Titel und Diplome ausländischer Fachkräfte: Frage der Fairness (mit Replik)

Briefe / Mitteilungen
Ausgabe
2021/25
DOI:
https://doi.org/10.4414/saez.2021.19964
Schweiz Ärzteztg. 2021;102(25):840

Publiziert am 22.06.2021

Titel und Diplome ausländischer Fachkräfte: Frage der Fairness (mit Replik)

Der bedenkenswerte Beitrag von Christof Bosshard [1] über die ausländischen medizinischen Fachkräfte in der Schweiz hat zu einer kleinen Diskussion in der SÄZ geführt [2, 3]. Wobei der Beitrag von Peter Marko [3] allerdings auf ein statisches ärztliches Berufsbild hinweist, das heute im wirklichen Leben nicht mehr existiert. Die Dynamik im Arztberuf hat in den letzten Jahrzehnten enorm zugenommen, damit verbunden ist auch der «Wert» einmal gemachter Diplome und Titel. So bewältigt, wer heute als Ärztin resp. Arzt erfolgreich tätig sein will, ganz selbstverständlich eine strukturierte kontinuierliche Fortbildung über das ganze Berufsleben hinweg. Auf die Qualität der ärztlichen Tätigkeit wird dieser Teil der Berufsbildung, je weiter im Leben fortgeschritten, umso bedeutender sein. Wird der Fortbildungsnachweis nicht mehr erbracht, verfällt der schweizerische Facharzt-Titel.
Die Anerkennung als Facharzt für auslän­dische Ärztinnen und Ärzte stösst sich in der Schweiz allerdings an der gelebten Realität. Eine einmal gemachte Entscheidung zu Beginn der eigentlichen Berufstätigkeit hat einen nachhaltigen Einfluss auf das ganze ­spätere Arztleben in der Schweiz. Besonders betroffen von dieser Tatsache sind junge Ärztinnen und Ärzte aus dem Ausland, die mit der entsprechenden ausländischen Fortbildung hierzulande eine Hausarztpraxis übernommen haben und damit einen substanziellen Beitrag zur ärztlichen Grundversorgung gerade auch in ländlichen Gegenden der Schweiz erfüllen. Selbst wenn sie hier jahrelang die Fortbildung des Facharzt-Titels für allgemeine innere Medizin erfüllt haben, bleibt ihnen der Zugang zu diesem Titel lebenslang in unverhältnismässiger Art verwehrt, damit verbunden ist auch ein tarifarischer Nachteil beim Abrechnen ihrer kompetenten ärztlichen Leistungen.
FMH und Gesundheitspolitiker seien hiermit freundlich eingeladen, das Bild einer repres­siven Schweiz zu korrigieren, indem sie für diese ausländischen Ärztinnen und Ärzte die Möglichkeit zur nachträglichen Facharzt-­Prüfung schaffen, dies zum Beispiel nach fünfjähriger praktischer Tätigkeit im Fach­gebiet inklusive dokumentierter entsprechender Fortbildung. Das ist eine Frage der Fairness gegenüber einer tragenden Säule unseres Gesundheitssystems.

Replik zu «Titel und Diplome ­ausländischer Fachkräfte: Frage der Fairness»

Die lebenslange Fortbildung ist für die meisten Ärztinnen und Ärzte eine Selbstverständlichkeit. Es ist auch eine gesetzliche Berufspflicht, die von den Kantonen unterschiedlich kontrolliert und sanktioniert wird. Mangelnde Fortbildung führt aber in keinem Fall zum Entzug des eidgenössischen Facharzt­titels (ebenso wenig des eidgenössischen Arztdiploms). Zum Nachweis der erfüllten Fortbildungspflicht dient das Fortbildungs­diplom des SIWF (siehe Artikel «Das SIWF-Fortbildungsdiplom: der Goldstandard in der Fortbildung»; www.siwf.ch → Fortbildung → Fortbildungsprogramme).
Ärztinnen und Ärzte können ihren ausländischen (EU-)Facharzttitel in aller Regel bei der MEBEKO/BAG anerkennen lassen. Allgemeinmedizinerinnen und -mediziner sind dem eidgenössischen Titel «Praktischer Arzt / Praktische Ärztin» gleichgestellt und haben damit Anspruch auf eine Berufsausübungsbewilligung. Für den zusätzlichen Erwerb des Facharzttitels Allgemeine Innere Medizin müssen sie allerdings die entsprechenden Bedingungen des akkreditierten Weiterbildungsprogramms des SIWF erfüllen. Ausländische Allgemeinmedizinerinnen und -mediziner mit einem fünfjährigen Curriculum haben dabei weniger Probleme als solche mit einem dreijährigen Titel. Fehlende Voraussetzungen können mit selbständiger Berufstätigkeit und Fortbildung in der Tat nicht kompensiert ­werden.
1 Bosshard C. Medizinische Versorgungssicherheit beginnt bei den Fachkräften. Schweiz Ärzteztg. 2021;102(12):416.
2 Sevinç S. Ärzteschaft mit ausländischem Diplom. Schweiz Ärzteztg. 2021;102(16):542.
3 Marko P. Ausländische Diplome als solche bezeichnen. Schweiz Ärzteztg. 2021;102(18):612.