Die Notfallstation am Regionalspital

Forum
Ausgabe
2023/17
DOI:
https://doi.org/10.4414/saez.2023.21757
Schweiz Ärzteztg. 2023;104(17):24

Publiziert am 26.04.2023

Prof. Ribordy ist zu widersprechen: Ein regionales Spital, das keine lebensbedrohlichen Notfälle annehmen kann und seine Notfallstation ausserhalb der Bürozeiten schliesst, hat keine Existenzberechtigung. Es darf nicht sein, dass der Patient mit einem lebensbedrohlichen Asthmaanfall, einer paroxysmalen Tachycardie, einer Verletzung mit massiver arterieller Blutung, einem Spontanpneumothorax, einem mittelschweren Schädel-Hirn-Trauma etc. vor verschlossenen Spitaltüren steht oder im Regionalspital auf den Transport ins Zentrumspital warten muss, ohne dass lebensrettende Sofortmassnahmen eingeleitet werden können.
Das Regionalspital muss jederzeit in der Lage sein, Notfälle anzunehmen und zu versorgen oder zumindest notwendige Sofortmassnahmen einzuleiten. Dazu muss es über die erforderliche technische und personelle Infrastruktur verfügen, was ein bestimmtes minimales Betriebsvolumen voraussetzt, damit das entsprechende Personal und die Einrichtungen auch im Normalbetrieb eingesetzt werden können.
Dr. med. Peter Bleuler, Facharzt Chirurgie und Handchirurgie, ehemaliger Chefarzt an einem Regionalspital, Zollikon