Unser Qualitätsengagement: Endspurt zum Qualitätsvertrag

FMH
Ausgabe
2021/46
DOI:
https://doi.org/10.4414/saez.2021.20334
Schweiz Ärzteztg. 2021;102(46):1507

Affiliations
Dr. med., Vizepräsident der FMH, Departementsverantwortlicher DDQ

Publiziert am 17.11.2021

Mit unserem Artikel «Eine Reise von tausend Kilometern fängt mit dem ersten Schritt an» und meinem Edito «The Hill We Climb» haben wir Ihnen, sehr geehrte Leserinnen und Leser, in der SÄZ vom 10. März dieses Jahres [1] die Herausforderungen betreffend Umsetzung des revidierten Art. 58 KVG geschildert und unsere Vorgehensweise dargelegt. Am 12. Mai 2021 folgte dann noch mit «Qualitätsentwicklung im ambulanten Sektor: Pilotphase bestanden» [2] ein gemeinsamer Artikel mit ­unseren Ver­handlungspartnern santésuisse und curafutura. Dieser präsentierte die Ergebnisse des Pilot­projekts «Veröffentlichung der Qualitätsaktivitäten der ­(praxis-)ambulant tätigen Ärztinnen und Ärzte», das zwischen Sommer 2019 und Ende 2020 Wege der Umsetzung der neuen gesetzlichen Vorgabe erprobte und das sich einer sehr regen Teilnahme unserer angeschlossenen Organisationen wie auch ­unserer Mitglieder erfreuen durfte.
Nun haben wir gearbeitet, und mit «wir» sind an­gesprochen: Esther Kraft, Abteilungsleiterin DDQ, ­zusammen mit Patrick Müller, Abteilungsleiter ambulante Versorgung und Tarife, die unsere Verhandlungs­delegation zwecks Erreichung eines Qualitätsvertrags mit den Versicherungsverbänden durch eine intensive Zeit führen, die Verhandlungsdelegation der FMH, die Mitarbeitenden des Generalsekretariats, aber vor allem auch all die Kolleginnen und Kollegen Qualitätsdelegierten unserer angeschlossenen Organisationen, welche über die Sommerzeit ihre wertvollen Rück­meldungen zum Qualitätskonzept der FMH im Rahmen einer ersten fachlichen Vernehmlassung uns haben zukommen lassen! Nach Überarbeitung und erneuter Verabschiedung durch den Zentralvorstand folgt nun noch die politische Vernehmlassung bei all unseren angeschlossenen Organisationen. Euch allen, die Ihr hier dazu beigetragen habt, ein grosses MERCI!
Das Ziel ist klar: Die FMH hat den Gesetzgebungsprozess grundsätzlich unterstützt, hat diverse Aspekte in den Gesetzgebungsprozess einbringen können, mit ­einigen sind wir hingegen nicht durchgedrungen. Dies gehört zum demokratischen politischen Prozess. Nun wollen wir uns im Rahmen der beschlossenen gesetz­lichen Bestimmungen der von uns geforderten Herausforderungen annehmen und damit auch den ­verfügbaren Gestaltungsfreiraum ausfüllen, damit schliesslich Lösungen resultieren, die nebst dem unvermeidbaren Mehraufwand auch einen Nutzen für unsere Patientinnen und Patienten und für unsere ­Arbeit mit sich bringen. Eine Grundsatzdiskussion über die Sinnhaftigkeit der nun geltenden neuen gesetzlichen Grundlagen verfehlt jedoch dieses Ziel. Nun gilt es, konstruktiv vorwärts zu ­arbeiten und einzufordern, dass lediglich Qualitätsaktivitäten, welche dem KVG-inhärenten Prinzip von Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit ent­sprechen, zur Umsetzung kommen. Auch ist es zentral, dass die ­Wirkung des Art. 58 KVG abgewartet wird, bevor elementare Eingriffe wie im Rahmen des Kostendämpfungsmassnahmen-Pakets 1b geplant, ins Schweizer Gesundheitswesen erfolgen, die einen Systemwechsel vergleichbar mit einem Globalbudget bedeuten und die gute Patientenversorgung gefährden.
Offensichtlich wollte der Gesetzgeber mit dem revidierten Art. 58 KVG Neues bewirken. Und Neues soll auch in den bisher definierten Tarifen berücksichtigt werden. Dementsprechend werden Zusatzaufwendungen auszuweisen sein und müssen in die Tarifstruktur einfliessen können. So ist, wie oben erwähnt, unsere Verhandlungsdelegation auch interdepartemental aufgestellt, um die Herausforderungen auch in all ihren Aspekten meistern zu können.
Nun befinden wir uns im Endspurt der Verhandlungen und benötigen hierzu die Rückmeldungen unserer ­Organisationen mit dem Ziel, an der DV vom 2. Februar nächsten Jahres eine von unseren Mitgliedern mitgetragene und für unsere Patientinnen und Patienten sinnbildende Lösung zuhanden der Genehmigung durch den Bundesrat verabschieden zu können.
Ich danke Ihnen allen für Ihre wertvolle Unterstützung in dieser Kernthematik unseres tagtäglich mit Herzblut ausgeführten Einsatzes für unsere Patientinnen und Patienten!