Swiss Health Web
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Publiziert am 03.08.2022
Empfehlungen | |
Kommunikation | |
Ermitteln Sie den Einsatzbedarf für eine(n) Dolmetschende(n) und informieren Sie alle freiwilligen Dolmetschenden über Vertraulichkeit/Arztgeheimnis. Stellen Sie sicher, dass Patientinnen und Patienten sowie Familienangehörige offen sprechen können. | |
Allgemein | |
Identifizierung dringlicher medizinischer Probleme | • Akute oder chronische Krankheit mit dringendem Behandlungsbedarf, fehlende Medikamente. • Erkennen von Isolation- oder Schutzbedarf. |
Anamnese | • Chronische Krankheiten, bekannte Gesundheits-/Entwicklungsprobleme. • Bisherige kurative und präventive Behandlung und erhaltene Ratschläge. • Transit, Ankunftsdatum, aktuelle Situation in der Schweiz (Unterkunft, Gefühl, in Sicherheit zu sein, Einschulung, Kinderbetreuung, finanzielle Situation, familiäre Situation, soziale Kontakte, Freizeitgestaltung, Ressourcen). • Bedürfnisse der Hauptbetreuungspersonen evaluieren (Gesundheit/Stabilität/emotionale Verfügbarkeit/Unterstützung bei der Kinderbetreuung). |
Status | • Durchführung einer gründlichen, altersgerechten Vorsorgeuntersuchung gemäss der Checkliste von paediatrie schweiz [2] |
Psychische Gesundheit | |
Beurteilung des psychischen Wohlbefindens, Suche einer möglichen Belastungsstörung, Evaluation eines Behandlungsbedarfs | • Vermeiden Sie es, traumatische Erlebnisse unnötig im Detail zu besprechen, ausser der Patient will darüber sprechen. • Fragen Sie nach Schlafstörungen, Albträumen, Verhaltensänderungen, Hypervigilanz, neu aufgetretenem Bettnässen, Angstattacken, Depression usw. und stellen Sie sicher, dass sich der Patient/die Familie sicher fühlt. • Beurteilung des Bedarfs von Kindern/Jugendlichen/Eltern/Betreuern an psychosozialer Unterstützung/spezialisierter Betreuung. |
Impfungen | |
Sicherstellung eines altersgerechten Impfschutzes | • In der Regel sollten nur dokumentierte Impfungen berücksichtigt werden. • Sicherstellen eines guten Impfschutzes und bei Bedarf Verabreichung von Nachhol- und Auffrischimpfungen nach Schweizer Empfehlungen (BAG). • Alle DTPa/dTpa-Auffrischungsimpfungen sollten zusätzlich Poliomyelitis (IPV) enthalten, auch für Adoleszente. • Die zweite Dosis der Masern, Mumps und Röteln (MMR) Impfung wird in der Ukraine erst im Alter von 6 Jahren verabreicht: Impfen Sie Kinder im Alter von 1 bis unter 6 Jahren umgehend mit MMR. • 3 Dosen Hepatitis B (Ukrainisches Impfschema: Tag der Geburt, 2 Monate, 6 Monate) gelten als vollständige Grundimmunisierung für Hepatitis B. • Der Tetanustoxin-Antikörperspiegel kann 4 Wochen nach einer Einzeldosis eines Tetanustoxoid-haltigen, altersgerechten Kombinationsimpfstoffs (einschliesslich Polio) bestimmt werden, um festzustellen, ob eine weitere Nachholimpfung erforderlich ist. • Die Varizellenimpfung soll auch für < 11-Jährige in Betracht gezogen werden, die für längere Zeit in Asylunterkünften leben, sofern sie diese nicht bereits durchgemacht haben oder geimpft sind. |
Screening | |
Nach übertragbaren oder Stoffwechselkrankheiten suchen. | • Tuberkulose-Screening mittels Mantoux oder IGRA sollte allen angeboten werden. Dies kann zeitnah mit anderen Blutuntersuchungen durchgeführt werden, sofern anamnestisch keine Exposition/Symptome vorliegen. Das Screening kann zeitgleich aber nicht innert 4 Wochen nach Masernimpfung durchgeführt werden. • HIV 1/2: Eine Serologie sollte angeboten werden, insbesondere in Abwesenheit eines verlässlich negativen HIV-Tests der Mutter während der Schwangerschaft und/oder bei Exposition/ Risikofaktoren angeboten werden. • Hepatitis B: Eine Serologie sollte angeboten werden, wenn keine vollständige Hepatitis-B- Impfungen in der Vergangenheit durchgeführt wurde (3 Dosen). • Hepatitis C: Eine Serologie sollte angeboten werden. • Neugeborenen-Screening (Guthrie): Für in der Ukraine geborene Säuglinge <= 6 Monaten soll, unabhängig eines früheren ukrainischen Neugeboren-Screenings, ein CH-Neugeborenen-Screening in Betracht gezogen werden. |
Informationen und Dokumentation | |
An die für das Kind verantwortlichen Erwachsenen weiterleiten | • Geben Sie altersgerechte Präventionsinformationen, informieren Sie über Gesundheitsdienste und Kostenübernahmen und darüber, wohin sie sich in Notfällen wenden können (einschliesslich der Notrufnummer 144 für lebenswichtige Notfälle). • Die Patientendokumentation (Konsultation, Impfungen, Resultate von Untersuchungen usw.) sollte – wenn möglich elektronisch und in Papierform – dem begleitenden Elternteil / der verantwortlichen Bezugsperson mitgeben werden. Das Ausfüllen des Gesundheitshefts (insb. Seiten 30/31) kann hilfreich sein. |
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