IV-Berichte: Ohne Digitalisierung, kein Geld (mit Replik)

Briefe / Mitteilungen
Ausgabe
2022/14
DOI:
https://doi.org/10.4414/saez.2022.20670
Schweiz Ärzteztg. 2022;103(14):468

Publiziert am 06.04.2022

IV-Berichte: Ohne Digitalisierung kein Geld (mit Replik)

Vor einiger Zeit erhielt ich von der IV ein ­Schreiben. Darin wird angekündigt, sämt­liche Rechnungen, die nicht in digitaler Form eingereicht würden, zurückzuweisen. Da ich dazu nicht in der Lage bin, würde das für meinen Betrieb folgendes heissen: Ich erstelle eine Rechnung und stelle diese einem externen Anbieter zu. Dieser erstellt gegen Bezahlung ein digitalisiertes Dokument. Dieses ­wiederum wird an einen weiteren Anbieter, der mit der Zahlstelle der IV verlinkt ist, zugestellt. Dieses Prozedere mache ich nicht mit; der Zeitgewinn der IV ist mit meinem finanziellen und zeitlichen Mehraufwand nicht vereinbar. Fazit: Digitalisierung ja, aber nicht auf meinem Buckel!
Wie geht es nun aber weiter mit meinen geschuldeten Berichten? Ganz einfach. Ich packe sämtliche Dokumente in ein Couvert und stelle es der IV per Post zu. Somit muss ich diese unrentablen Berichte nicht mehr machen. So kann die IV dann den Bericht selbst erstellen und sich eine Rechnung in digitalisierter Form zustellen. Das ist MEINE Win-win-Lösung!

Replik auf «IV-Berichte: Ohne Digitalisierung kein Geld»

Die Zentrale Ausgleichskasse (ZAS) in Genf ­bearbeitet die an die IV-Stellen eingereichten Rechnungen. Gemäss Tarifvertrag ist dazu die Verwendung der Standardformulare gemäss Forum Datenaustausch (www.forum-datenaustausch.ch) nötig. Der XML-Standard wird auch für die Verrechnung an Krankenkassen verwendet. Eine zusätzliche von der SUVA zur Verfügung gestellte Web-Applikation «Medical Invoice» (www.medicalinvfoice.ch) erlaubt es, ohne grösseren Aufwand Rechnungen ­gemäss dem geforderten Standard einzu­reichen. Der Vorteil der digitalen Rechnungsstellung mit den Standardformularen liegt auf der Hand: Das Erfassen der Tarifpositionen wird erleichtert, das Fehlerrisiko verringert und damit die Bearbeitungszeit verkürzt. Diese Vorteile sehen auch die Leistungserbringer, und die Anforderungen an die Rechnungsstellung ist für sie deshalb kein Thema und funktioniert bestens. In Einzelfällen bietet die IV-Stelle Unterstützung an.