Tribüne

Das Ende der Labormaus?

DOI: https://doi.org/10.4414/saez.2022.20492
Veröffentlichung: 26.01.2022
Schweiz Ärzteztg. 2022;103(04):116-117

Eva Mell

Stellvertretende Chefredaktorin der Schweizerischen Ärztezeitung

Die Initiative «Ja zum Tier- und Menschenversuchsverbot» fordert ein komplettes Verbot von Tierversuchen und der Forschung am Menschen. Wieso darunter das Wohlergehen von Menschen in der Schweiz und sogar weltweit leiden würde, haben Vertreterinnen und Vertreter von acht Forschungsinstitutionen an einer gemeinsamen Pressekonferenz erklärt.

Was wäre, wenn es in der Schweiz keine Labormäuse mehr geben würde, die vom Homo sapiens im Dienste der Wissenschaft studiert werden? 556 107 Tiere untersuchten Schweizer Forschende im Jahr 2020, davon 346 382 Mäuse. Könnte damit bald Schluss sein? Am 13. Februar stimmt das Schweizer Stimmvolk über die Initiative «Ja zum Tier- und Menschenversuchsverbot – Ja zu Forschungswegen mit Impulsen für Sicherheit und Fortschritt» ab. Für das Initiativ­komitee wäre die Annahme der erwünschte Schritt in Richtung Ethik, Fürsorgepflicht, Vernunft, Fortschritt und Logik – um nur ein paar Schlüsselbegriffe aus der Website der Initiantinnen und Initianten zu nennen [1].

Die Gegnerinnen und Gegner der Initiative zeichnen hingegen ein düsteres Bild: «Die Annahme der Initiative würde ein Forschungsverbot bedeuten», sagte Marcel Tanner, Präsident Akademien der Wissenschaften Schweiz, bei einer virtuellen Pressekonferenz von acht akademischen Forschungsinstitutionen [2]. Vertreterinnen und Vertreter von swissuniversities, ETH-Rat, Universitäre Medizin Schweiz unimedsuisse, 3R Kompetenzzentrum Schweiz, Junge Akademie Schweiz, Schweizerischer Nationalfonds, Swissfaculty und Akademien Schweiz argumentierten geschlossen gegen die Initiative und erklärten: Eine Annahme werde den Forschungsstandort Schweiz gefährden, es drohe die Abwanderung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern ins Ausland.

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Die internationalen Folgen

Marcel Tanner machte zudem auf die internationalen Folgen aufmerksam. Die Schweiz trage mit ihren Forschungen zu Krankheiten wie Malaria, HIV oder auch Wurmerkrankungen wesentlich zur Entwicklung von Medikamenten bei, von denen Menschen in unterschiedlichen Ländern profitieren. «Das ist nur möglich mit Tierversuchen und klinischen Studien», erläuterte Tanner. Mit einem Verbot drohe «ein Rückschritt für die Gesundheitsentwicklung weltweit».

Die Initiantinnen und Initianten wollen aber nicht nur die Durchführung von Tier- und Menschenversuchen verbieten, sondern auch den Handel, die Einfuhr und Ausfuhr von Produkten aller Branchen und Arten, «wenn für sie weiterhin Tierversuche direkt oder indirekt ausgeführt werden», wie es im Initiativtext heisst [3]. «Die Schweiz würde somit in den Erkenntnissen von gestern verharren», kommentierte Bertrand Le­vrat, Präsident Verband Universitäre Medizin Schweiz. Eine Gesundheitsversorgung auf dem neuesten Stand des Wissens sei dann nicht mehr möglich, erklärte Levrat, der diese Folge für ethisch fragwürdig hält und vermutet, dass sich wohlhabendere Menschen im Ausland behandeln lassen würden.

Die Vertreterinnen und Vertreter der Forschungsinstitutionen machten zudem auf die strengen Regelungen bezüglich Tierversuchen aufmerksam, die bereits ­gelten. In der Schweiz sind Forschende verpflichtet, ­Tierversuche unter Beachtung der 3R zu planen, die für Replace, Reduce, Refine (Ersetzen, Reduzieren, Ver­bessern) stehen. Tierversuche sollen, sofern möglich, durch alternative Versuchsmethoden ersetzt werden. Die Zahl der Tierversuche soll ebenso reduziert werden wie die Anzahl der Tiere pro Versuch. Belastung und Stress sollen durch verbesserte Versuchs- und Haltungsbedingungen verringert und der Erkenntnisgewinn pro Tier erhöht werden. Im Februar 2021 lancierte der Bundesrat zudem das fünfjährige nationale Forschungsprogramm «Advancing 3R – Tiere, Forschung und Gesellschaft», mit Hilfe dessen ethische, rechtliche, kulturelle und weitere Aspekte von Tierversuchen erforscht werden – und das dazu beitragen soll, die Zahl der Tierversuche weiter zu reduzieren [4].

Ersatzmodelle basieren auf ­Tierversuchen

Auch das 3R Kompetenzzentrum Schweiz war mit Executive Director Jenny Sandström an der Pressekonferenz vertreten. Der gemeinnützige Verein fördert die 3R-Prinzipien und unterstützt Forschende bei der Umsetzung. Sandström machte darauf aufmerksam, dass mit einer Annahme der Initiative selbst das erste R, «Replace», kaum noch umsetzbar sei, denn bei der ­Entwicklung von Ersatzprodukten, zum Beispiel Organoiden, sei man auf Erkenntnisse aus Tierversuchen angewiesen.

Hubert Steinke, Professor für Medizingeschichte an der Universität Bern, resümierte nach einem kurzen Abriss über die Geschichte von Tier- und Menschenversuche in der Schweiz: «Wer sich für die Initiative entscheidet, stimmt dafür, einen grossen Teil des ­medizinischen Fortschritts aufzugeben.»

Tierversuche in der Schweiz

Seit 2012 werden im Durchschnitt etwa 600 000 Tiere pro Jahr für Forschungszwecke eingesetzt. Seit dem Jahr 2016 gab es einen leichten Rückgang, der darauf zurückzuführen ist, dass weniger Mäuse und Fische eingesetzt wurden. Im Jahr 2015 hatte es aufgrund von Verhaltensstudien an grossen Herden sowie Artenschutzprojekten einen deutlichen Anstieg in der Kurve gegeben.

3,2 Prozent aller Versuchstiere wurden 2019 dem höchsten Schweregrad 3, «Schwere Belastung», zugeordnet. Diesen Tieren wurden etwa starke Schmerzen, andauerndes Leiden oder schwere Angst zugefügt. Die Erkenntnisse aus Versuchen mit schwerer Belastung für die Tiere sind relevant für die Erforschung schwerer und komplexer Erkrankungen wie Krebs, Epilepsie oder Alzheimer.

Quellen: www.swissuniversities.ch/fileadmin/swissuniversities/Dokumente/Forschung/Tierversuche/de_Schluesselzahlen.pdf

www.swissuniversities.ch/fileadmin/swissuniversities/Dokumente/Forschung/Tierversuche/de_Schweregrade.pdf

Credits

Matthijs Kuijpers | Dreamstime.com

Korrespondenzadresse

eva.mell[at]emh.ch

Literatur

1 tierversuchsverbot.ch

2 www.swissuniversities.ch/themen/forschung-tiere-menschen

3 www.bk.admin.ch/ch/d/pore/vi/vis477t.html

4 www.sbfi.admin.ch/sbfi/de/home/aktuell/medienmitteilungen.msg-id-82212.html

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