Primum nihil nocere!?

Briefe / Mitteilungen
Ausgabe
2021/23
DOI:
https://doi.org/10.4414/saez.2021.19909
Schweiz Ärzteztg. 2021;102(23):771

Publiziert am 08.06.2021

Primum nihil nocere!?

Ich möchte nicht über Corona reden, sondern über «meine» FMH und ihre Haltung im Co­ronageschehen. Seit Anfang März 20 hielt sich die offizielle FMH in Stellungnahmen zurück, folgte in meiner Wahrnehmung der offiziellen Haltung von Politik und Medien. Dabei unterliegt die Gefährlichkeit von Corona sehr unterschiedlichen Bewertungen. Prof. Ioannidis, Stanford University, USA, kommt in seinen gewissenhaften Studien auf einen Gefährlichkeitsgrad in der Grössenordnung einer Grippe, während die Swiss National Covid-19 Task Force in ihren Prognosen eine katastrophal todbringende Seuche voraussagt. Die FMH folgte der Task-Force-Sicht. Dies kann man als Befolgen des ärztlichen Grundsatzes sehen, primär nicht zu schaden. Heute zeigen sich jedoch klare gesundheitliche und gesellschaftliche Schäden, die den Coronamassnahmen geschuldet sind. Aus dieser Sicht müsste die FMH heute, wenn sie gemäss dem ärztlichen Grundsatz primär nicht schaden will, diese Massnahmen und die offizielle Einschätzung der Gefährlichkeit von Corona in Frage stellen.
In der Impffrage schreitet die FMH stramm voraus, plädiert für schnelles Durchimpfen der Bevölkerung, arbeitet mit pharmaSuisse zusammen zur Schaffung eines eigenen Impfausweises, weil es ihr im politischen Ablauf zu langsam geht. Wäre diese Impfung erwiesenermassen ungefährlich und wirksam, hätte sie ja recht. Diese Impfung ist aber noch zu wenig erforscht, mögliche Langzeitschäden sind noch nicht wirklich am Horizont sichtbar und abschätzbar. Es gibt nicht wenige Impf-Fachleute, die vor Gefahren warnen (z.B. Zytokinstürme bei nächster Coronawelle (Dr. Dolores Cahill), Immunevasion des Virus (Dr. Geert Vanden Bossche).
Die FMH müsste meiner Meinung nach auf diese Warnungen aufmerksam machen und zu Vorsicht und Besonnenheit, d.h. zu weiterer Prüfung dieser Impfung aufrufen, bevor sie im grossen Massstab appliziert wird.
Mit ihrer Impfhaltung verletzt die FMH also zweimal den Grundsatz, primär nicht zu schaden:
1. In der Impfpropagierung, ohne mögliche längerfristige Folgen kennen zu können.
2. Mit dem Schaffen des Impfausweises: Dies führt zu einer Spaltung der Gesellschaft in Geimpfte (= Gute) und Ungeimpfte (= Böse, oder zumindest Nachlässige oder Dumme) mit Privilegien für Erstere. Dies bedeutet eine­n grossen emotional-gesellschaftlichen Schaden, der sich sozial gesundheitsrelevant auswirken wird.
Die FMH stellt die Verhältnismässigkeit der Coronamassnahmen aus ärztlicher Sicht nicht nur nicht selbst zur Diskussion, sondern lässt es auch ohne Protest zu, dass die Diskussion mit politischen Zwangsmassnahmen abgewürgt wird , wenn ein Arzt mit guten, wissenschaftlich gestützten Gründen diese Massnahmen als überzogen problematisiert (z.B. Dr. A. Heisler, Ebikon): Entzug der Praxisbewilligung als rein administrativer Akt ohne gerichtliche Prüfung!
Damit nimmt die FMH nach meinem Erleben eine wichtige ihrer Aufgaben nicht wahr: Den Schutz ihrer Mitglieder vor behördlicher Macht.