Chance verpasst – TARDOC noch nicht genehmigt!

FMH
Ausgabe
2021/3132
DOI:
https://doi.org/10.4414/saez.2021.20050
Schweiz Ärzteztg. 2021;102(3132):979

Affiliations
Dr. med., Mitglied des FMH-Zentralvorstandes, Departementsverantwortlicher Ambulante Versorgung und Tarife

Publiziert am 04.08.2021

Am 30. Juni 2021 hat der Bundesrat über eine Genehmigung der neuen ambulanten Tarifstruktur TARDOC beraten. Unbestritten ist, dass der TARMED hoffnungslos veraltet ist und dringend abgelöst werden muss. Nun hat der Bundesrat einen «Nichtentscheid» bezüglich der Genehmigung des neuen Einzelleistungstarifs TARDOC gefällt. Er kam zum Schluss, dass der TARDOC in der jetzigen Form nicht genehmigungsfähig sei. Begründet hat er seinen Entscheid damit, dass die materiellen Anforderungen nur teilweise erfüllt werden und die kostenneutrale Einführung nicht gewährleistet sei. Ausserdem seien massgebliche Tarifpartner nicht dabei. Der Bundesrat fordert mit Nachdruck eine gemeinsame Überarbeitung der Tarifstruktur durch alle Tarifpartner.
Was bedeutet dieser «Nichtentscheid» des Bundesrates? Vorab ist festzuhalten, dass der Einzelleistungstarif TARDOC vom Bundesrat bisher nicht abgelehnt wurde. Der TARDOC ist weiterhin als Einzelleistungstarif gesetzt. Allerdings wurde die Chance verpasst, zeitnah einen modernen und sachgerechten Einzelleistungstarif einzuführen. Damit werden die ambulanten ärztlichen Leistungen weiterhin über den «Flickenteppich» TARMED abgerechnet. Offenbar kann es sich die Politik leisten, ganz im Sinne der Verhinderer der Tarifstruktur TARDOC, einen Entscheid weiterhin zu vertagen. Am Rande sei erwähnt, dass der Bundesrat gleichentags auch über die Neubeschaffung der Kampfflugzeuge der Schweizer Armee entschieden hat. Dabei ging es um ein einmaliges Kostenvolumen von CHF 6 Milliarden im Gegensatz zum jährlich wiederkehrenden Kostenvolumen von CHF 12 Milliarden in der ambulanten Gesundheitsversorgung. Das Aufsehen für die Kampfflugzeuge war vergleichsweise sehr beachtlich.
Für die Grundversorger bedeutet die weitere Verzögerung bis zur Inkraftsetzung des TARDOC, dass der Verfassungsartikel 117a «Förderung der Hausarztmedizin» ignoriert wird. Der TARDOC implementiert hausärzt­liche Leistungen in einem eigenen Kapitel, bildet das Chronic Care Management sowie palliativmedizinische Leistungen erstmals korrekt ab und fördert die ­interprofessionelle Zusammenarbeit. Er ermöglicht zudem die Abrechnung von spezifischen telemedizinischen Leistungen. Mit dem TARMED können die Spezialisten die bisher nicht sachgerecht tarifierten Leistungen weiterhin nicht korrekt abrechnen und müssen sich mit Analogpositionen behelfen. Für die Patientinnen und Patienten besteht die Gefahr einer Unterversorgung, zum Beispiel in den Kinderspitälern, sowie eine Benachteiligung von älteren, chronisch Kranken.
Wie geht es nun weiter? Der Bundesrat fordert die Tarifpartner auf, die Tarifstruktur gemeinsam zu über­arbeiten und erneut einzureichen. Damit ist klar, dass das primäre Ziel des Bundesrates weiterhin die Ge­nehmigung des Einzelleistungstarifs TARDOC ist und bleibt. Der Bundesrat setzt dafür ein klares Datum bis Ende 2021. Dieser sportliche Termin ist eine grosse ­Herausforderung für alle Tarifpartner. Es gilt jetzt, die nötigen Aufgaben gemäss Prüfbericht des BAG zu identifizieren. Dann muss priorisiert werden, was an Nachbesserungen bis Ende Jahr möglich ist und welche Überarbeitungen über einen längeren Zeitraum im Rahmen der laufenden jährlichen Tarifrevisionen abgearbeitet werden können. Abschliessend müssen die Entscheidungsgremien der einzelnen Tarifpartner befragt werden, ob sie diesen Anpassungen überhaupt zustimmen. Es wird sich nun zeigen, ob eine realistische Lösung mit allen Tarifpartnern erzielt werden kann. Dafür braucht es eine Konsens- und Kompromissbereitschaft aller Tarifpartner sowie realistisch umsetzbare Vorgaben der Genehmigungsbehörde. Die FMH, curafutura und die MTK sind bereit, weiter konstruktiv daran mitzuarbeiten, dieses hochgesteckte Ziel zu erreichen.