«Stell Dir vor, es gäbe neue Zulassungsbeschränkungen und keiner macht mit...» (mit Replik)

Briefe / Mitteilungen
Ausgabe
2022/03
DOI:
https://doi.org/10.4414/saez.2022.20461
Schweiz Ärzteztg. 2022;103(03):61

Publiziert am 18.01.2022

«Stell Dir vor, es gäbe neue Zulassungsbeschränkungen und keiner macht mit …» (mit Replik)

Als erstes ein Dankeschön für die gute Zu­sammenfassung der neuen gesetzlichen Vorschriften für ambulant tätige Ärztinnen und Ärzte! Dies ist hilfreich. Aber etwas Entscheidendes fehlt doch! Einmal mehr erfahren wir, neutral und unkommentiert, wie mittels ­gesetzlicher Rahmenbedingungen unsere ­Berufsausübung empfindlich und einschneidend vorsätzlich behindert wird. Obwohl für alle nicht ganz klar ersichtlich sein dürfte, was genau die marxistisch-planwirtschaftlich anmutenden Änderungen für konkrete Auswirkungen haben werden, kann man erahnen, dass die ohnehin bereits prekäre Versorgungssituation beispielsweise durch ambu­lant tätige Grundversorger oder Psychiater dadurch noch deutlich verschärft wird. Wie kann die FMH zu einer derart grundlegenden Fehlentwicklung nicht einmal ein klares Statement abgeben? Oder besser (und adäquater): informieren, was sie unternommen hat, um dieser entgegenzutreten? «… werden sich künftig neu viele … Fragen stellen» und «Dazu werden wir Sie laufend informieren» ist alles, was ich dazu lese. Das ist einfach unverständlich! Vielleicht bin ich ja der Einzige, der dies stossend findet – dann können Sie diesen Brief einfach vergessen. Wenn nicht, schlage ich vor, dass Sie Ihr Potential benutzen, um die Ärzteschaft solidarisch zu vereinen, um diese Fehlentwicklung durch Sanktionen ­unsererseits zu stoppen! Sonst lesen wir in Zukunft dann einmal in einem Artikel im «gäle Heftli»: «Das Parlament hat soeben beschlossen, den Arztberuf abzuschaffen, weil er zu viele Kosten generiert. Wir wollten Sie einfach darüber informieren.»

Replik auf «Stell Dir vor, es gäbe neue Zulassungsbeschränkungen und keiner macht mit …»

Sehr geehrter Herr de Garis
Vielen Dank für Ihre Zuschrift und die Gelegenheit zur Stellungnahme. Die FMH hat sich während des ganzen Gesetzgebungsprozesses über vier Jahre intensiv mit dem Thema Zulassungsbeschränkung befasst und sich für ihre Mitglieder engagiert. Darüber haben wir auch regelmässig auf unseren verschiedenen Kommunikationskanälen informiert. Alleine in der Schweizerischen Ärztezeitung haben wir diverse Male dazu geschrieben. Eine Auswahl finden Sie untenstehend.*
Dass eine Zulassungsbeschränkung für Ärztinnen und Ärzte eingeführt würde, trat im demokratischen Prozess klar zutage. Die Frage war also nicht das Ob, sondern das Wie. Die FMH hat während des ganzen Prozesses die Interessen der Ärztinnen und Ärzte in die ­Beratungen eingebracht und war erfolgreich darin, Entscheidungsträger davon zu überzeugen, dass Qualitätskriterien besser sind als fixe Pro-Kopf-Höchstzahlen. Somit hat sich die FMH dafür eingesetzt, Höchstzahlen zugunsten von Qualitätskriterien abzuschwächen. Nun, da das Zulassungsgesetz in Kraft getreten ist und verpflichtende Gültigkeit hat, informieren wir – wie Sie schreiben – korrekterweise neutral über die Regelungen. Denn die Debatten in Parlament und Öffentlichkeit, an denen wir uns engagiert beteiligt haben, sind abgeschlossen.