Kein Grund, dass es nicht funktionieren soll

Briefe / Mitteilungen
Ausgabe
2022/06
DOI:
https://doi.org/10.4414/saez.2022.20537
Schweiz Ärzteztg. 2022;103(06):182

Publiziert am 08.02.2022

Kein Grund, dass es nicht ­funktionieren soll

Bei der Psychotherapie für Minderjährige gibt es seit vielen Jahren Erfahrungen mit selbständig tätigen psychologischen Psychotherapeuten im Bereich der von der IV finanzierten Behandlungen. Bei Kindern und Jugendlichen mit gewissen Geburtsgebrechen (POS, Autismus-Spektrum-Störungen, psychische Folgen von körperlichen Geburtsgebrechen) und bei Psychotherapien mit mehr als einem Jahr Dauer, die v.a. der Eingliederung in Schule/Ausbildung dienen, erhält eine psychologische Psychotherapeutin auf Antrag eines Arztes eine Kostengutsprache für ein bis zwei Jahre für eine festgelegte Therapiefrequenz (häufig 1 Wochenstunde, es sind aber auch 2 Wochenstunden oder seltenere Termine möglich). Falls parallel dazu eine medikamentöse Therapie nötig ist, übernimmt diese die verordnende Ärztin. Nach Ablauf der Kostengutsprache kann die Therapie wenn nötig verlängert werden. Dazu braucht es einen Therapiebericht des Psychotherapeuten und einen Arztbericht.
Ich arbeite mit verschiedenen Psychologinnen seit 25 Jahren in diesem Modell zusammen. Dieses System funktioniert sehr gut und es lindert die in der Kinder- und Jugend­psychotherapie bestehende Versorgungs­lücke ein wenig. Ich wundere mich, dass ein analoges Modell für die Behandlung von ­psychisch erkrankten Minderjährigen nicht funktionieren soll, nur weil der Kostenträger statt der IV die Krankenkasse ist.