Medizinische Über- und Fehlversorgung: Neues Förderinstrument für Forschungsprojekte

Briefe / Mitteilungen
Ausgabe
2021/44
DOI:
https://doi.org/10.4414/saez.2021.20281
Schweiz Ärzteztg. 2021;102(44):1448

Publiziert am 03.11.2021

Medizinische Über- und Fehl­versorgung: Neues Förderinstrument für Forschungsprojekte

Der Verein «smarter medicine – Choosing Wisely Switzerland» hat ein eigenes Förder­instrument für Forschungsprojekte geschaffen, um damit Studien zu fördern, welche das Problem unnötiger medizinischer Behandlungen untersuchen und Lösungswege aufzeigen.

Auswahlverfahren

Eine Jury des Trägervereins smarter medicine – Choosing Wisely Switzerland prüft und beurteilt die Gesuche von Antragsstellenden via eine Gesamtevaluation. Der Vorstand beschliesst über die Vergabe der Forschungsförderung von smarter medicine – Choosing Wisely Switzerland. Die folgenden Kriterien werden dabei berücksichtigt:
– Relevanz: Fördert das Projekt neue ­Erkenntnisse hinsichtlich smarter medicine / optimale Patientenbetreuung? Bietet es Lösungen / konkrete Zahlen / Resultate? Bietet es einen Mehrwert für smarter ­medicine?
– Methodik/Qualität: Ist es repräsentativ? Sind die Methoden fachlich einwandfrei?
– Originalität: Ist das Projekt originell und innovativ bzw. von sozioökonomischer Bedeutung?
– Machbarkeit: Ist das Projekt in finanzieller, personeller und organisatorischer Hinsicht realisierbar?
– Kosten: Ist es finanzierbar, ohne dass ­eigene Projekte leiden / zurückgestellt ­werden müssen?

Beitragshöhe, -dauer sowie -kontext

Die Unterstützung gilt grundsätzlich einmalig, kann allerdings verlängert werden. Der Beitrag der Unterstützung beläuft sich für alle zu unterstützenden Projekte im Jahr 2021 maximal auf gesamthaft CHF 30 000. Es können nur Projekte und Studien in der Schweiz berücksichtigt werden. Bitte beachten Sie die Frist, welche Sie auf der Website finden. Gesuchstellende dürfen pro Stichtag höchstens ein Gesuch einreichen.

Gesuchseinreichung

Die Beitragsgesuche müssen elektronisch via smartermedicine[at]sgaim.ch beim Trägerverein eingereicht werden. Gesuche um Studienförderung sind vollständig einzureichen und haben alle erforderlichen Angaben und Unterlagen zu enthalten. Die Kosten müssen im Gesuch beantragt und beziffert werden.
Frist: Mittwoch, 8. Dezember 2021, 23.59 Uhr (MEZ)
Kontakt: Rückfragen können an smartermedicine[at]sgaim.ch gerichtet werden.