Neuer Newsletter Cybersicherheit der FMH

FMH
Ausgabe
2022/23
DOI:
https://doi.org/10.4414/saez.2022.20836
Schweiz Ärzteztg. 2022;103(23):758-759

Affiliations
a Dr. rer. biol. hum., Leiter Abteilung Digitalisierung, FMH; b Stv. Leiter Operative Cybersicherheit OCS, Nationales Zentrum für Cybersicherheit NCSC; c Leiter Abteilung ICT, FMH

Publiziert am 07.06.2022

Die FMH informiert neu mit einem Newsletter über aktuelle Cyberbedrohungen. Ärztinnen und Ärzte mit eigener Praxistätigkeit können sich über die E-Mail-­Adresse cybersecurity[at]fmh.ch für den Newsletter anmelden.
Cyberbedrohungen sind mittlerweile auch in Arztpraxen ein ernstzunehmendes Thema. Dies umso mehr, als die in einer Arztpraxis betriebenen Informationssysteme vernetzt sind und die Daten mit anderen Einrichtungen im Gesundheitswesen ausgetauscht oder sogar vollständig in der sogenannten Cloud durch externe Anbieter betrieben werden, die ­allenfalls nicht über einen ausreichenden Schutz verfügen. Auch die Möglichkeit eines externen ­Zugriffs auf die Daten einer Arztpraxis durch Mit­arbeitende dürfte im Zusammenhang mit der Co­vid-19-Pandemie zugenommen haben. Dadurch entstehen zusätzliche Angriffsmöglichkeiten für Betrüger.
Von Schadsoftware bis zu Datendiebstählen: Arztpraxen sollten in Cybersicherheit investieren, denn sie können zum Ziel von Betrügern werden.
Waren früher vereinzelt Arztpraxen von Schadsoftware wie Erpressungs-Trojanern betroffen, die sich über E-Mail-Anhänge verbreiten, Daten verschlüsseln und diese nur gegen ein Lösegeld entschlüsseln [1], wird in den Medien zunehmend über Datendiebstähle berichtet, bei denen Dutzende Arztpraxen betroffen sind, die über die gleichen vulnerablen Systeme ver­fügen [2, 3]. Die erbeuteten Daten werden oftmals im «Darknet» publiziert und können von dort für weitere Angriffe genutzt werden.

Empfehlungen IT-Grundschutz

Im Gegensatz zu grossen Gesundheitseinrichtungen, die Sicherheitsexperten zum Schutz der sensiblen Daten beauftragen, verfügen Arztpraxen möglicherweise nicht über die notwendige Expertise. Die FMH hat bereits im Jahr 2019 Empfehlungen zum IT-Grundschutz in Arztpraxen publiziert [4]. Die darin enthaltenen ­Minimalanforderungen sollen ein Mindestniveau an Sicherheit für Daten, Informationen und die ICT-­Infrastruktur in Arztpraxen sicherstellen. Obwohl es keinen hundertprozentigen Schutz gegen Angriffe auf die Informations- und Kommunikationsinfrastruktur einer Arztpraxis gibt, ist es wichtig, die Minimalanforderungen vollständig umzusetzen.
Die FMH empfiehlt Arztpraxen festzulegen, wie Mit­arbeitende mit möglichen Sicherheitsvorfällen umgehen sollen. Wurden schützenswerte Perso­nendaten ent­wendet oder gelöscht, sind die vorgängig festgelegten Sofortmassnahen umzusetzen. Neben der Iso­lierung oder Ausserbetriebnahme von einzelnen Diens­ten oder Geräten muss eine Verletzung der Da­tensicherheit dem Eidgenössischen Datenschutz- und Öffent­lichkeitsbeauftragten (EDÖB) gemeldet werden. Beim Verdacht auf eine Straftat sollte die Polizei ­schnellstmöglich kontaktiert werden, wenn mögliche Spuren noch nicht verwischt sind. Die Polizei berät und unterstützt die Praxisinhabenden, insbesondere auch in der Frage, ob allfälliges Lösegeld bezahlt werden soll.

Nationales Zentrum für Cybersicherheit

Weitere Informationen und Hilfestellungen bietet das Nationale Zentrum für Cybersicherheit NCSC [5]. Das NCSC hat u.a. die Aufgabe, die kritischen Infrastrukturen in der Schweiz zu schützen, deren Betrieb von den Informations- und Kommunikationsinfrastrukturen abhängen. Das NCSC publiziert Lageberichte, welche die wichtigsten Tendenzen und Entwicklungen im Bereich der Cybersicherheit umfassen. Es berichtet aus­serdem über aktuelle Vorfälle in der Schweiz und weitergehende Empfehlungen bspw. im Zusammenhang mit möglichen Betrugsarten. Auf der Website des NCSC (www.ncsc.admin.ch) finden sich zahlreiche Anleitungen, Checklisten usw. für den sicheren Betrieb Ihrer ­IT-Infrastruktur. Dort können Sie auch einen Cybervorfall via dem Meldeformular melden und erhalten erste Hilfestellungen»

Newsletter Cybersecurity

Cyberkriminelle nutzen aktuelle Ereignisse wie die Covid-19-Pandemie oder den Krieg in der Ukraine für betrügerische Aktivitäten aus. Die gestiegene Nutzung von Telearbeit oder ein gesteigertes Informations­bedürfnis in einem Umfeld, welches durch Angst und Unsicherheit gekennzeichnet ist, sind Faktoren, die während der Covid-19-Pandemie zu vermehrten Cyber­angriffen geführt haben [6].
Die FMH möchte Arztpraxen künftig rechtzeitig auf aktuelle Bedrohungen in Form eines Newsletters ­aufmerksam machen, wie sie beispielsweise durch das NCSC publiziert werden. Arztpraxen, die sich dafür interessieren, können sich über die E-Mail-Adresse cybersecurity[at]fmh.ch anmelden. Das Angebot richtet sich an Einzelpraxen sowie an Arztpraxen, die auf­grund ihrer Grösse oder Organisationsform nicht über das erforderliche Personal für die technische Sicherheitsinfrastruktur verfügen.
FMH
Abteilung Digitalisierung / eHealth
Elfenstrasse 18
CH-3000 Bern 15
Tel. 031 359 11 11
eHealth[at]fmh.ch
1 Lamia P. Ransomware auch im Gesundheitswesen. Schweiz Ärzte­ztg. 2016;97(49–50):1708–9.
2 Seydtaghia A. Les données médicales de milliers de Neuchâtelois ont été mises en ligne. Le Temps, 30.3.2022. ­https://www.letemps.ch/economie/donnees-medicales-milliers-neuchatelois-ont-­mises-ligne
3 Dochow C. Cybersicherheitsrecht im Gesundheitswesen. ­Medizinrecht. 2022;40(2):100–10.
4 FMH IT-Grundschutz. Abgerufen am 6.5.2022, von https://www.fmh.ch/dienstleistungen/e-health/it-grundschutz.cfm
5 Nationales Zentrum für Cybersicherheit. Abgerufen am 6.5.2022, von https://www.ncsc.admin.ch/ncsc/de/home.html
6 Cordey S. The Evolving Cyber Threat Landscape during the Coronavirus Crisis. 2020.