Neue Aufgaben und neue Antidoping-Regeln

Antidoping Schweiz wird Swiss Sport Integrity

Weitere Organisationen und Institutionen
Ausgabe
2022/08
DOI:
https://doi.org/10.4414/saez.2022.20531
Schweiz Ärzteztg. 2022;103(08):243-244

Affiliations
Eidg. dipl. Apothekerin, Stiftung Swiss Sport Integrity, Bern

Publiziert am 22.02.2022

Die nationale Antidoping-Organisation heisst nun Swiss Sport Integrity. Zum ­Jahreswechsel wurden Aufgabengebiet und Stiftungszweck von Antidoping Schweiz erweitert und der Namenswechsel beschlossen. Zudem gelten seit dem 1. Januar 2022 strengere Antidoping-Regeln für Glukokortikoide.
Höchstleistung, Freundschaft und Respekt: Die olympischen Werte prägen weltweit den Sport und spielen auch im Alltag eine wichtige Rolle. Jedoch wurden seit mehreren Jahren immer wieder Vorwürfe zu unethischen Trainingsmethoden im Schweizer Sport laut. Die Verantwortung lag bisher bei den Sportverbänden selbst, Fehlverhalten und Missstände in der eigenen Organisation zu identifizieren und gegebenenfalls zu sanktionieren.
Diese Verantwortung wurde nun übertragen, und mit Swiss Sport Integrity hat der Schweizer Sport eine unabhängige und sichere Anlaufstelle erhalten, damit Ethikverstösse und Missstände schnellstmöglich aufgedeckt und beseitigt werden. Ausserdem führt Swiss Sport Integrity die Aufgaben und Tätig­keiten von Antidoping Schweiz weiter und fungiert weiterhin als na­tionale Antidoping-Organisation.

Meldeportal eingerichtet

Das Meldeportal von Swiss Sport Integrity unter www.sportintegrity.ch steht allen Personen offen, die eine Meldung über mögliche Verstösse oder Missstände machen wollen. Bei einer Erstberatung wird über die Vorgehensmöglichkeiten informiert und gegebenenfalls für eine vertiefte Beratung an eine geeignete Beratungsstelle vermittelt.
Die ­eingegangene Meldung wird geprüft und wenn angebracht an die Strafverfolgungsbehörden weiterge­leitet. Bei Zuständigkeit von Swiss Sport Integrity wird eine Untersuchung durchgeführt, und ein Schluss­bericht zuhanden der Disziplinarkammer des Schweizer Sports (DK) verfasst, welche über mögliche Sank­tionen befindet.

Strengere Regeln für Glukokortikoide

Für die Dopingliste 2022 wurden von der Welt-Anti-­Doping-Agentur (WADA) Anpassungen mit Auswir­kungen auf den Dopingstatus von Arzneimitteln ­vorgenommen. Diese betreffen insbesondere Glukokortikoide. Zusätzlich zu deren oraler, intramusku­lärer, intravenöser und rektaler Anwendung sind neu jegliche Injektionen im Wettkampf verboten. Ist eine Substanz «im Wettkampf» verboten, gilt u.a. deren ­Anwendung in dieser Zeitperiode oder deren Nachweis bei einer Doping­kontrolle, die «im Wettkampf» stattfindet, als Verstoss gegen die Antidoping-Bestimmungen. Ausgenommen davon sind Fälle, in denen eine Ausnahmebewilligung zu therapeutischen Zwecken (ATZ) vorliegt oder nachträglich erteilt werden kann.
Das Verbot wurde erweitert, da lokale Injektionen von Glukokortikoiden zu vergleichbaren Plasma- und Urinkonzentrationen wie eine systemische Verabreichung von Glukokortikoiden führen können. Entsprechend kann für die lokalen Injektionen von einer ver­gleichbaren potenziellen Leistungssteigerung und von vergleichbaren gesundheitlichen Risiken ausgegangen werden [1]. Andere Verabreichungswege (z.B. inhalativ, topisch) von Glukokortikoiden bleiben im und ausserhalb des Wettkampfes erlaubt.
Mit Hilfe der Medikamentenabfrage Global DRO (via www.sportintegrity.ch/medikamente oder Medi-Check App) kann der Dopingstatus von Arzneimitteln unter Berücksichtigung des Verabreichungswegs überprüft werden.

Auswaschphasen beachten

Die Zeitdauer von der Anwendung eines Glukokorti­koides bis zu dessen Ausscheidung aus dem Körper ist ­abhängig von der Substanz, dem Verabreichungsweg und der Dosierung. Dies bedeutet, dass nach Anwendung ­eines Glukokortikoides während einer unterschiedlich langen Zeitspanne eine positive Dopingprobe bei einer Dopingkontrolle im Wettkampf möglich ist. Die WADA hat daher Auswaschphasen für die im Wettkampf verbotenen Glukokortikoide definiert [2]. Die ­jeweiligen pro Substanz und Verabreichungsweg geltenden Auswaschphasen (im Bereich von 3 bis 60 Tagen) sind unter www.sportintegrity.ch/glukokortikoide publiziert und werden bei den relevanten Substanzen und Arzneimitteln in der Medikamentenabfrage Global DRO angezeigt.

Handlungsanweisungen

Werden die Auswaschphasen bei therapeutischer Anwendung vor einem Wettkampf eingehalten, so ist eine positive Dopingprobe im Wettkampf höchst unwahrscheinlich. Kann die Auswaschphase vor einem Wettkampf nicht eingehalten werden oder wird das Glukokortikoid im Wettkampf angewendet, sind die jeweiligen Handlungsanweisungen unter www.sportintegrity.ch/glukokortikoide zu beachten.
In allen Situationen ist es für die Athletinnen und Athleten von grosser Wichtigkeit, dass Diagnosestellung und Therapiewahl durch die behandelnde Ärztin bzw. den behandelnden Arzt ausführlich begründet und ­dokumentiert werden.

Das Wichtigste in Kürze

• Die Stiftung Antidoping Schweiz heisst seit Anfang Jahr Swiss Sport Integrity. Sie übernimmt (neben den Anti-Doping-Aktivitäten) neu auch die Untersuchung von Meldungen zu Ethikverstössen.
• Dafür hat sie ein Meldeportal eingerichtet. Es steht allen Personen offen, die eine Meldung über mögliche Verstösse oder Missstände machen wollen.
• Die Welt-Anti-Doping-Agentur hat Anpassungen mit Auswirkungen auf den Dopingstatus von Arzneimitteln vorgenommen. Bei Glukokortikoiden sind neu jegliche Injektionen im Wettkampf verboten.
• Angaben zu den Auswaschphasen für die im Wettkampf verbotenen Glukokortikoide sind unter www.sportintegrity.ch/glukokortikoide publiziert und werden in der Medikamentenabfrage Global DRO angezeigt.
med[at]sportintegrity.ch
1 Ventura R, Daley-Yates P, Mazzoni I, Collomp K, Saugy M, Buttgereit F, et al. A novel approach to improve detection of glucocorticoid doping in sport with new guidance for physicians prescribing for athletes. Br J Sports Med. 2021 Apr 20. doi: 10.1136/bjsports-2020-103512