Beschlussprotokoll der zweiten ordentlichen Ärztekammer 2022

Ärztekammer

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Protokollführerin

Publiziert am 17.01.2024

Anmerkung der Protokollführerin: Aus Gründen der Lesbarkeit werden die Traktanden nach Massgabe der Nummerierung und nicht in der Reihenfolge der Diskussion aufgeführt. Am Ende des Beitrags befindet sich ein Glossar der verwendeten Abkürzungen.
Donnerstag, 27. Oktober 2022

1. Begrüssung und Mitteilungen

Dr. med. Yvonne Gilli / Präsidentin FMH eröffnet die Herbst-Ärztekammer 2022 im Kongresshaus Biel. Sie heisst alle Delegierten herzlich willkommen. Zusammen mit dem neuen Generalsekretär Stefan Kaufmann werden die üblichen organisatorischen Punkte erörtert und beschlossen.
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Die Delegierten treffen sich zur Herbst-Ärztekammer 2022 im Kongresszentrum in Biel.
© Tobias Schmid

Gäste

Tobias Burkhardt, designierter Präsident AGZ ab 2023; Nicole Beutler, Les Tailleurs Kommunikation; Joachim Eder, VRP ats-tms AG; Markus Lehmann, Geschäftsführer FMH Services Genossenschaft; Giatgen Spinas, Vizepräsident SIWF; Eva Mell, EMH.
Entschuldigt: Damian Müller, Ständerat Kanton Luzern; René Häller, Geschäftsführer FMH Consulting Services AG; Jean Pierre Keller, Vizepräsident SIWF.
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Stefan Kaufmann, Generalsekretär der FMH.

1.1. Einführung der Präsidentin

Yvonne Gilli / Präsidentin FMH: Unsere aktuelle politische Situation entspricht nicht nur einem einfachen Marathon, sie gleicht eher einem Triathlon.
Das Kostendämpfungspaket 1b mit demneuenArtikel 47 c KVG wurde in der Herbstsession verabschiedet. Nach einigen gescheiterten Anläufen konnte sich ein Kompromissvorschlag durchsetzen. Die nun verabschiedete Fassung verpflichtet die Tarifpartner zu einem Kostenmonitoring und Korrekturmassnahmen, sofern solche erforderlich sind. Der Artikel lässt sich aber nicht mehr zur Umsetzung staatlich fixierter Kostenziele oder als Basis für behördliche Tarifeingriffe nutzen. Nicht alle Beteiligten sind mit dem Kompromiss zufrieden, weitere Forderungen und Eingriffe werden angekündigt, wodurch der politische Fokus auf Kostenziele nicht an Aktualität verliert.
Kostenbremse und Kostenziele: Das Parlament hat im Mai 2022 den indirekten Gegenvorschlag zur Kostenbremse-Initiative mit Kostenzielen, Qualitätszielen sowie zusätzlichen Tarifkompetenzen der Behörden befürwortet. Der Bundesrat legt Kosten- und Qualitätsziele für vier Jahre fest, Kantone können darauf eigene Kosten- und Qualitätsziele basieren. Versicherer sollen neu Daten zu Qualitätszielen und Kosteneffizienz liefern. Eine neue Kommission für Kosten- und Qualitätsmonitoring überwacht die einzelnen Leistungsbereiche und empfiehlt Bund und Tarifpartnern Massnahmen. Als Übergangsbestimmung kann der Bundesrat unverzüglich Massnahmen zur Kostendämpfung ergreifen, indem er überhöhte, nicht sachgerechte und nicht betriebswirtschaftliche Vergütungen in der Tarifstruktur Tarmed korrigiert. Ein Postulat der SGK-N fordert, dass erstens keine neuen Tarifsysteme genehmigt werden, dass zweitens die Tarmed-Positionen in all jenen Bereichen, in denen keine Unterversorgung besteht, ab 2023 so gekürzt werden, dass kein OKP-Kostenwachstum resultiert, und dass drittens der neue Tarif nur Einzelleistungen vorsehen darf, wo Pauschalen unmöglich sind, bis eine gemeinsame Tarifrevision von santésuisse, curafutura, FMH und H+ vorliegt.
Das Kostendämpfungspaket 2 präsentiert sich auch ohne Zielvorgaben und Erstberatung als ein grosses Potpourri. Sogenannte «Netzwerke» als ein neuer Leistungserbringer benötigen Zulassungen und kantonale Leistungsaufträge. Der Bundesrat definiert Anforderungen an Verträge der «Netzwerke», die Kantone definieren den Umfang. Das Kostendämpfungspaket 2 anerkennt die Notwendigkeit von Koordinationsleistungen – und indirekt auch ihre unzureichende Vergütung, deshalb ist hier anzusetzen mit einem klaren NEIN zum bundesrätlichen Vorschlag. Es braucht Vereinbarungen der Tarifpartner über die Vergütung von Koordinationsleistungen, ohne Bindung an einen spezifischen Leistungserbringer. Es braucht EFAS, um integrierte Versorgung zu fördern.
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Die in der Ärztekammer vertretenen Delegierten werden von den FMH-Mitarbeitenden begrüsst und erhalten ihre Sitzungsunterlagen.
Um unseren Anliegen Gehör zu schaffen ist es zentral, dass wir den Parlamentarierinnen und Parlamentariern auch unser Wissen vermitteln und ihnen unsere Lösungsvorschläge darlegen. Wir unterstützen Sie darin gern mit Referenzen, aber auch mit Referaten, die Sie selber halten können. Es ist wichtig und möglich, dass wir unsere Umgebung und unsere zukünftigen Arbeitsbedingungen mitgestalten. Wir brauchen dabei Ausdauer und eine gute Stimmung, um immer wieder zu erfahren, dass wir unsere Ziele auch erreichen können.
Dies führt zu einem weiteren wichtigen Thema der heutigen ÄK, dem Sonderbeitrag Kommunikation. Unsere politischen Herausforderungen bedingen eine stärkere, geeinte, effiziente Kommunikation, um Anliegen sichtbar und transparent zu machen. Dazu müssen wir Ressourcen zur Verfügung haben.
Ferner informiere ich Sie über den Stand des ÄK-Beschlusses vom 19. Mai 2022 zu Artikel 8 der Statuten «Mitgliedschaft Basisorganisationen». Die Frist für das Einfordern einer Urabstimmung durch die Organisationen und Einzelmitglieder der FMH ist am 17.10.2022 zu Ende gegangen. Ein Bericht zu den Auswirkungen wird an der ÄK 2024 erfolgen.
Und: Zum Schutze all unserer Aktivitäten muss die Datensicherheit erhöht werden, somit wird ab 2023 der Zugriff auf myFMH mit einer Zwei-Faktor-Identifikation erfolgen. Informationen dazu werden folgen.
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Der Zentralvorstand und der Generalsekretär der FMH (v.l.n.r.): Carlos Beat Quinto, Alexander Zimmer, Philippe Eggimann, Stefan Kaufmann (Generalsekretär), Yvonne Gilli (Präsidentin), Christoph Bosshard, Jana Siroka und Urs Stoffel.

2. Mitteilungen aus dem SIWF

Monika Brodmann / Präsidentin SIWF: Auch das SIWF ist konfrontiert mit vielen Herausforderungen und engagiert sich auf breiter Basis. 21 Fachgesellschaften arbeiten mit dem SIWF zusammen an der Entwicklung von EPAs. Die Schweizerische Gesellschaft für Notfall- und Rettungsmedizin wird zusammen mit dem SIWF einen Facharzttitel anstreben und das erste Weiterbildungsprogramm entwickeln, das von Beginn das Konzept der kompetenzbasierten Bildung integrieren kann. Um die Entrustable Professional Activities dokumentieren und durchführen zu können, erarbeitet eine Arbeitsgruppe einen Kriterienkatalog für diese dezentrale Applikation.
Die Teach-the-Teacher-Kurse sind neu unter der Leitung von Andrea Meienberg und Jan Breckwoldt. Die Gesamtkoordination wird verbessert und die Schweizer Instruktorengruppe weiter ausgebaut. Ferner entsteht mit der Schweizerischen Medizinischen Interfakultätskommission SMIFK ein Qualitätslabel für Medical Education. Regelmässige Publikationen in der Ärztezeitung zu kompetenzbasierter Bildung, EPAs und ähnlichem werden weiter erscheinen.
Ein sehr erfolgreiches MedEd-Symposium am 28. September konnte mit über zweihundert Leuten durchgeführt werden.
Bei der Akkreditierung erarbeitet das SIWF einen grossen Teil Selbstbeurteilungsberichte und wird allen Fachgesellschaften ein elektronisches Hilfsmittel zur Verfügung stellen, womit die Einreichung ihrer Berichte erleichtert werden soll. Die Akkreditierung wird im August 2025 abgeschlossen sein.
Und zum Schluss die gute Neuigkeit, dass das SIWF zum ersten Mal zusammen mit der Universität Genf bei der Entwicklung eines Proposals für den Nationalfonds engagiert war, wofür die Forschungsgruppe um Georges Savoldelli und Nadia Bajwa einen Betrag von über 600 000 Franken zugesprochen bekam.
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Die Präsidentin der FMH, Yvonne Gilli, führt durch die Ärztekammer und informiert über die wichtigsten gesundheitspolitischen Aktivitäten der FMH.
Christoph Hänggeli / Geschäftsführer SIWF: Seit Inkrafttreten des Freizügigkeitsabkommens mit der EU 2002 werden eidgenössische und EU-Facharzttitel automatisch gegenseitig anerkannt. Dazu mussten unsere Curricula gekürzt und angepasst werden, weil unsere Schweizer Kandidatinnen und Kandidaten weit mehr Zeit für ihre Facharzttitel hätten aufwenden müssen als ihre ausländischen Kollegen. So haben wir das Schwerpunktmodell entwickelt mit dem Effekt, dass «nur» die Facharzttitel anerkannt werden und die Bedingungen für die Schwerpunkte auch von ausländischen Fachärzten erfüllt werden müssen. Die Arbeitsteilung war bis 2022 klar: Das SIWF erteilt eidgenössische und private Titel und die Mebeko ist für die Anerkennung der vierzig EU-Titel gemäss EU-Richtlinie zuständig. Leider ist dieses Erfolgsmodell jetzt mit einem grotesken Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts in Frage gestellt. Die MEBEKO sollte neu auch privatrechtliche Titel anerkennen, obschon dies im Medizinalberufegesetz gar nicht vorgesehen ist. Das EDI hat gegen den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts zum Glück Beschwerde erhoben. Der Fall ist jetzt beim Bundesgericht hängig. FMH und SIWF prüfen Massnahmen, um das Schwerpunktmodell zu retten. Das SIWF wird die Schwerpunkte formell aus den eidgenössischen Facharzttitelprogrammen herauslösen und nur noch eine Kategorie von Schwerpunkten anbieten.
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Monika Brodmann Maeder, Präsidentin des SIWF, im Austausch mit Delegierten der Ärztekammer.

3. Ambulante Tarifrevision

Urs Stoffel / Zentralvorstand informiert über den aktuellen Stand der Verhandlungen und das weitere Vorgehen:

4. Budget 2023

4.1. Budget 2023 SIWF

Christoph Hänggeli / Geschäftsführer SIWF präsentiert das Budget, die finanzielle Situation ist ausgezeichnet. Die Facharzttitel erreichten 2020/21 Rekordhöhe, es ist kein Einbruch in Sicht. Im Jahr 2023 wird ein moderater Gewinn erwartet bei einem deutlichen Mehraufwand für FB-Plattform, Informatisierung WBS und Personal.
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Christoph Hänggeli, Geschäftsführer des SIWF.

4.2. Sonderbeitrag Kommunikationskampagne 2023-2025

Yvonne Gilli / Präsidentin FMH: Die Gesamtkosten für die Kommunikationskampagne werden auf CHF 1 Mio/Jahr geschätzt. Die geplante Imagekampagne soll über drei Jahre fortgesetzt werden können durch eine zweckgebundene Sonderfinanzierung. Der Zentralvorstand beantragt daher einen zweckgebundenen Sonderbeitrag für die Imagekampagne: Finanziert wird dieser mit einem Beitrag von CHF 20 für die Mitglieder-Kategorien 4 und mit CHF 40 für die Kategorien 1, 2, 3, 5 und 6. Die Imagekampagne hat zum Ziel, die öffentliche Wahrnehmung der Ärzteschaft positiv zu stärken.

4.3. Budget 2023 FMH

Ralf Novacek / Leiter Finanzen FMH: Die Anzahl Mitglieder steigt seit 2005 kontinuierlich an. Innerhalb der Kategorien kommt es zu Verschiebungen. Eine hohe Anzahl von Projekten, die Einführung des TARDOC, veränderte Rahmenbedingungen, die Imagekampagne, die Vorbereitung auf ein allfälliges Referendum sowie die Massnahmen zu Planetary Health prägen das Budget. Während der Pandemie in den beiden Vorjahren, waren insbesondere die Aufwände für Anlässe sowie Aus- und Weiterbildung deutlich geringer. Damit resultiert im Budget 2023 ein negatives Ergebnis von 216 TCH.

4.4. Budget GPK

Ralf Novacek / Leiter Finanzen FMH: Im Budget der GPK bleiben die Kosten mehr oder weniger unverändert über den Zeitablauf. Wir haben etwas höhere Personalkosten, dafür etwas tiefere Verwaltungskosten. Für die GPK sind im Jahr 2023 finanzielle Mittel in der Höhe von 98 TCH budgetiert.

4.5. Bericht GPK

Philippe Vuillemin / Präsident GPK: Im ersten Halbjahr 2022 stand der von der Ärztekammer im Frühling verlangte Bericht im Zentrum der Arbeit der GPK. Nach Abschluss wurde dieser den Mitgliedern der Ärztekammer und dem Zentralvorstand zugestellt. Entsprechend dem Beschluss der GPK vom Juni 2021 haben die Mitglieder der Kommission die ihnen zugewiesenen Departemente besucht. Auf diese Weise erhält die GPK ein vertieftes Verständnis über die Funktionsweise der FMH und des SIWF. Die GPK hat sich bei der FMH und dem SIWF auf allen Ebenen mit dem Datenschutz beschäftigt und wurde umfassend informiert. Die Aufgabe der GPK umfasst die Amtsführung des ZV anhand der normativen Vorgaben (allgemeine Rechtsordnung, Statuten usw.) gemäss Art. 53, Abs. 2 der Statuten FMH.
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Mit dem Stimmzettel beziehen die 200 Delegierten der FMH-Ärztekammer Stellung.

4.6. Mitgliederbeiträge 2023

Ralf Novacek/ Leiter Finanzen FMH: Es wird über folgende 4 Kategorien abgestimmt: Grundbetrag, Sonderbeitrag für die nationale Konsolidierungsstelle, Sonderbeitrag für die Revue Médicale Suisse und Sonderbeitrag Kommunikationskampagne.
a) Die Ärztekammer genehmigt den Grundbeitrag für 2023: Kat. 1 und 2 = CHF 710.-, Kat. 3 = CHF 475.-, Kat. 4 = CHF 355.-, Kat. 5 = 284.-, Kat. 6 = CHF 178.-, Kat. 7 = CHF 142.-
Der Grundbeitrag wird mit grosser Mehrheit bei 0 Gegenstimmen und 3 Enthaltungen genehmigt.
b) Die Ärztekammer genehmigt den Sonderbeitrag für 2023 zugunsten: NAKO (Nationale Konsolidierungsstelle) mit CHF 40.00 für die Kat. 1 und 2:
Der Sonderbeitrag wird mit grosser Mehrheit bei 0 Gegenstimmen und 6 Enthaltungen genehmigt.
c) Die Ärztekammer genehmigt den Sonderbeitrag für 2023 zugunsten: «Revue Médicale Suisse» von CHF 10.00 für die Kategorien 1,2,3,5 und 6:
Der Sonderbeitrag wird mit grosser Mehrheit bei 0 Gegenstimmen und 5 Enthaltungen genehmigt
d) Die Ärztekammer genehmigt den Sonderbeitrag für 2023 zugunsten: «Kommunikationskampagne 2023-2025»
von CHF 40.00 für die Kategorien 1,2,3,5 und 6
von CHF 20.00 für die Kategorie 4
Der Sonderbeitrag Kommunikationskampagne wird mit grosser Mehrheit bei 1 Gegenstimme und 2 Enthaltungen genehmigt.
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Ralf Novacek, stv. Generalsekretär und Leiter der Abteilung Finanzen und Verwaltung, erläutert das Budget 2023 der FMH.

4.7. Budget 2023 konsolidiert

Beschlussantrag
Die Ärztekammer genehmigt das Budget 2023. Im Detail genehmigt sie:
Beschluss
Das Budget 2023 der FMH (Ziffer 4.1. bis 4.6.) wird mit grosser Mehrheit bei 0 Gegenstimmen und mit 5 Enthaltungen genehmigt.

5. Projektabschluss Gesamtsanierung Elfenstrasse

Christoph Bosshard / Zentralvorstand FMH berichtet über die Gesamtsanierung inkl. Film zum gelungenen Umbauprojekt: Am 9. Mai 2019 hat die Ärztekammer das angepasste Gesamtprojektbudget inklusive Umzug und Ersatzstandort genehmigt. Er dankt den Delegierten an dieser Stelle noch einmal für das Vertrauen gegenüber dem Zentralvorstand, ein solches Jahrzehnte-Projekt umzusetzen. Heute, am 27. Oktober 2022, darf die FMH bereits auf einige Monate in der neuen Arbeitsumgebung zurückblicken und feststellen, dass die Mitarbeitenden sich rasch an die neuen Räumlichkeiten mit offenen working spaces gewöhnt und angepasst haben und auch die neuen Möglichkeiten rege nutzen. Er hebt hervor, dass es eine intensive und lehrreiche Zeit mit diversen Herausforderungen für ihn und den Zentralvorstand gewesen ist. Erfreulich, dass die effektiven Projektkosten um 885 TCH unter den budgetierten Gesamtkosten liegen. Der Grossteil der Bausumme konnte aus Rückstellungen entnommen werden, ein Anteil von CHF 3 Mio wurde in Form einer Hypothek finanziert. Yvonne Gilli dankt Christoph Bosshart herzlich für die geschätzte Arbeit, nicht nur für die sehr grosse Verantwortung, die er getragen hat, auch für die unendlichen Arbeitsstunden, die er in den letzten fünf Jahren für dieses Grossprojekt zusätzlich investiert hat.
Beschlussantrag
Die Ärztekammer beschliesst, die Umsetzung und Fertigstellung des Projekts Grundsanierung Elfenstrasse im Rahmen des Ärztekammerbeschlusses vom 09.05.2019 durch den Zentralvorstand der FMH zur Kenntnis zu nehmen.
Beschluss
Die Delegierten nehmen das Projekt Grundsanierung Elfenstrasse mit grossmehrheitlicher Zustimmung zur Kenntnis.

6. Wahlen und Bestätigungswahlen

6.1. Wahl Vizepräsidium FMH

Yvonne Gilli / Präsidentin FMH: Der Zentralvorstand schlägt Philippe Eggimann als zweiten Vizepräsidenten vor.
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Philippe Eggimann wird zum zweiten Vizepräsidenten der FMH gewählt. Die Präsidentin der FMH, Yvonne Gilli, gratuliert ihm zur Wahl.
Die BEKAG stellt Antrag auf offenes Wahlverfahren für das Amt des zweiten Vizepräsidenten: Die grosse Mehrheit stimmt diesem Antrag zu, bei 0 Gegenstimmen und 2 Enthaltungen.
Beschlussantrag
Der Zentralvorstand der FMH empfiehlt der Ärztekammer, Dr. med. Philippe Eggimann, Mitglied des Zentralvorstandes der FMH, zum 2. Vizepräsidenten der FMH für die laufende Legislaturperiode 2020-2024 zu wählen.
Beschluss
Dr. med. Philippe Eggimann wird einstimmig gewählt.

6.2. Wahl der Revisionsstelle (BDO AG) für die Periode 2022-2023

Ralf Novacek / Leiter Finanzen empfiehlt der ÄK die Bestätigung der BDO AG, die Zusammenarbeit funktioniere gut, es sei positiv, wenn die Revisionsstelle gute Kenntnisse über das Unternehmen habe. Der leitende Revisor wird alle 7 Jahre gewechselt.
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Die Delegierten tauschen sich während des Stehlunchs aus.
Die Präsidentin schlägt vor, die Wahl der Revisionsstelle offen durchzuführen: Die notwendige zwei Drittel-Mehrheit ist gegeben mit 136 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltungen.
Beschlussantrag
Die ÄK wählt die Revisionsgesellschaft BDO in Bern als Kontrollstelle für weitere zwei Jahre (Jahresrechnung 2022 und 2023).
Beschluss
Die Revisionsgesellschaft BDO in Bern wird mit grosser Mehrheit, 0 Nein, 1 Enthaltung bestätigt.

6.3. Bestätigungswahl von nominierten DV-Delegierten

Die antragstellende Organisation VEDAG beantragt der Ärztekammer, den folgenden (neuen) Delegierten für die Delegiertenversammlung der FMH zu bestätigen:
VEDAG
bisherneu
Josef Widler, ZürichTobias Burckhard, Zürich ab 01.01.2023
Beschluss
Der neue DV-Delegierte wird mit grosser Mehrheit, 0 Nein, 10 Enthaltungen bestätigt.

6.4. Bestätigungswahl von nominierten DV-Ersatzdelegierten

Die antragstellende Organisation VEDAG beantragt der Ärztekammer, den folgenden (neuen) Ersatzdelegierten für die Delegiertenversammlung der FMH zu bestätigen:
VEDAG
bisherneu
Wicky-Frey Gabriela, SurseeBernoulli Dennis, Basel ab sofort
Beschluss
Der DV-Ersatzdelegierte wird mit grosser Mehrheit, 0 Nein, 2 Enthaltungen bestätigt.

7. Änderungen in den Statuten

Keine Statutenänderungen

8. Änderungen in der Geschäftsordnung

Keine Änderungen

9. Änderungen in der Standesordnung

9.1. SAMW Richtlinien: Zusammenarbeit von medizinischen Fachpersonen mit der Industrie

Yvonne Gilli / Präsidentin; Gabriela Lang / Rechtsdienst FMH: Die SAMW Richtlinien «Zusammenarbeit Ärzteschaft – Industrie», welche in Anhang 1 der Standesordnung der FMH aufgenommen sind, beschreiben den adäquaten Umgang mit Interessenkonflikten und enthalten Leitlinien zu deren Reduzierung. Die SAMW hat diese Richtlinien grundsätzlich überarbeitet. Die Revision war einerseits notwendig, weil sie angepasst werden musste an das in der Zwischenzeit revidierte Heilmittelgesetz (HMG) und der entsprechenden Ausführungsverordnung über Integrität und Transparenz im Heilmittelbereich (VITH). Anderseits wurde die Aktualisierung zum Anlass genommen, den Geltungsbereich der Richtlinien zu aktualisieren: Sie richten sich nicht mehr ausschliesslich an Ärztinnen und Ärzte, sondern grundsätzlich an medizinische Fachpersonen. Der Zentralvorstand der FMH steht den überarbeiteten Richtlinien «Zusammenarbeit von medizinischen Fachpersonen mit der Industrie» grundsätzlich positiv gegenüber. Er empfiehlt der Ärztekammer, die Richtlinien mit Ausnahme von Ziff.II/3.2.2., 2. Satz in die Standesordnung der FMH aufzunehmen. Der zweite Satz «Geldwerte Leistungen oder Vorteile müssen offengelegt werden und der Umfang der erhaltenen geldwerten Leistungen sollte öffentlich zugänglich sein.» lehnt der Zentralvorstand ab. Das Gesetz fordert berechtigterweise die Transparenz mit Offenlegung von geldwerten Leistungen gegenüber der Aufsichtsbehörde, jedoch nicht die «öffentliche Zugänglichkeit». Der Zentralvorstand erachtet diese Transparenz als wichtig und unterstützt klar definierte Offenlegungspflichten gegenüber Aufsichtsorganen, weil diese Transparenz im Zusammenhang mit einem im Gesetz definierten Zweck und Zusammenhang steht. Eine öffentliche Zugänglichkeit zu erhaltenen geldwerten Leistungen ohne Vorgaben und ohne flankierende Massnahmen erachtet der Zentralvorstand jedoch als problematisch. Falsch oder gar nicht kontextualisiert besteht die Gefahr, dass geldwerte Leistungen medialisiert und falsch interpretiert zur Stimmungsmache, Polarisierung und Diffamierung einzelner Personen genutzt werden können. Dies würde weder der gewollten Integrität noch der Transparenz dienen. Der ZV empfiehlt deshalb, die überarbeiteten Richtlinien mit Ausnahme von Ziff. II/3.2.2., 2. Satz in die Standesordnung aufzunehmen. Weil der Text der Richtlinien nicht geändert werden kann (Copyright SAMW), wird ein entsprechender Hinweis mittels Fussnote in Art. 18 der Standesordnung (StaO) sowie in Anhang 1 der StaO aufgenommen.
Der VSAO stellt den Gegenantrag, dass die Richtlinien vollständig übernommen werden.
Nach eingehender Diskussion werden der Antrag des Zentralvorstands und der Gegenantrag des VSAO zur Abstimmung gegenübergestellt: Die Abstimmung ergibt 71 Ja für den Antrag des Zentralvorstands, 52 Ja für den Gegenantrag des VSAO.
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Philipp Moline (Newindex) zur neuen Finanzierung der ärzteeigenen Datensammlung. Links: Josef Widler (Präsident der Ärztegesellschaft des Kantons Zürich). Rechts: David Fiaux (Trustcenter).
Beschlussantrag
Die Ärztekammer beschliesst, die 2022 von der SAMW ausführlich überarbeiteten Richtlinien «Zusammenarbeit von medizinischen Fachpersonen mit der Industrie» mit Ausnahme von Ziff. II. / 3.2.2., 2. Satz in die Standesordnung der FMH aufzunehmen.
Beschluss
Dem Antrag wird mit 107 Ja, 14 Nein, 10 Enthaltungen zugestimmt.

10. Neue Finanzierung der ärzteeigenen Datensammlung

Urs Stoffel / Zentralvorstand; Josef Widler / AGZ; Philipp Molina / Newindex; David Fiaux / Vertreter Trustcenter: Eine solide und ärzteeigene Datengrundlage (Datensammlung, Haltung und Verwertung) ist für die Arbeit der ärztlichen Standesorganisationen unentbehrlich. Die vorgeschlagene Neuorganisation hat zum Ziel, die nachhaltige und langfristige Sicherung der Existenz der Datensammlung durch eine nutzergerechte Finanzierung sicherzustellen und so zu gewährleisten, dass auch in Zukunft die nötigen Daten im geeigneten Detaillierungsgrad und in hoher Datenqualität zur Verfügung stehen. Ein wichtiges Ziel ist dabei, die (Wieder-)Herstellung einer nationalen Abdeckung durch eine nationale Finanzierung der Konsolidierung aller Daten.
Das vorgeschlagene Grundprinzip zur Organisation der Datensammlung mit einer nationalen und einer kantonalen Ebene, wurde durch eine breit abgestützte Arbeitsgruppe, die Organisationen der bisherigen Datensammlungs- und Verarbeitungskette umfasst, erarbeitet. Der Zentralvorstand und die Delegiertenversammlung der FMH haben das Grundprinzip der neuen Finanzierung genehmigt. Nach dem allfälligen positiven Entscheid der Ärztekammer zum neuen Grundprinzip, erfolgen im Anschluss die Diskussionen zur konkreten Abgrenzung der kantonalen und nationalen Leistungen sowie wiederum darauf basierend die Diskussion des Kostenteilers je nach Nutzergruppen. Aus diesem Grund schlägt die Arbeitsgruppe, der Zentralvorstand der FMH und die Delegiertenversammlung ein zweistufiges Vorgehen vor:
Die Delegierten des VSAO wie auch die weiteren Wortmeldungen stehen hinter dem Grundprinzip der neuen Finanzierung und der Wichtigkeit der ärzteeigenen Datensammlung. Für den VSAO ist es wichtig, dass die Mitgliederbeitrags-Kategorie 4 von der Erhöhung der Mitgliederbeiträge nicht betroffen sein wird. Weiter wünscht der VSAO, in der Arbeitsgruppe vertreten sein zu können, welche nun die Folge-Arbeiten an die Hand nimmt. Diesem Anliegen wird breite Zustimmung entgegengebracht.
Arbeitsgruppe, Zentralvorstand und Delegiertenversammlung der FMH empfehlen der ÄK folgenden Beschlussantrag.
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Die Delegierten vertreten ihre Basis- und Fachorganisationen an der Ärztekammer. Im Bild: Angelo Barrile, Präsident des Verbands Schweizerischer Assistenz- und Oberärztinnen und -ärzte (VSAO).
Beschlussantrag
Die Ärztekammer beschliesst:
Beschluss
Der Antrag wird mit 142 Ja, 0 Nein, 5 Enthaltungen angenommen.

11. Antrag OMCT, VEDAG, SMSR: «Für eine stärkere Präsenz der lateinischen Medizin im ZV der FMH»

Franco Denti / OMCT:Die Ärzte der deutschen Schweiz, der Romandie und der italienischen Schweiz bilden zusammen eine Vielzahl von verschiedenen Stimmen: Nur durch die Einigung in einem einzigen Chor können die Interessen der Ärzteschaft erfolgreich vertreten werden und gleichzeitig das Gewicht und die Glaubwürdigkeit des FMH-Berufsverbands auf nationaler Ebene verstärkt werden. Zu diesem Zweck ist es notwendig, alles dafür zu tun, dass alle Realitäten des schweizerischen Gesundheitswesens, einschliesslich der italienischen Schweiz, im Zentralvorstand der FMH vertreten sind.
Der im Rundschreiben Nr. 2022-10-11 formulierte Beschlussantrag wird ersetzt durch den nachstehenden, statutenkonformen Antrag.
Antrag
Die Ärztekammer beschliesst, ab der nächsten Legislaturperiode (2024-2028) bei Vorliegen gültiger und valabler Kandidaturen am Grundsatz der Präsenz der lateinischen Medizin im FMH-ZV festzuhalten, um damit der Repräsentativität und dem Zusammenhalt der Schweizer Ärzteschaft im FMH-Zentralvorstand Ausdruck zu verleihen.
Es entsteht eine angeregte Diskussion über die Schwierigkeit, dass eine Quotenregelung zur Repräsentativität der lateinischen Schweiz, weitere Forderungen nach sich ziehen würde wie die adäquate Abbildung von Geschlecht, Fachrichtung, Angestellte vs. frei Praktizierende, Alter, etc. Konsus besteht darin, dass bei der Rekrutierung von ZV-Mitgliedern viel mehr Kriterien im Vordergrund stehen und zu berücksichtigen sind: Führungskompetenz, Engagement, politische Erfahrung und Vernetzung, etc. Zahlreiche Delegierten unterstützen das Anliegen der Tessiner Ärztegesellschaft, möchten dies jedoch nicht statutarisch festlegen.
Nach einem angenommenen Ordnungsantrag auf Abschluss der Debatte wird der Antrag der OMCT, VEDAG, SMSR: «Für eine stärkere Präsenz der lateinischen Medizin im ZV der FMH» zurückgezogenmit der ausdrücklichen Bekräftigung, dass das Anliegen bei den Wahlen 2024 in Erinnerung gerufen werden wird. Die Präsidentin dankt für die angeregte Diskussion und verspricht, die Bedeutung der lateinischen Schweiz für den Zentralvorstand im Rahmen der nächsten Gesamterneuerungswahlen zu betonen.

12. Informationen aus Zentralvorstand und Generalsekretariat

Yvonne Gilli / Präsidentin FMH informiert, dass alle Departementsberichte auf myfmh zu finden sind.
Christoph Bosshard / Zentralvorstand FMH informiert über den aktuellen Stand bei der Zulassungsregulierung auf eidgenössischer Ebene und nimmt insbesondere Bezug auf die Situation im Kt. Genf. Die FMH ist intensiv in dieser Thematik unterwegs, sei es im Rahmen der strukturierten Rückmeldung auf EDI-Verordnungsebene zur Herausforderung der Berechnung der Versorgungsrade, wie auch auf Ebene der Beratung unserer Mitglieder durch den Rechtsdienst. Michel Matter / AMGE berichtet über die besondere Sachlage im Kanton Genf. Es wird darum gebeten, die Thematik Umsetzung Art. 55a (Zulassungssteuerung) anlässlich der nächsten Ärztekammersitzung zu traktandieren. Der Zentralvorstand nimmt dieses Anliegen auf, ist jedoch darauf angewiesen, dass entsprechende Rückmeldungen aus dem Kreis der in der Ärztekammer vertretenen Organisationen, insbesondere den kantonalen Ärztegesellschaften, an die FMH gelangen. Alle angeschlossenen Organisationen sind hiermit aufgerufen, ihre Fragen, Anliegen und Rückmeldungen im Zusammenhang mit der Umsetzung der Zulassungssteuerung zu melden. Ein entsprechender Reminder wird über das FMH Weekly erfolgen.
Urs Stoffel / Zentralvorstand FMH: Das Finanzierungskonzept der neuen QUALAB mit einer Datenaustauschplattform sieht vor, dass neu eine Gebühr bei der jährlichen Registrierung direkt durch QUALAB erhoben werden soll. Die QUALAB wird seit 2020 zusätzlich noch für Aktivitäten in der Qualitätsentwicklung durch die Leistungserbringer und Kostenträgerverbände gemeinsam finanziert. Bis Ende 2022 müssen sich alle Labors, auch die Praxen mit Praxislabor, bei QUALAB registrieren und eine GLN-Nummer beantragen. Die Labors werden von der QUALAB anhand des neuen GLN-Labor-Kodes überprüft. Mittels der Selbstdeklaration muss das Labor belegen, dass es die QUALAB-IQK-Richtlinie regelkonform umsetzt (www.qualab.swiss/Registration-Labor).

13. Varia

Conrad Müller / BL berichtet über die Unterstützung der Ukraine seit Beginn des Krieges im Frühjahr 2022. Zwischenzeitlich wurde eine Taskforce zur Unterstützung in verschiedenen Bereichen eingesetzt, wodurch ein wichtiger Know-how-Transfer, eine intensive Zusammenarbeit und Partnerschaften zwischen Spitälern entstanden sind. Unterstützt werden Spitäler mit Materialspenden, Behandlungssupport, u.a. von Kindern mit Kriegsverletzungen, der Wiederaufbau des Gesundheitswesens sowie ukrainische Familien in der Schweiz.
Daten der ÄK 2023-2025
Donnerstag, 08. Juni 2023
Donnerstag, 09. November 2023
Donnerstag, 06. Juni 2024
Donnerstag, 07. November 2024
Donnerstag, 05. Juni 2025
Donnerstag, 06. November 2025
Die Präsidentin dankt allen für das Vertrauen, das dem Zentralvorstand entgegengebracht wird. Zudem verdankt sie die Anwesenheit der Delegierten und die engagierten Diskussionen. Sie wünscht allen eine gute Heimreise und schliesst die Versammlung um 17:30 Uhr.
Glossar
AbkürzungenErläuterung
AGZÄrztegesellschaft des Kantons Zürich
AMGEÄrztegesellschaft des Kantons Genf
ats-tmsTarifpartnerschaft: arzttarif schweiz – tarif médical suisse
BEKAGÄrztegesellschaft des Kantons Bern
BDOWirtschaftsprüfungs-, Treuhand- und Beratungsgesellschaft BDO AG
DVDelegiertenversammlung FMH
EMHSchweizerischer Ärzteverlag AG
EFASEinheitliche Finanzierung ambulanter und stationärer Leistungen der Krankenversicherung
EPAEntrustable Professional Activities
FMHVerbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte
GLNGlobal Location Number
GPKGeschäftsprüfungskommission
H+Die Spitäler der Schweiz
HMGHeilmittelgesetz
ICTInformations- und Kommunikationstechnologie
KÄGKantonale Ärztegesellschaft
KVGKrankenversicherungsgesetz
KVVVerordnung über die Krankenversicherung
MEBEKOMedizinalberufekommission
NAKONationale Konsolidierungsstelle
OAATOrganisation für ambulante Arzttarife AG
OMCTOrdine dei medici del canton Ticino
QUALABSchweizerische Kommission für Qualitätssicherung im medizinischen Labor
QUALAB-IQKQUALAB-interne Qualitätskontrolle
SAMWSchweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften
SGK-NKommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates
SIWFSchweizerisches Institut für ärztliche Weiter- und Fortbildung
SMSRSociété Médicale de la Suisse Romande
StaOStandesordnung
TarmedÄrztliche Leistungsstruktur
TARDOCNeue Tarifstruktur ambulante ärztliche Leistungen
VEDAGVerband Deutschschweizer Ärztegesellschaften
VITHVerordnung über die Integrität und Transparenz im Heilmittelbereich
VSAOVerband Schweizerischer Assistenz- und Oberärztinnen und -ärzte
WBOWeiterbildungsordnung
ZVZentralvorstand