Versorgungssicherheit kleinchirurgischer Instrumente in der Praxis

Briefe / Mitteilungen
Ausgabe
2022/14
DOI:
https://doi.org/10.4414/saez.2022.20689
Schweiz Ärzteztg. 2022;103(14):469

Publiziert am 06.04.2022

Versorgungssicherheit kleinchirurgischer Instrumente in der Praxis

Ich bin nach bald 30 Jahren daran, meine hausärztliche Praxis in jüngere Hände zu übergeben. Dabei stellte sich die Frage, wie mit dem Sterilisator und den chirurgischen Instrumenten zu verfahren sei. Der neue Betreiber gab mir die folgende Antwort:
«Die Aufbereitung von Medizinprodukten bedeutet heute einen abtrennbaren Raum, die Unterteilung dieses Raumes in drei Zonen sowie aufwändige Kontrollen. Andere Dinge im gleichen Raum aufzubewahren, würde nicht akzeptiert werden vom Kanton. Es sind die Auflagen des Kantons aber auch der unver­gütete Aufbereitungsaufwand (Material und Personal), welche uns dazu bewegen, zukünftig Einweginstrumente einzusetzen.»
Die Corona-Krise, aber auch der Krieg in der Ukraine mit den Sanktionen gegen Russland haben uns gezeigt, dass die Versorgungswege keinesfalls sicher und Lieferunterbrüche in Zukunft wohl eher die Regel als die Ausnahme sein werden. Es könnte also gut sein, dass die geltenden Vorschriften zur Sterilisation kleinchirurgischen Materials dazu führen, dass im Krisenfall die Hausarztmedizin der Schweiz ohne kleinchirurgisches Material dasteht. Wohl dann der Praxis, welche die alten Instrumente und den Autoklaven noch nicht entsorgt hat!
Es ist sicher richtig, dass in Kliniken und Spitälern scharfe Vorschriften für die Sterilität der Instrumente bestehen. Die gegenwärtigen Vorschriften bewirken aber, dass nur noch umweltschädliches und qualitativ schlech­teres Wegwerfmaterial verwendet wird und dass die ärztliche Versorgung der Schweiz im Krisenfall nicht mehr gewährleistet werden kann.