1 Für Ärztinnen und Ärzte, die ab 2022 neu zulasten der OKP abrechnen möchten, sind seit 1. Januar 2022 neue Zulassungskriterien in Kraft. Sie müssen unter anderem die neuen Qualitätsanforderungen nach Art. 58g KVV erfüllen: Die Ärztinnen und Ärzte verfügen über das erforderliche qualifizierte Personal, ein geeignetes Qualitätsmanagementsystem, ein geeignetes internes Berichts- und Lernsystem und die Ausstattung für die Teilnahme an Qualitätsmessungen. Für die Umsetzung sind die Kantone zuständig, da sie die Zulassungsvoraussetzungen überprüfen. Weitere Informationen siehe
www.fmh.ch → Dienstleistungen → Recht →
Zulassungsrecht.
2 Mit dem seit dem 1. April 2021 in Kraft getretenen revidierten Artikel 58 KVG zur Stärkung von Qualität und Wirtschaftlichkeit sind die Leistungserbringer gesetzlich verpflichtet, Qualitätsverbesserungsmassnahmen umzusetzen und an Qualitätsmessungen teilzunehmen (weiterführende Informationen siehe
www.saqm.ch →
Qualität und Wirtschaftlichkeit).
1 Staines A, Vincent C. 2019. Verbesserung der Qualität und Patientensicherheit im Schweizer Gesundheitswesen. Nationaler Bericht zur Qualität und Patientensicherheit im schweizerischen Gesundheitswesen, im Auftrag des Bundesamtes für Gesundheit.
2 WHO. 2021. Globaler Aktionsplan für Patientensicherheit 2021–2030. Auf dem Weg zur Beseitigung vermeidbarer Schäden in der Gesundheitsversorgung.
https://www.who.int/publications/i/item/9789240032705
3 Wertli M, Djalali SN, Kherad O, Schneemann M, Rampini SK, Rohrbasser A, et al. Qualitätsindikatoren im stationären Bereich. Schweiz Ärzteztg. 2021;102(26):877–80.
4 Wertli M, Djalali SN, Savigny BZ, Rohrbasser A, Lehmann J, Jungi MM, et al. Sechs Empfehlungen für die ambulante Medizin. Qualitätsindikatoren im ambulanten Bereich. Schweiz Ärzteztg. 2022;102(47):1565–8.