Replik zu «Impfzertifikat der FMH»

Briefe / Mitteilungen
Ausgabe
2021/22
DOI:
https://doi.org/10.4414/saez.2021.19903
Schweiz Ärzteztg. 2021;102(22):738

Publiziert am 02.06.2021

Replik zu «Impfzertifikat der FMH»

Sehr geehrter Herr Kollege Jakob
Gerne nehme ich Stellung zu Ihrem Leserbrief zu den Impfzertifikaten.
Zuerst bedanke ich mich für Ihre ausführliche Schilderung aller dysfunktionalen Prozesse und nicht kostendeckenden Dienstleistungen, welche Sie exemplarisch für viele Praxen schildern und den Ärzten und Ärztinnen ungefragt zugemutet werden. Genau eine solche weitere Mühsal droht den Praxen auch mit dem Covid-Zertifikat, top-down behördlich verordnet. Und genau dies hat die FMH be­wogen, sich die Vorstellungen des Bundes zur Erstellung des Covid-Zertifikates genauer anzusehen und eine eigene Lösung in Auftrag zu geben. Dabei war es nie unsere Intention, ein separates Zügli zu fahren, sondern an einer Lösung zu arbeiten, welche in Zusammen­arbeit mit dem Bundesamt für Gesundheit und dem Bundesamt für Informatik zu einem praxistauglichen Resultat führen kann. Unsere Hauptmotivation dabei war unser erklärtes Ziel, unsere Mitglieder möglichst vor Administrativaufwand zu bewahren. Die FMH hat dabei keine Investitionskosten zu leisten – und ist somit auch frei von der von Ihnen vermuteten Motivation im Sinne eines Fehlanreizes.
Der Zentralvorstand arbeitet im Milizsystem, das heisst die Mitglieder des FMH-Zentralvorstandes arbeiten selbst als Ärztinnen und Ärzte in der Praxis und im Spital und sehen sich sehr wohl mit den gleichen Mühen konfrontiert, die auch Sie erleben. Genau dies ­motiviert die Mitglieder des Zentralvorstandes, an besseren Lösungen zu arbeiten. Sie erwähnen berechtigt die drohende Mehrarbeit, um Zertifikate nachzutragen für bereits geimpfte oder genesene Patienten und Patientinnen. Mit und ohne FMH-Lösung wird diese Aufgabe auf die Ärzte und Ärztinnen zukommen. Auch hier ist der Zentralvorstand sich des Problems bewusst und setzt sich im Rahmen seiner Möglichkeiten dafür ein, diese Zusatzbelastung so gering wie möglich zu halten und adäquat entschädigt zu bekommen.
Alle bis jetzt ausgestellten Zertifikate werden in der Tat keine internationale Anerkennung finden und deshalb auch nicht als Covid-­Zertifikat verwendet werden können. Dafür stehen aber weder Sie noch die FMH in der Verantwortung. Für die FMH ist klar, dass eine zukünftige Lösung für die Praxen nur brauchbar ist, wenn «aus einer Hand» auch ein international gültiges Zertifikat erstellt werden kann, vor Ort und praxistauglich.
In Ihrem Wunsch «Vertretbar ist die Ein­führung jeglicher Zertifikate ausschliesslich, wenn sämtliche Daten aus den bestehenden kantonalen Registern importiert werden mit direktem Versand an die Patientinnen und Patienten, ohne Einbezug der Impfpraxen. Aber nur so!» kommt klar zum Ausdruck, dass alles, was Ihnen im Kontext von Impfentschädigung und Aufwand bis jetzt zugemutet wurde, keine weitere Belastung mehr erträgt. Der Zentralvorstand teilt diese Meinung! Ob dieser Wunsch Realität wird, hängt nicht vom Zentralvorstand ab, sondern von der Bereitschaft der Bundesämter und Behörden, die Ärzteschaft früh in die politischen Entscheidungsprozesse einzubeziehen, weil nur sie die Praxisabläufe kennen. Diesbezüglich gibt es noch ein grosses Optimierungspotenzial.