Jubiläum der Laserkommission der FMCH

20 Jahre Fähigkeitsausweis für Laserbehandlungen der Haut

Organisationen der Ärzteschaft
Ausgabe
2021/49
DOI:
https://doi.org/10.4414/saez.2021.20318
Schweiz Ärzteztg. 2021;102(49):1648-1650

Affiliations
Dr. med., Präsident der Laserkommission FMCH

Publiziert am 07.12.2021

Dieses Jahr feiert die Laserkommission der Foederatio Medicorum Chirurgicorum Helvetica (FMCH) ihr zwanzigjähriges Bestehen. Die interdisziplinäre Kommission ist für die Vergabe von Fähigkeitsausweisen zur Qualitätsförderung und Kontrolle der Laserbehandlungen der Haut und hautnahen Schleimhäute zuständig.
Initiant der Laserkommission vor 20 Jahren war der Dermatologe Dr. med. Jean-Pierre Gabbud. Die in den neunziger Jahren rasch zunehmende Verbreitung von kosmetischen Laserbehandlungen gab zu der ­Besorgnis Anlass, dass auch vermeintlich harmlos erscheinende Altersflecken oder seborrhoische Warzen ohne kompetente Diagnosestellungen behandelt werden könnten. Vor diesem Hintergrund wurde im September 2000 unter dem Vorsitz des Dermatologen Dr. med. Perroud die Laserkommission gegründet mit dem Ziel, die Qualität der ärztlichen Leistung auf dem Gebiet der Lasertechnologie zur Behandlung der Haut und hautnaher Schleimhautveränderungen zu fördern.

Gemeinsamer Effort der Fachgesellschaften

Die folgenden Fachgesellschaften haben sich auf ein ­fächerübergreifendes Fähigkeitsprogramm geeinigt, das die Anforderungen der theoretischen und praktischen Weiterbildungen sowie die nötige Fortbildung zur Wahrung der Kompetenz für die Laser- und Blitzlampentechnologie-Anwendungen der Haut und hautnaher Schleimhäute definiert. Damit soll die Qualität der ärztlichen Leistung auf diesem Gebiet gefördert und ein Missbrauch aus kommerziellen Interessen verhindert werden:
– Schweizerische Gesellschaft für Dermatologie und Venerologie
– Union Schweizerischer Gesellschaften für Gefässkrankheiten
– Schweizer Chirurginnen und Chirurgen
– Schweizerische Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe
– Schweizerischen Gesellschaft für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie
– Schweizerische Ophthalmologische Gesellschaft
– Schweizerischen Gesellschaft für Oto-Rhino-Laryngologie, Hals- und Gesichtschirurgie
– Schweizerischen Gesellschaft für Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie
– Schweizerische Gesellschaft für Urologie
– Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für
Laserchirurgie
– Schweizerische Gesellschaft für medizinische ­Laseranwendung
Die Delegierten dieser Fachgesellschaften bilden seither die Laserkommission und garantieren die Umsetzung des Fähigkeitsprogramms und − falls zur Qualitätsförderung notwendig − auch dessen Revision zuhanden des Schweizerischen Instituts für ärztliche Weiter- und Fortbildung (SIWF). Sie wählen aus ihrer Mitte die Präsidentin oder den Präsidenten, die Quästorin oder den Quästor und den Exekutivausschuss, dem die Erteilung sowie die Rezertifizierung der Fähigkeitsausweise obliegt. Bei der einmal pro Jahr stattfindenden Versammlung der Laserkommission werden darüber hinaus Weiterbildungsstätten, Praktikumsstellen und Fortbildungsveranstaltungen organisiert respektive anerkannt, die auf der Homepage der Laserkommission (www.laserkommission.ch) eingesehen werden können. Als juristische Dachorganisation diente der Laserkommission bis 2004 die FMS (Foederatio Medicorum Scrutantium), seit 2005 die FMCH.

Inhalt des Fähigkeitsprogramms

Das Fähigkeitsprogramm für Laserbehandlungen der Haut und der hautnahen Schleimhäute existierte zunächst in fünf Typen (Typ I–V). Mit der Revision im Jahre 2013 wurde das Fähigkeitsprogramm um den Typ VI erweitert, zudem wurde der Typ V unterteilt in Typ V.1 und V.2 (Tab. 1). Diese Typen beziehen sich auf die wichtigsten Laseranwendungen an der Haut und hautnahen Schleimhäuten, die jeweils unterschiedlich spezifische Anforderungen an den ausübenden Arzt stellen und einzeln erworben werden können.
Tabelle 1:Liste der Fähigkeitsausweise.
Typ IFähigkeitsausweis für Laserbehandlungen der Haut und Mundschleimhaut mit schneidenden oder ablativen Lasern
Typ IIFähigkeitsausweis für Laserbehandlungen der anogenitalen Haut und Schleimhaut und der angrenzenden ­Regionen mit schneidenden oder ablativen Lasern
Typ III Fähigkeitsausweis «Skin Resurfacing» und Narbentherapie
Typ IVFähigkeitsausweis für die Behandlung von vaskulären Hautveränderungen
Typ V.1Fähigkeitsausweis für die Behandlung von pigmentierten Hautveränderungen
Typ V.2Fähigkeitsausweis für die Bahndlung von Tätowierungen und anderen exogenen Pigmentierungen
Voraussetzung für den Erwerb ist ein eidgenössischer oder ausländisch anerkannter Facharzttitel. Für den Typ V.1 ist zudem der Facharzttitel Dermatologie und Venerologie Vorbedingung. 2012 wurde die dermato­logische Lasertherapie ausserdem mit der qualitativen Dignität Dermatologie und Venerologie ergänzt. Dermatologinnen und Dermatologen erhalten deshalb seit diesem Zeitpunkt die Fähigkeitsausweise Typ I bis V automatisch. Eine weitere nennenswerte Änderung für alle Antragssteller erfolgte 2013 mit der Tatsache, dass eine Mitgliedschaft bei der FMH nicht mehr erforderlich war.
Generell ist festzuhalten, dass es sich um fakultative Ausweise handelt, das heisst, sie basieren nicht auf gesetzlichen Vorschriften, sondern werden von der FMH in eigener Regie als Qualitätsnachweis angeboten.
Im Bezug auf Fortbildungen und Rezertifizierungen verlangt das Programm in Fünf-Jahres-Abschnitten (Dauer der Gültigkeit eines Fähigkeitsausweises) das Erlangen von 60 Credits an einer von der Laserkommission anerkannten Fortbildungstagung. Bis zu 30 Credits können als Selbststudium geltend gemacht werden. ­Ergänzend erfolgte ab 2004 eine Rezertifizierung auf Selbstdeklaration. Die Kontrolle wird durch zufällige Stichproben bei zehn Prozent der Antragsstellenden gewährleistet.

Heutiger Stand

Bis zum heutigen Datum besitzen 616 Fachärztinnen und Fachärzte insgesamt 1740 Fähigkeitsausweise. Die Ausweisinhaberinnen und -inhaber rekrutieren sich dabei vor allem aus den Fachrichtungen der Dermato­logie, Gynäkologie und Inneren Medizin. Die Anzahl ist seit 2003 nur leicht angestiegen. Laseranwendungen finden heute praktisch nur noch auf dem Gebiet der Ästhetik und Kosmetik statt. Wohl auch deshalb haben sich in den letzten Jaren praktisch nur noch Dermatologinnen und Dermatologen und einige wenige Medizinerinnen und Mediziner für den Fähigkeitsausweis interessiert.
Die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für Laserchirurgie wurde 2016 aufgelöst, da Laseranwendungen in der Chirurgie kaum mehr Anwendung finden. Für die Ophthalmologie existiert mittlerweile ein ­eigenes Fort- und Weiterbildungsprogramm, und ­Gynäkologinnen und Gynäkologen werden kaum mehr in der ­Laseranwendung ausgebildet. Lasergeräte (CO2) finden sich praktisch nur noch in den ­grossen Kliniken. Von den 616 Titelinhaberinnen und Titelinhabern haben aber in den Jahren 2006 bis 2020 immerhin 572 alle ihre Fähigkeitsausweise rezertifizieren lassen.
Der Fähigkeitsausweis für Laserbehandlungen der Haut ist ein Qualitätszertifikat, welches offiziell eine Behandlungskompetenz attestiert, die zudem für ­einige wenige TARMED-Leistungen obligatorisch ist. ­Weiter garantiert es der Patientin resp. dem Patienten die Behandlung durch objektiv qualifizierte Fachärztinnen und Fachärzte, wodurch Behandlungssicherheit und -qualität verbessert werden. Nicht zuletzt auch im Falle eines Haftpflichtfalles kann eine attestierte Behandlungskompetenz von entscheidender ­Bedeutung sein.
In diesem Sinne scheint es uns von zentraler Bedeutung, dass das Fähigkeitsprogramm auch für eine nur geringe Anzahl interessierter Patientinnen und Patienten weiter bestehen bleibt.

Das Wichtigste in Kürze

• Vor 20 Jahren wurde die Laserkommission der FMCH auf Initiative von Dr. med. Jean-Pierre Gabbud gegründet, um die Qualität der ärztlichen Leistung auf dem Gebiet der Lasertechnologie zur Behandlung der Haut und hautnaher Schleimhautveränderungen zu fördern.
• Träger der Laserkommission sind mehrere Fachgesellschaften, und die FMCH bildet die juristische Dachorganisation.
• Die von der Laserkommission ausgestellten Fähigkeitsausweise dienen als wichtiges Qualitätszertifikat, um die Behandlungssicherheit für Patientinnen und Patienten zu sichern.

L’essentiel en bref

• La Commission de laserthérapie de la FMCH a été fondée il y a 20 ans à l’initiative de Dr méd. Jean-Pierre Gabbud pour promouvoir la qualité des services médicaux dans le domaine de la technologie laser pour le traitement de la peau et des modifications des muqueuses liées à la peau.
• La commission est soutenue par plusieurs sociétés professionnelles. La FMCH en est l’organisation faîtière légale.
• Les certificats de capacité délivrés par la commission cons­tituent un important outil certifiant la qualité et garantissant la sécurité du traitement aux patients.
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