Branchenlösung in Arztpraxen einfach implementieren

Aktuell
Ausgabe
2023/19
DOI:
https://doi.org/10.4414/saez.2023.21809
Schweiz Ärzteztg. 2023;(19):28-29

Affiliations
a Master of Health Science, Abteilungsleiterin Dienstleistungen und Berufsentwicklung, FMH; b Spezialistin ASGS mit eidg. Fachausweis, Beraterin Arbeitssicherheit Schweiz

Publiziert am 10.05.2023

Arbeitssicherheit Die Branchenlösung «Ärztliche Praxis» unterstützt kleine und grosse Arztpraxen vereinfacht und gezielt bei der gesetzlich geforderten Umsetzung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz.
Nach dem Unfallversicherungsgesetz (UVG) versicherte Unternehmen müssen die Vorschriften der Richtlinie 6508 der Eidgenössischen Koordinationskommission für Arbeitssicherheit (EKAS) einhalten [1]. Um dieser gesetzlichen Verpflichtung nachzukommen, hat die FMH mit Arbeitssicherheit Schweiz eine Branchenlösung für die ambulante Medizin ausgearbeitet, die es Ärztinnen und Ärzten als Arbeitgeber ermöglicht, ihre Verantwortung auf verhältnismässige, interaktive und praxisorientierte Weise wahrzunehmen. Die Branchenlösung wurde speziell für ambulante Arztpraxen entwickelt und wird aktualisiert, wenn sich die gesetzlichen Grundlagen oder die Verordnungen ändern. Die Umsetzung für die Arztpraxen wird so erleichtert, ebenfalls ist der Support durch die FMH und Arbeitssicherheit Schweiz jederzeit gewährleistet. Somit können die Arztpraxen ihre Massnahmen erfolgreich umsetzen und ihre Dokumentationspflicht erfüllen.
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz müssen in Arztpraxen gewährleistet sein.
© Teerawat Winyarat / Dreamstime
Damit die Branchenlösung das gesamte Spektrum der ambulanten Medizin abdecken kann, muss sie so breit wie nötig und so übersichtlich wie möglich angelegt sein und alle potenziellen Risiken in verschiedenen Fachgebieten berücksichtigen. Sie sollte alle möglichen Gefährdungen in kleinen und grossen Praxen sowie in Gruppenpraxen mit mehr Mitarbeitenden und einer grösseren technischen Ausstattung abdecken.
Weisen Arbeitgeber weniger als 10 [2] Mitarbeitende und «besondere Gefährdungen» – wie zum Beispiel Strahlung, ein Labor, biologische Elemente oder Laser einer bestimmten Kategorie – auf, werden sie nach der EKAS-Richtlinie 6508 als Betrieb 3.2 eingestuft. Diese Praxen dürfen die EKAS-Richtlinie mit einfachen Mitteln umsetzen. In der Branchenlösung wird diese Kategorie als «Mikrobetriebe mit besonderen Gefährdungen» bezeichnet. Um Mikrobetriebe bei der Implementierung der Branchenlösung bestmöglich zu unterstützen, wurden ein Leitfaden sowie Erklärvideos erstellt. Letztere stellen die gesetzlich geforderte Umsetzung im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz sicher und unterstützen die Sicherheitsbeauftragten in den Arztpraxen bei der gezielten Umsetzung der Branchenlösung.
Zur Unterstützung der Fachbereiche sollen angepasste Vorlagen in PREVITAR [3] zur Verfügung gestellt werden. Aktuell prüft Arbeitssicherheit Schweiz mit Unterstützung der FMH sowie einzelner Fachbereiche mögliche Umsetzungen.
Des Weiteren haben die Sicherheitsbeauftragten die Möglichkeit, einen SIBE-Grundkurs spezifisch für die ärztliche Praxis zu besuchen. In diesem Grundkurs werden die Grundlagen von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz vermittelt. Zudem wird die Erarbeitung des Betrieblichen Sicherheitssystems mit Hilfe des digitalen Tools PREVITAR angeboten. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Website von Arbeitssicherheit Schweiz.

Reminder

Mitglieder der FMH profitieren bis am 22. August 2023 von einer Preisermässigung. Sie können die Branchenlösung zum Preis von CHF 150 statt 750 erwerben (die jährlich wiederkehrenden Kosten betragen CHF 310).

Das Wichtigste in Kürze

Die Branchenlösung für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in der Arztpraxis steht Ärztinnen und Ärzten seit dem 23. August 2021 zur Verfügung. Die EKAS hat die Branchenlösung im Frühjahr 2022 genehmigt und damit ihre Qualität bestätigt.
Mit der Branchenlösung können Ärztinnen und Ärzte in ihrer Eigenschaft als Arbeitgeber ihrer gesetzlichen Verpflichtung im Hinblick auf Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz der Mitarbeitenden gemäss UVG und VUV gerecht werden.
Die ersten Rückmeldungen, die wir zur Umsetzung der Branchenlösung erhielten, zeigten, dass der Prozess vereinfacht und unterstützt werden sollte, insbesondere für kleine medizinische Betriebe, die dennoch «besondere Gefahren» (im Sinne der gesetzlichen Grundlage) aufweisen.
1 EKAS – Startseite: www.ekas.ch/index-de.php?frameset=1
2 Vollzeitäquivalente
3 Software zur Umsetzung der Branchenlösung