Auf den Punkt

«Das Register nahm den Familien einen grosse Last ab»

News
Ausgabe
2022/45
DOI:
https://doi.org/10.4414/saez.2022.21222
Schweiz Ärzteztg. 2022;103(45):8-9

Publiziert am 09.11.2022

OrganspendeSwisstransplant hat per 20. Oktober das nationale Organspenderegister aufgrund von Sicherheitslücken eingestellt. Was dies für die Schweizer Krankenhäuser und das Gesundheitspersonal bedeutet, erklärt Philippe Compagnon, Leiter der Transplantationsabteilung des Universitätsspitals Genf (HUG).
Was bedeutet das Ende des Organspenderegisters für das Centre universitaire romand de transplantation?
Unser Zentrum hatte, wie alle Schweizer Spitäler, rund um die Uhr Zugang zu diesem Register. Mit seiner Einstellung verfügt unser Team für die Koordination der Organspende nicht mehr über ein Instrument, das ihnen einen sofortigen Zugriff auf den Willen des verstorbenen Spenders ermöglichte, sofern dieser sich zu Lebzeiten registriert hatte.
Wir kehren zur früheren Arbeitsweise zurück: Der Prozess der Spenderidentifizierung beschränkt sich auf die Aussagen der Angehörigen über den geäusserten oder unausgesprochenen Willen des Verstorbenen in Bezug auf die Organspende. Die Registrierung der Haltung des Verstorbenen in einem Register war für die Familien eine wertvolle Unterstützung, da sie ihnen die Last der Entscheidung abnahm.
Und welche Konsequenzen hat dies für Menschen, die auf eine Transplantation angewiesen sind?
Die erzwungene Einstellung des Registers könnte das Vertrauen der Öffentlichkeit in das Funktionieren des etablierten Organspendesystems vorübergehend untergraben und temporäre Auswirkungen auf die Spendebereitschaft haben. Es besteht die Gefahr, dass sich Menschen, die kurz davor waren, sich für eine Spende zu entscheiden, gegen die Spende entscheiden. Zur Erinnerung: In der Schweiz stehen derzeit etwa 1450 Menschen auf der Warteliste für eine Transplantation, wobei durchschnittlich zwei Menschen pro Woche sterben, weil sie nicht rechtzeitig Zugang zu einem Transplantat haben. Das bedeutet also, dass in den nächsten Monaten womöglich mehr Todesfälle von Menschen auf der Warteliste zu beobachten sein werden.
Führt dies zu einem gewissen «Chaos» in den Krankenhäusern?
Es gibt kein «Chaos», aber es gibt eine Hilfe weniger, wenn es darum geht, den Wunsch des Spenders zu ermitteln. Wenn der Wille des Spenders nicht bekannt ist, müssen die Spendekoordinatoren ihre Anstrengungen verdoppeln, um den Willen des Verstorbenen zu erfahren, indem sie so viele Angehörige wie möglich zu Wort kommen lassen. Wenn die Angehörigen den Willen des Verstorbenen nicht kennen, müssen sie seinen mutmasslichen Wunsch berücksichtigen und an seiner Stelle entscheiden. Wenn keine Angehörigen erreichbar sind, ist eine Organentnahme nicht zulässig.
Wie organisieren sich die Universitätskliniken in der Schweiz, um das fehlende Register zu ersetzen?
Nach dem Wegfall des Registers müssen sich die Universitätskliniken auf das bisher geltende Prinzip beschränken, das heisst auf die Einholung der Aussage der Angehörigen . Dieses Prinzip wird seit Bestehen der Organentnahme angewandt und wird auch nach der Einführung der Widerspruchslösung weiterhin beibehalten.
Haben Sie angesichts der Sicherheitsmängel, auf die der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte im Januar 2022 hingewiesen hat, mit der Einstellung des Registers gerechnet?
Das ist für uns sowohl eine Überraschung als auch eine grosse Enttäuschung. Das Register ist ein zusätzliches Instrument, stellt aber glücklicherweise keine unabdingbare Voraussetzung für eine Organspende dar.
Was würden Sie sich als Transplantationschirurg wünschen? Was würde Ihnen die tägliche Arbeit erleichtern?
Wir hoffen, dass die Glaubwürdigkeit des Systems nicht beeinträchtigt wird. Die Öffentlichkeit muss Vertrauen haben.
Man sollte in der Familie über das Thema Organspende sprechen. Am besten ist es, seinen Willen schriftlich festzuhalten, entweder in einer Patientenverfügung oder mithilfe einer Spenderkarte, die auf der Website von Swisstransplant oder des BAG erhältlich ist. Wir müssen auch unsere Bemühungen zur Förderung der Spende fortsetzen.
Was erwarten Sie von Swisstransplant und den zuständigen Behörden in Bezug auf ein nationales Register?
Die Entwicklung eines vollständig sicheren nationalen Registers ist ein wichtiger Schritt. Nachdem die IT-Sicherheitslücke entdeckt wurde, reagierte Swisstransplant umgehend und setzte den Registrierungsprozess aus. Die bereits registrierten Personen wurden per E-Mail kontaktiert und ihre Daten gelöscht. Swisstransplant prüft derzeit einen neuen, sicheren Online-Registrierungsprozess, der den alten unter der Verantwortung des BAG ersetzen soll. Eine Validierung mit dem Personalausweis wird wahrscheinlich eingeführt werden. Wir hoffen, dass dieses neue Online-Registrierungssystem in einigen Monaten verfügbar sein wird.
Prof. Philippe Compagnon
Chefarzt der Abteilung für Transplantation, Universitätsspital Genf
Mit der Einstellung des Registers müssen sich die Krankenhäuser auf die Einholung von Aussagen der Angehörigen beschränken.
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