Die Ärzteschaft ist bereit, sich sowohl an ihrer Basis als auch in den Gremien ihrer Organisationen mit Herzblut für die konstruktive und sinnbildende Umsetzung des neuen Gesetzesartikels einzusetzen. Dies zeigt die grosse Teilnahme an der freiwilligen Pilotierung dieser Mechanismen im Jahr 2019 (siehe SÄZ-Artikel «Gelebte Qualitätstransparenz der Ärzteschaft»,
saez.ch/article/doi/saez.2020.19457). Die darauf aufbauende Entwicklung des Qualitätskonzepts der Ärzteschaft sowie die Vertragsverhandlungen mit den Versicherer-Verbänden scheiterten schliesslich kurz vor der Ziellinie (siehe Editorial SAEZ «Spielregeln in letzter Minute geändert»,
saez.ch/article/doi/saez.2022.20740). Wir warten nun nach wie vor auf ein Zeichen des Bundesrates, wie er im Kontext der am 11. März 2022 gewählten Formulierung in seiner Qualitätsstrategie «
… Die Qualitätsentwicklung ist somit bereits Teil der durch die OKP vergüteten Leistungen. Eine zusätzliche Finanzierung von Qualitätsmassnahmen auf der Meso- und Mikroebene ist nicht vorgesehen …» mit diesen Herausforderungen umgehen will. Wenn ich an dieser Stelle wieder auf die
Innovation Qualité zurückkomme, dann deshalb, weil überall die Tatsache zu Tage tritt, dass für eine nachhaltige und breite Ausrollung die Ressourcenherausforderung im Raum steht. Diese teilt sich auf in Fachpersonen und Finanzen. Beides ist miteinander verbunden, denn der beste Motor läuft nicht ohne Treibstoff. Und irgendwann stellt sich eine Resignation oder zumindest eine Müdigkeit ein, wenn alle guten Ansätze immer wieder am gleichen Punkt auflaufen. Ich bin wild entschlossen, nicht aufzugeben, für unsere Gewinner der
Innovation Qualité, für alle Teilnehmenden, für alle Leistungserbringenden, und vor allem für unsere Patientinnen und Patienten. Ich danke Ihnen, liebe Leserinnen und Leser, für Ihre Unterstützung!