Werbekampagne zum falschen Zeitpunkt

Werbekampagne zum falschen Zeitpunkt

Leitartikel
Ausgabe
2023/22
DOI:
https://doi.org/10.4414/saez.2023.21895
Schweiz Ärzteztg. 2023;104(22):26-27

Publiziert am 31.05.2023

Elektronisches Patientendossier Am 30. Juni 2023 lanciert das Bundesamt für Gesundheit (BAG) eine nationale Werbekampagne zum EPD. In einem ersten Schritt richtet sich diese an die Gesundheitsfachpersonen, bevor Anfang 2024 die Kampagne für die Bevölkerung starten soll. Die FMH setzt ihren Fokus auf die inhaltliche Weiterentwicklung des EPD.
Das Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG) ist 2017 in Kraft getreten. Es gab Spitälern bis 2020 Zeit, sich einer zertifizierten Stammgemeinschaft oder Gemeinschaft gemäss EPDG anzuschliessen. Geburtshäuser und Pflegeheime hatten für diesen Vorgang noch bis 2022 Zeit. Für Patientinnen und Patienten und für ambulante Leistungserbringer galt die Teilnahme am EPD bislang als freiwillig (doppelte Freiwilligkeit).
Alexander Zimmer
Dr. med., Mitglied des Zentralvorstandes und Departementsverantwortlicher Digitalisierung / eHealth
Inzwischen hat der Bundesrat diese Freiwilligkeit allerdings teilweise aufgehoben (Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung [Zulassung von Leistungserbringern]): Ärztinnen und Ärzte, die ab beziehungsweise seit 1. Januar 2022 neu zur Tätigkeit zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) zugelassen werden möchten, müssen sich an eine zertifizierte Gemeinschaft oder Stammgemeinschaft nach Artikel 11 Buchstabe a des EPDG anschliessen. Mit der Annahme der Motion 19.3955 «Ein elektronisches Patientendossier für alle am Behandlungsprozess beteiligten Gesundheitsfachpersonen» der SGK-N im März 2021 ist der Bundesrat ausserdem beauftragt worden, die Freiwilligkeit für ambulant tätige Ärztinnen und Ärzte künftig gänzlich aufzuheben.
Das EPD ist derzeit weder für die Bevölkerung noch für Gesundheitsfachpersonen attraktiv genug.
© Philipp Katzenberger / Unsplash

Das Interesse schwindet

Die Bevölkerung kann inzwischen in den meisten Kantonen ein EPD eröffnen.
Tatsächlich haben bislang nur rund 18 000 Personen (= 0,2% der Bevölkerung) ein EPD eröffnet. Und etwas mehr als 40% der Spitäler, die nach KVG verpflichtet werden am EPD teilzunehmen, haben sich bislang dem EPD angeschlossen.
Laut Swiss eHealth Barometer 2023 nahm die Bereitschaft der Bevölkerung zur Eröffnung eines EPD ab. Nur noch 39% geben in der Befragung 2023 [1] an, ein solches eröffnen und verwenden zu wollen (2022 waren es noch 55%).Zudem hat demnach der Zuspruch bei den Gesundheitsfachpersonen in den letzten Jahren kontinuierlich abgenommen. Nur noch 20% der Spitäler halten das EPD für eine sehr gute oder gute Sache. Der Zuspruch durch die Alters- und Pflegeheime liegt bei etwa 40%.
Das Barometer-Bild zeigt: Je konkreter das EPD wird, desto gedämpfter sind die Erwartungen.
Es stimmt offensichtlich etwas nicht mit dem Produkt. Etwas despektierlich könnte man sagen, dass das EPD in seiner aktuellen Ausgestaltung ein «Ladenhüter» ist. Ladenhüter sind gemäss Wirtschaftslexikon [2] Produkte mit geringer Umschlagshäufigkeit und geringer Attraktivität für die Kunden. Jede Firma, die ein Produkt auf den Markt bringt, das bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern nicht ankommt, muss Ursachenforschung betreiben. Wie kann das Produkt attraktiver gestaltet werden, damit es gekauft wird?
Vom Prinzip her müsste die Frage beim EPD ähnlich gestellt werden. Wie kann man dieses so attraktiv gestalten, dass es sowohl für die Bevölkerung als auch für die Gesundheitsfachpersonen einen erkennbaren Nutzen bringt? Es muss die Behandlungsqualität und die Patientensicherheit verbessern und die administrative Last der Gesundheitsfachpersonen reduzieren. Ärztinnen und Ärzte möchten sich in ihrer Arbeitszeit auf ihre Patientinnen und Patienten konzentrieren und nicht übermässig viel Zeit für Administration verlieren.
Das EPD in seiner aktuellen Form ist eine statische Ablage von Patientendaten und Gesundheitsdokumenten unter sicherem Verschluss. Das genügt nicht, um Lösungen für Patientinnen und Patienten zu erarbeiten, die kosteneffizient, hochqualitativ und nachhaltig sind. Zudem ist eine Tiefenintegration des EPD in die Klinik- und Praxisinformationssoftware nicht gewährleistet. Die Leistungserbringer müssen Daten mehrfach eingeben. Ein Anschluss an das EPD bedeutet zum jetzigen Zeitpunkt deshalb für sie einen hohen administrativen Aufwand im Sinne einer doppelten Buchführung mit kaum erkennbaren Zusatznutzen für die Qualität und Sicherheit der Behandlung.

FMH fokussiert auf EPD-Entwicklung

Die FMH engagiert sich seit Jahren für ein nutzenbringendes EPD. Sie setzt sich ein für ein EPD, das einer interprofessionellen Sichtweise Rechnung trägt. Es soll den Informationsaustausch zwischen allen am Behandlungsprozess Beteiligten unterstützen und anwenderfreundlich sein. Die nationalen Verbände der Gesundheitsfachpersonen und die FMH haben sich zur «Interprofessionellen Arbeitsgemeinschaft eHealth» (IPAG eHealth) [3] zusammengeschlossen. Das EPD und das Datenaustauschsystem der Zukunft müssen zwingend Effizienzgewinne und Mehrwerte sowohl für die Patientinnen und Patienten als auch für die Gesellschaft und die Leistungserbringenden generieren. Um das EPD nutzbringend zu gestalten, hat die IPAG eHealth Empfehlungen in Form von Berichten zuhanden des BAG und der Kompetenz- und Koordinationsstelle von Bund und Kantonen eHealth Suisse erarbeitet. Die Empfehlungen der IPAG in den Bereichen Medikation, Austritts- und Übergangsberichte sowie zu Allergien und Intoleranzen dienen als Grundlage für die Erarbeitung von praxistauglichen Austauschformaten im EPD.
Zudem setzt sich die FMH mit anderen Leistungserbringern und der Industrie in der Allianz für digitale Transformation im Gesundheitswesen [4] für eine nutzenbringende Digitalisierung ein.
Zusammen mit der Ärztekasse und Health Info Net AG HIN hat die FMH die AD Swiss [5] gegründet. Die Gemeinschaft stellt als national tätiges, nicht gewinnorientiertes Netzwerk von Gesundheitsfachpersonen und Gesundheitsinstitutionen ein Zugangsportal auf das EPD durch das Primärsystem kostengünstig zur Verfügung.
Weiter erarbeitet die FMH zusammen mit dem Schweizerischen Apothekenverband pharmaSuisse und weiteren Partnern eine fälschungssichere E-Rezept-Lösung, welche für die Patientinnen und Patienten sowie für die Ärzte- und Apothekerschaft einen grossen Mehrwert schafft [6].

Hoffnung in die Revision des EPDG

Die digitale Transformation in der Gesundheitsversorgung wird dort erfolgreich sein, wo die Qualität der medizinischen Behandlung gestärkt und die Behandlungsprozesse verbessert werden. Um das EPD in der Bevölkerung und bei den Gesundheitsfachpersonen zu verankern, muss es attraktiver werden. Nur dann kann aus einem Ladenhüter ein Verkaufsschlager werden!
Dazu ist eine umfassende Revision des Elektronischen Patientendossiergesetzes (EPDG) notwendig. Diese ist ins Laufen gekommen. Die Vernehmlassung der ersten Tranche zur Übergangsfinanzierung wurde vor kurzem abgeschlossen. Am 30. Juni 2023 soll dann die Ausgestaltung des zukünftigen EPDG in die Vernehmlassung gehen. Idealerweise wird diese zweite Tranche nutzenbringende Elemente enthalten, die das Produkt erfolgreicher werden lassen.
Die FMH hat in ihrem Positionspapier zum EPD [7] bereits 2021 Stellung genommen, wie ein solch nutzenbringendes EPD aussehen sollte.
Keine Teilnahme an Werbekampagne
Und just zeitgleich mit der Vernehmlassung zur Revision des EPDG startet das BAG eine nationale Werbekampagne zum EPD. Welches Produkt soll nun eigentlich beworben werden? Das aktuelle EPD, das in seiner jetzigen Ausgestaltung für Patientinnen und Patienten sowie für die ambulante Ärzteschaft keinen bedeutsamen Nutzen hat? Oder soll bereits heute mit hohem Mitteleinsatz für ein Produkt geworben werden, dass erst nach Inkraftsetzung der laufenden EPDG-Revision, also etwa ab 2028, hoffentlich einen Mehrnutzen bringt?
Die Kampagne des BAG wirbt für ein aktuell noch wenig nutzenbringendes Produkt. Die Kampagne wird voraussichtlich die administrative Belastung des Gesundheitspersonals noch verschärfen. Die FMH verzichtet deshalb zum jetzigen Zeitpunkt auf die aktive Teilnahme an der Werbekampagne des Bundes, um ihren Fokus ganz auf die nutzenbringende Weiterentwicklung des EPD zu konzentrieren [8].