Finanzierung der Weiterbildung: ein Meilenstein ist erreicht

FMH
Ausgabe
2022/24
DOI:
https://doi.org/10.4414/saez.2022.20862
Schweiz Ärzteztg. 2022;103(24):795

Affiliations
Rechtsanwalt, Geschäftsführer des Schweizerischen Instituts für ärztliche Weiter- und Fortbildung SIWF

Publiziert am 14.06.2022

Endlich! Dass die Gesetzesmühlen in Bundesbern langsam mahlen, ist hinlänglich bekannt. Noch länger kann es zuweilen dauern, wenn die Kantone mangels Zuständigkeit des Bundes gemeinsam eine interkantonale Vereinbarung anstreben, die ebenso wie ein Bundesgesetz Gültigkeit für die ganze Schweiz beansprucht. Nach über 10 Jahren Vorbereitung hat es ein Wortungetüm über die Ziellinie geschafft: Die Weiterbildungsfinanzierungsvereinbarung WFV ist kürzlich in Kraft getreten, nachdem sie im Schneckentempo in 18 Kantonen ratifiziert worden ist.
An der Entstehung der WFV war das SIWF massgebend beteiligt: Wiederholt hatte das SIWF in der politischen Diskussion auf die ungenügende Finanzierung der ärztlichen Weiterbildung hingewiesen und griffige Massnahmen gefordert. Erst die neue Spitalfinanzierung (DRG), welche die Weiterbildung überhaupt nicht berücksichtigt, zwang Bund und Kantone zum Handeln. Im Auftrag des Dialogs «Nationale Gesundheitspolitik» (GDK/BAG) erarbeitete die neu ins Leben ge­rufene Plattform «Zukunft ärztliche Bildung» unter Mitwirkung des SIWF 2012 Empfehlungen [1], die der GDK zwei Jahre später zur Novellierung der WFV dienten. Bei der Präsentation des Gesetzesentwurfes bekräftigte die GDK, dass die Versorgung der Bevölkerung langfristig mit genügend Fachärztinnen und Fachärzten sichergestellt werden müsse. Bund, Kantone und Universitäten hätten sich zu diesem Zweck vermehrt in der Weiterbildung zu engagieren.
Konkret verpflichtet die WFV jetzt alle Kantone, sich an den Kosten der Spitäler für die Weiterbildung von Ärztinnen und Ärzten mit einem Mindestbetrag von 15 000 Franken (pro Jahr und pro weiterzubildende Person) zu beteiligen. Dabei stehen für das SIWF zwei Fragen im Zentrum:
Wofür dürfen die finanziellen Mittel verwendet werden?
Die Beiträge dürfen ausschliesslich für die Kosten der erteilten strukturierten Weiterbildung eingesetzt werden. Der erläuternde Bericht zur WFV [2] konkretisiert: «Die strukturierte Weiterbildung umfasst die Tätigkeiten, die im Rahmen der Lehrveranstaltungen für die Weiterbildung entsprechend den Weiterbildungsrichtlinien vorgesehen sind.» Als vom Bund akkreditierte Organisation ist das SIWF für die korrekte Umsetzung und Einhaltung der Weiterbildungsregelungen verantwortlich. Im Rahmen der WBO sind die anerkannten Weiterbildungsstätten dazu verpflichtet, strukturierte Weiterbildung im Umfang von vier Stunden pro Woche anzubieten. Sie müssen überdies aufzeigen, wie die vom Kanton gesprochenen Beiträge tatsächlich verwendet werden. Als Hilfestellung für die 2500 Weiterbildungsstätten hat das SIWF deshalb den Begriff der strukturierten Weiterbildung in einer Richtlinie [3] klar definiert und mit anschaulichen Beispielen illustriert. Das SIWF wird die zweckgerichtete Verwendung der Gelder vor allem im Rahmen der Visitationen und der Umfrage bei den Assistenzärztinnen und -ärzten überwachen: Ein wirkungsvoller Hebel zur Sicherstellung der Weiterbildungsqualität!
Für welche Ärztinnen und Ärzte erhalten die Spitäler finanzielle Mittel?
Grundlage bilden die Erhebungen des Bundesamtes für Statistik (BFS). Da jedoch einzig das SIWF mit den obligatorischen SIWF-Zeugnissen die genauen Zahlen aller Weiterzubildenden kennt, sollen die Zahlen des BFS mit den e-Logbuch-Daten des SIWF plausibilisiert werden. Wenn die Spitäler die Beiträge immer dann – und nur dann – für alle diejenigen Weiterzubildenden erhalten, die das e-Logbuch wirklich führen, entsteht eine Win-win-Situation: Das e-Logbuch wird flächendeckend geführt, und den Weiterbildungsstätten steht die maximal mögliche Summe für die strukturierte Weiterbildung zur Verfügung – endlich!
1 BAG/GDK. Schlussbericht der Themengruppe «Empfehlungen zur Sicherung der Finanzierung und Qualität der ärztlichen Weiterbildung». April 2012. Siehe www.siwf.ch > Themen > Finanzierung ärztliche Weiterbildung: www.siwf.ch/files/pdf13/bericht_finanzierung_aerztliche_wb_2012_d1.pdf.
2 GDK. Erläuternder Bericht. Vereinbarung über die kantonalen Beiträ­ge an die Spitäler zur Finanzierung der ärztlichen Weiter­bildung und deren Ausgleich unter den Kantonen (Weiterbildungsfinanzierungvereinbarung WFV) vom 20. November 2014 (www.siwf.ch/files/pdf27/erl_bericht_wfv_d.pdf).
3 SIWF. Richtlinie: Was ist unter strukturierter Weiterbildung zu verstehen? April 2022 (www.siwf.ch/files/pdf18/strukt_wb_d.pdf).