Unterstützung beim Thema Arbeitssicherheit in der Arztpraxis

FMH
Ausgabe
2022/35
DOI:
https://doi.org/10.4414/saez.2022.20978
Schweiz Ärzteztg. 2022;103(35):1076-1077

Affiliations
a MHS, Expertin, Departement Dienstleistungen und Berufsentwicklung der FMH; b Betriebsökonom FH, Consultant bei FMH Consulting Services AG

Publiziert am 30.08.2022

Seit einem Jahr bietet die FMH die Branchenlösung für Arbeitssicherheit an. Damit erhalten Ärztinnen und Ärzte Unterstützung, um die gesetzlichen Verpflichtungen zu erfüllen. Welche Dienstleistungen sie in Anspruch nehmen können und weshalb die Lösung ständig weiterentwickelt wird.
Nach UVG (Bundesgesetz über die Unfallversicherung) versicherte Unternehmen müssen die Vorschriften aus den Richtlinien der Eidgenössischen Koordinationskommission für Arbeitssicherheit (EKAS) [1] sowie der Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV) einhalten. Um dieser gesetzlichen Verpflichtung Rechnung zu tragen, hat die FMH eine Branchenlösung für Arbeitssicherheit für die ambulante Medizin ausgearbeitet, die seit August 2021 bereitgestellt wird. Bis August 2023 erhalten Mitglieder der FMH einen Rabatt. Die Branchenlösung ermöglicht es Ärztinnen und Ärzten als Arbeitgeber, ihre gesetzlichen Verpflichtungen auf interaktive und praxisorientierte Weise wahrzunehmen. Die EKAS hat die Branchenlösung im Frühjahr 2022 genehmigt und damit ihre Qualität bestätigt. Mit ihr sind die Arztpraxen für mögliche Kontrollen durch die kantonalen Arbeits­inspektorate gerüstet. Die FMH und FMH Consulting Services stehen den Arztpraxen bei der ­Einführung ­beratend zur Seite.

Branchenlösung

Eine Branchenlösung dient Arbeitgebern als Sicher­heitssystem, mit dem sie sämtliche Aspekte in ihrem Unternehmen, die für das Personal oder die Struktur ein potenzielles Sicherheitsrisiko darstellen, abdecken können. Sie ist eine Antwort auf die ASA-Methode ­(Beizug von Arbeitsärzten und anderen Spezialisten der Arbeitssicherheit), die die wichtigsten Anforderungen auf dem Gebiet der Arbeitssicherheit und des ­Gesundheitsschutzes zusammenfassen soll. Wie der Name schon sagt, muss es sich um eine Lösung handeln, die auf die gesamte (wirtschaftliche) Branche ­anwendbar ist und die im Allgemeinen von den entsprechenden Dachverbänden oder Vereinigungen ins Leben gerufen wird.

Welche Unterstützung es gibt

Das Abdecken eines breiten Spektrums trägt der Komplexität medizinischer Einrichtungen Rechnung. Das Erfüllen gesetzlicher Vorgaben – insbesondere wenn diese sich als komplex erweisen – erfordert Zeit und eine eigens dafür zuständige Person. Der Zeitaufwand ist nicht unerheblich. Daher sind bei der Einführung nur bestehende Risiken zu berücksichtigen und regelmässige Aktualisierungen vorzusehen. Das Departement Dienstleistungen und Berufsentwicklung der FMH und FMH Consulting Services begleiten Sie während der verschiedenen Phasen des Einführungsprozesses. Als Initiatorin und Verwalterin des Projekts verfolgt die FMH das Ziel, Ihnen in jeder Phase des Prozesses zur Einführung der Arbeitssicherheit unterstützend zur Seite zu stehen und damit eine reibungslose Umsetzung in der Arztpraxis zu gewährleisten. Über das Departement Dienstleistungen und Berufsentwicklung stellt Ihnen die FMH die erforderlichen Informationen zur Verfügung, damit Sie die beste Methode zur Einführung der Arbeitssicherheit in Ihrer Arztpraxis wählen können. Die FMH kann Sie über Ihre Verpflichtungen als Arbeitgeber, den ­aktuellen Stand der derzeitigen Branchenlösung und ihrer Zertifizierungen, die verschiedenen Einführungsmöglichkeiten sowie die anfallenden Kosten informieren. Zudem kann die FMH für Sie – je nach Pro­blematik – einen entsprechenden Kontakt zu ihren Partnern herstellen.
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Schulungen angeboten

Als Dienstleistungsorganisation für Ärztinnen und Ärzte bietet Ihnen FMH Services neben der zuvor beschriebenen Beratung folgende Leistungen an: Wenn Sie die Branchenlösung für Arztpraxen selbst um­setzen und dabei Fragen aufkommen, ist das Beratungspersonal von FMH Services telefonisch oder per Videoschalte für Sie da. Dank ihrer Schulung als Sicherheitsbeauftragte können unsere Mitarbeitenden die gesamte Umsetzung der Branchenlösung in Ihrer Arztpraxis übernehmen und/oder sich um spätere Fragen kümmern. Unsere Mitarbeitenden sind in der Lage, ein spezifisches Sicherheitskonzept für Ihre Arztpraxis auszuarbeiten und umzusetzen. Wenn diese Option gewählt wird, kommt eine Beraterin oder ein Berater zu Ihnen in die Praxis, führt eine eingehende Analyse der Tätigkeiten und potenziellen Gefahren durch und bespricht diese mit Ihnen. Sobald eigens für Ihre Arztpraxis ein Sicherheitshandbuch erstellt ist, erhält Ihr Personal eine entsprechende Schulung, um die Massnahmen Tag für Tag umzusetzen. Die Beraterin oder der Berater steht zur Beantwortung allfälliger Fragen sowie zur Schulung neuer Mitarbeitender weiterhin zur Verfügung. FMH Consulting Services übernimmt auch die regelmässige Kontrolle und die Aktualisierung verschiedener Sicherheitsmodule, bis Sie einen Sicherheitsbeauftragten oder eine Sicherheitsbeauftragte (SiBe) in Ihrer Arztpraxis bestimmt haben.

Ständige Weiterentwicklung

Diesen Monat feierte die Branchenlösung ihren ersten Geburtstag. In diesem ersten Jahr haben wir bereits konkretes Feedback in Bezug auf ihre Einführung vor Ort erhalten, das uns dabei hilft, die Lösung weiter­zuentwickeln. Eine Branchenlösung ist ein «lebendes» Element. Sie muss sich also stetig weiterentwickeln und an neue Technologien und die Arbeitsorganisation in den Arztpraxen anpassen, um nicht schnell ­obsolet zu werden. Auf der anderen Seite muss eine Branchenlösung, um die behördliche Zulassung zu ­erhalten, zertifiziert sein oder von einem Anbieter stammen, der alle fünf Jahre von der Eidgenössischen Koordinationskommission für Arbeitssicherheit (EKAS) zertifiziert wird.

Das Wichtigste in Kürze

• Die Branchenlösung für Arbeitssicherheit in der Arztpraxis steht Ärztinnen und Ärzten seit dem 23. August 2021 zur Verfügung. Die EKAS[1] hat die Branchenlösung im Frühjahr 2022 genehmigt und damit ihre Qualität bestätigt.
• Mit der Branchenlösung können Ärztinnen und Ärzte in ihrer Eigenschaft als Arbeitgeber ihrer gesetzlichen Verpflichtung im Hinblick auf Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz der Mitarbeitenden gemäss UVG und VUV gerecht werden.
• Die speziell für diesen Bereich geschulten Mitarbeitenden von FMH und FMH Services stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, wenn es um Ihre Verpflichtungen, die Ein­führung der Branchenlösung oder die Auslagerung der Umsetzung derselben geht.
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1 EKAS – Directive MSST: ekas.ch/index-fr.php?frameset=20