit um 19.15 Uhr stattfinden wird, gemäss Art. 27 der Verordnung 3 über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus vom 19. Juni 2020 (SR 818.101.24).

Damit ihre Mitglieder über die verschiedenen Traktandenpunkte abstimmen können: Am 20. Mai 2021 werden sie die Einladung erhalten mit der Traktandenliste und den Abstimmungsunterlagen. Zum gleichen Zeitpunkt werden alle Berichte zu den verschiedenen traktandierten Punkten im Intranet zur Einsichtnahme aufgeschaltet sein.

Die Frist für die Rücksendung/Einreichung des Stimmmaterials an die VSÄG ist Dienstag, 8. Juni 2021, um 12 Uhr.

Die VSÄG dankt ihren Mitgliedern für das Verständnis und hofft auf eine rege Beteiligung.

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