Strahlenschutz: Was gilt?

Aktuell
Ausgabe
2023/12
DOI:
https://doi.org/10.4414/saez.2023.21663
Schweiz Ärzteztg. 2023;104(12):30-32

Affiliations
Prof. em. Dr. med., Beauftragter des SIWF für Strahlenschutz, Uitikon-Waldegg

Publiziert am 22.03.2023

Die häufigsten Fragen Als Folge der Revision der Strahlenschutzverordnungen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) revidierte das SIWF die Vorgaben zur Weiter- und Fortbildung. Neu gilt eine gemäss Strahlendosisbereich definierte Fortbildungspflicht von vier oder acht Credits alle fünf Jahre für Ärztinnen und Ärzte, die selber röntgen. Für Zuweisende zu radiologischen Untersuchungen ist die Fortbildung quantitativ nicht definiert und wird in Eigenverantwortung umgesetzt.
Dieser Beitrag, wie auch unser vorhergehender vor vier Jahren [1], richtet sich an Ärztinnen und Ärzte, die sich nicht hauptberufstätig mit ionisierenden Strahlen beschäftigen, also nicht an diejenigen mit den Facharzttiteln Radiologie, Nuklearmedizin und Radio-Onkologie/Radiotherapie.
Die revidierten Verordnungen zum Strahlenschutz haben in der Ärzteschaft zu Verunsicherung geführt, wie die vielen Anfragen an das SIWF zeigen. Mit diesem Artikel wollen wir die wichtigsten in diesem Zusammenhang bestehenden Aspekte beantworten. Diese kurze Information dürfte vor allem auch interessieren, weil die gesetzlichen Grundlagen zum Strahlenschutz sehr ausführlich und oft wenig übersichtlich gestaltet sind.
Das Strahlenschutzgesetz [2] und die darauf beruhenden revidierten Verordnungen («Strahlenschutzverordnung» (StSV) [3] und «Verordnung über die Aus- und Fortbildungen und die erlaubten Tätigkeiten im Strahlenschutz» (StS-Ausbildungsverordnung) [4]) enthalten die in der Folge beschriebenen Prinzipien.

Strahlen-Dosisbereiche

Benützende versus Betreibende

Neugestaltung der Fähigkeitsprogramme

Übergangsbestimmungen

Fortbildungspflicht: Allgemeines

Fortbildung: Benützende und Betreibende

Fortbildungspflicht: Zuweisende

Dank

Dieser Text wurde von der Abteilung Strahlenschutz des BAG durchgesehen und inhaltlich für richtig befunden.

Rückfragen sind schriftlich an untenstehende Adressen zu richten.

1 Koelz HR, Linder B. Neue Strahlenschutzverordnung: Aus-, Weiter- und Fortbildung. Schweiz Ärztezeitung 2018;99(47):1644-1646 https://saez.ch/article/doi/saez.2018.17352
2 Strahlenschutzgesetz vom 22. März 1991 (StSG).
4 Verordnung des EDI vom 26. April 2017 über die Aus- und Fortbildungen und die erlaubten Tätigkeiten im Strahlenschutz (Strahlenschutz-Ausbildungsverordnung). https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2017/503/de
6 doctorfmh.ch – das Ärzteverzeichnis der FMH. www.doctorfmh.ch
7 Medizinalberuferegister. https://www.medregom.admin.ch/medreg/search
9 SIWF-anerkannte Fortbildungsveranstaltungen. https://www.siwf.ch/fortbildung/anerkennung-von-fortbildungsve.cfm