Das E-Rezept – ein Projekt von FMH und pharmaSuisse

Aktuell
Ausgabe
2022/48
DOI:
https://doi.org/10.4414/saez.2022.21234
Schweiz Ärzteztg. 2022;103(48):34-35

Affiliations
a Dr. med., Mitglied des Zentralvorstandes und Departementsverantwortlicher Digitalisierung/eHealth; b Dr., Apotheker, Vorstandsmitglied pharmaSuisse, dort zuständig für die Digitalisierung

Publiziert am 30.11.2022

Zusammenarbeit FMH und pharmaSuisse erarbeiten eine nationale rechtskonforme E-Rezeptlösung. Das E-Rezept wird durch alle Apotheken einlösbar sowie fälschungs- und missbrauchssicher sein. Prämisse ist eine hohe Benutzerfreundlichkeit für Patientinnen, Ärzte und Apothekerinnen.
FMH und Pharmasuisse engagieren sich für eine nationale E-Rezept-Lösung, um die Digitalisierung im Gesundheitswesen in einem wesentlichen Bereich zu fördern: der Medikation. Digitale Anwendungen zur Verbesserung und Unterstützung der korrekten Medikamenteneinnahme stossen bei der Ärzteschaft und der Bevölkerung auf grosses Interesse. Dies ist ein Ergebnis der von der FMH durchgeführten Umfrage «Digital Trends Survey 2022» [1]. Gemeint sind elektronische Medikationspläne und Apps, welche die patientenseitige Medikamenteneinnahme unterstützen. Auch der Bundesrat nennt die Einführung und aktive Förderung der E-Medikation in seinen gesundheitspolitischen Prioritäten «Gesundheit 2020» [2] als eine der wichtigsten Massnahmen im Bereich E-Health. Als Mitglieder der IPAG eHealth fördern FMH und Pharmasuisse bereits die E-Medikation [3]. Die elektronische Verschreibung von Medikamenten ist Teil des zu digitalisierenden Medikationsprozesses. Die Inhalte des E-Rezeptes sind standardisierbar. Technische Voraussetzungen wie die Identifikation und Authentifizierung der Leistungserbringer existieren, ebenso wie ein technischer Kopierschutz, der Rezeptfälschungen und Mehrfacheinlösungen verhindert. Unleserliche Rezepte, die zu Rückfragen oder Fehlmedikation führen können, würden durch die standardisierte medienbruchfreie Erfassung der Vergangenheit angehören. Vorteile, die auch im politischen Umfeld gesehen werden, weswegen der Nationalrat die «Motion 20.3770 Einführung des E-Rezeptes» annahm [4]. Um diese Vorteile Realität werden zu lassen, erarbeiten die Verbände FMH und Pharmasuisse seit Mai 2022 eine nationale E-Rezept-Lösung [5].
Das elektronische Rezept kann die administrativen Aufwände für alle senken.
© Tero Vesalainen / Dreamstime.com

Was kann die Verbandslösung?

Die Pilot-Verbandslösung nutzt HIN Sign und die Medikationssoftware Documedis und setzt auf den Standard CHMED16A, der durch den Verein IG eMediplan gepflegt wird [6]. Ausgestellt wird das E-Rezept, indem die Ärztin oder der Arzt dieses in Documedis erstellt – entweder integriert in der gewohnten Praxissoftware oder in der Webapplikation – und es mit der persönlichen HIN-Identität signiert. Das Ergebnis ist ein QR-Code, der alle Rezeptdaten sowie die Signatur enthält. Der QR-Code kann der Patientin oder dem Patienten auf Papier ausgedruckt mitgegeben werden, per Secure-Mail zum Beispiel per HIN Mail Global geschickt, direkt per HIN Mail an eine Apotheke oder Versandapotheke gesendet oder im EPD bereitgestellt werden. Eingelöst wird das E-Rezept in der Apotheke, indem der QR-Code vom Smartphone der Patientinnen und Patienten oder vom Papierausdruck mit dem bestehenden Barcode-Scanner eingescannt wird. Dabei wird das E-Rezept ausgelesen, und die Angaben können in die Apothekensoftware übernommen werden. Anhand der Signatur kann die Apotheke die Gültigkeit des Rezepts jederzeit überprüfen, es validieren, die Verschreibung ausführen und das Rezept vollständig oder zum Teil entwerten.

Die Vorteile der Verbandslösung

Die Verbandslösung steht allen Leistungserbringern offen und wurde mit ihnen erarbeitet. Dies aus zwei Gründen: Einerseits müssen alle Leistungserbringer die Möglichkeit haben, das E-Rezept zu verwenden. Dieses kann erst als eingeführt betrachtet werden, wenn es in allen Apotheken eingelöst werden kann. Andererseits wird eine nationale E-Rezept-Lösung mit hoher Benutzerfreundlichkeit angestrebt – sowohl für Patientinnen und Patienten als auch für die Ärzte- und Apothekerschaft.
Mehrere regionale gegebenenfalls nicht interoperable E-Rezept-Lösungen wären sowohl für die Bevölkerung als auch für die Leistungserbringer kaum vermittelbar. Um die Handhabung für die Leistungserbringer möglichst einfach zu gestalten, wird die E-Rezept-Verbandslösung in die bestehenden Software-Primärsysteme der Arztpraxen sowie der Apotheken integrierbar sein. Dafür arbeiten FMH und Pharmasuisse eng mit ihren IT-Partnern HCI Solutions, HIN und Ofac zusammen.
Wichtig für die Verbände sind die Grundsätze der Wahlfreiheit des Leistungserbringers für Patientinnen und Patienten sowie die Datensparsamkeit. Mit dem nationalen E-Rezept werden keine medizinischen Daten zentral gespeichert. Die Patientin oder der Patient kann das E-Rezept auf seinem Smartphone speichern, es an seine Apotheke weiterleiten oder für sich ausdrucken. Er hat damit die volle Kontrolle über seine Daten und kann das Rezept in jeder Apotheke einlösen. Auch kann das E-Rezept nach vorgängiger Absprache mit der Patientin oder dem Patienten an eine (Versand-)Apotheke direkt gesendet werden und somit eine telemedizinische Konsultation ergänzen. Die Rezept-Signatur mit HIN Sign stellt sicher, dass ein E-Rezept unveränderbar und nicht gefälscht ist. Technisch wird sichergestellt, dass es nur einmalig eingelöst werden kann. Durch das vollständig digitale Einlesen des E-Rezeptes entfallen das Abtippen von Rezeptdaten und das Kopieren von Papierrezepten. Dadurch werden Fehlerquellen eliminiert, möglicher Missbrauch erschwert und die erforderlichen Daten standardisiert verarbeitet und digital übermittelt. Somit gibt es im Lebenszyklus des E-Rezeptes keine Medienbrüche.

Schritt in die Digitalisierung

Auch wenn – bis auf die Telemedizin – der Mehrwert eines E-Rezepts auf den ersten Blick nicht erkenntlich ist, leistet die Digitalisierung eines Papierrezepts einen wichtigen Beitrag zur Digitalisierung im Gesundheitswesen. Die einmal erfassten elektronischen Medikationsdaten sind die Grundlage für eine medienbruchfreie Unterstützung des Medikationsprozesses und können für eine Reihe von Mehrwertdiensten genutzt werden. So zum Beispiel die Kontrolle der Medikation, die Verbesserung der Therapieadhärenz durch Rückmeldung über die Einlösung durch Patientinnen und Patienten oder die Vereinfachung von Teilbezügen. Die händische Übertragung der Medikationsdaten entfällt. Dies alles hat das Potenzial, die administrativen Aufwände zu senken, unter denen wir Ärztinnen, Ärzte, Apothekerinnen und Apotheker zunehmend leiden!
1 Digital Trends Survey 2022. Digital Trends Survey | FMH.
2 EDI. Die gesundheitspolitischen Prioritäten des Bundesrates. Gesundheit2020. 23.1.2013.
3 Zimmer A. IPAG eHealth: Zusammenschluss von 100 000 Leistungserbringern. Schweiz Ärzteztg. 2022;103(05):131.
4 20.3770 Motion Sauter Regine. Einführung des E-Rezeptes. 20.3770 | Einführung eines E-Rezepts | Amtliches Bulletin | Das Schweizer Parlament
5 FMH und pharmaSuisse schaffen gemeinsames E-Rezept, gemeinsame Medienmitteilung. Bern 5.5.2022. https://www.fmh.ch/files/pdf27/medienmitteilung-fmh-und-pharmasuisse-schaffen-gemeinsames-e-rezept.pdf.
6 IG eMediplan: eMedication Plan CHMED16A. St. Gallen 2018. https://emediplan.ch/wp-content/uploads/2022/04/eMediplan_CHMED16A_V1.6.pdf.