Ärztekammer
Beschlussprotokoll der ersten ordentlichen Ärztekammer 2023
Protokollführerin
Am Ende des Beitrags befindet sich ein Glossar der verwendeten Abkürzungen. Die männliche Form steht stellvertretend für beide Geschlechter.


© Stephan Marthaler
Donnerstag, 8. Juni 2023
1. Begrüssung und Mitteilungen
Nach Erreichen des Quorums eröffnet Dr. med. Yvonne Gilli / Präsidentin FMH die Frühjahrs-Ärztekammer 2023 im Kongresshaus Biel. Sie heisst alle Delegierten herzlich willkommen. Zusammen mit dem Generalsekretär Stefan Kaufmann werden die üblichen organisatorischen Punkte erörtert und beschlossen.


© Stephan Marthaler
Gäste
Bruno Baeriswyl, Datenschutzverantwortlicher; Nicole Beutler, Les Tailleurs Communication SA; Alessandra Köchli, Les Tailleurs Communication SA; Chloé Rosenfeld, Vizepräsidentin swimsa; Markus Lehmann, Geschäftsführer FMH Services AG; Katharina Meister, Protokollführerin; Fabian Mollet, Revisionsgesellschaft BDO; A. Giatgen Spinas, Vizepräsident SIWF; Corinna Timm, Dolmetscherin; Stefanie Götzmann, Dolmetscherin; Sulpice Piller, Dolmetscherin; Stefan Marthaler, Fotograf.
Speziell begrüsst wird Franziska Lenz, die neue Leiterin der Abteilung Politik und Kommunikation der FMH.
1.1. Einführung der Präsidentin
Yvonne Gilli, Präsidentin FMH«Choose your battles wisely»(Yvonne Gilli vergleicht den Wirkungskreis der FMH mit einem Schachspiel mit mehreren Gegnern): Alle Aktivitäten der FMH dienen einem Gesamtziel, aber wir müssen uns entscheiden, was im Fokus unseres standespolitischen Handelns stehen soll. Mehr Themen bewirtschaften zu wollen, ist verlockend, heisst aber auch, mehr Spieler einzusetzen. Ressourcen sind beschränkt, Fachpersonen sind rar, deshalb versuchen wir konsequent, auf Qualität, statt auf Quantität zu setzen, unsere Kräfte zu bündeln, um auf die wichtigsten Themen zu fokussieren. Warum ist ein Fokus so wichtig?
Wer gezielt Themenbereiche auswählt,
setzt Ressourcen wirksam ein
agiert dort, wo es etwas zu gewinnen gibt
zeigt nach innen und aussen Prioritäten
sendet klare Botschaften und
erhöht seine Erfolgschancen deutlich
Erfolge 2022
Wir bewältigen ein breites Spektrum an Aufgaben – vieles ist vorgegeben. Was also ist der zentrale Fokus? Wir müssen darauf achten, dass alle ausgelösten Aktivitäten im Sinne unseres Gesamtziels stehen. Wir arbeiten für gute berufliche Rahmenbedingungen, die unseren Mitgliedern eine sinnhafte Berufsausübung und responsible care erlauben und erbringen für unsere Mitglieder wichtige Dienstleistungen. 2022 konnten wir
im Parlament ein Globalbudget verhindern
auf die einseitige Kostenfokussierung des Parlamentes im Sinne einer Schadensminderung einwirken
die dringend benötigte Tarifrevision vorantreiben mit der Gründung der neuen Organisation für ambulante Arzttarife (OAAT AG)
im stationären Bereich ST Reha verabschieden
die Zertifizierung der ärzteeigenen Gemeinschaft zur Umsetzung des elektronischen Patientendossiergesetzes (AD Swiss) erreichen und deren digitale Dienstleistungen weiterentwickeln
wichtige Allianzen mit weiteren Leistungserbringenden erfolgreich pflegen
die positive Präsenz in den Medien stärken
Aktuelles aus der Politik
Der indirekte Gegenvorschlag des Bundesrats zur Kostenbremse-Initiative der Mittepartei beinhaltet unter anderem Kosten- und Qualitätsziele, zusätzliche Tarifkompetenzen für Behörden sowie eine für Patienten und Ärzteschaft unzweckmässige Regulierung zur Kostenübernahme von Labordienstleistungen.
Im zweiten Kostendämpfungspaket war ein neuer stark regulierter Leistungserbringer vorgesehen, um die Koordination interprofessionell erbrachter Leistungen gegenüber den Versicherern in Rechnung zu stellen. Dank einer Allianz praktisch aller Akteure des Gesundheitswesens konnte diese Neuregulierung erfolgreich bekämpft werden.
Sowohl Gegenvorschlag als auch zweites Kostendämpfungspaket sind aber noch in der parlamentarischen Beratung, so dass aktuelle Beschlüsse noch nicht abschliessend sind.
Das EPD in der aktuellen Ausgestaltung dient nicht einer besseren medizinischen Versorgung. Es ist als reine PDF-Ablage konzipiert. Eine tiefe Integration in Klinik- und Praxisinformationssysteme fehlt. Da der Mehrwert weder für die ärztlichen Leistungserbringenden noch für die meisten Patienten und Patientinnen überzeugt, wird sich die FMH nicht an der ab Juli 2023 geplanten Werbekampagne des BAG beteiligen. Die FMH wird sich weiter engagieren für eine funktionale Weiterentwicklung des elektronischen Patientendossiers.
Die Initiative zur medizinischen Versorgungssicherheit konzentriert sich auf die Verfügbarkeit von Heilmitteln und medizinischen Gütern und fordert Massnahmen für deren Erforschung, Entwicklung und Herstellung. Die FMH begrüsst, dass die Vereinigung Ärzte und Ärztinnen mit Patientenapotheke (APA) im Initiativkomitee vertreten ist, insbesondere im Hinblick auf eine ärztefreundliche Umsetzung dieses wichtigen Anliegens.
Standespolitik
Die Delegierten der Ärztekammer stellen «das Parlament» der Ärzteschaft in der Schweiz. Ihre Rolle zu Gunsten guter beruflicher Rahmenbedingungen bedingt
das Auftreten gegenüber der Öffentlichkeit mit einer gemeinsamen Stimme
die Bündelung der Kräfte auf standespolitische Kernthemen
die Sicherstellung des Informationsflusses zwischen FMH – Delegierten – und Mitgliedern, wobei die Delegierten hier eine Brückenfunktion wahrnehmen, ohne die der Informationsfluss abbricht.
eine aktive und unterstützende Mitglieder-Basis
Als Teil der von der Ärztekammer beschlossenen Imagekampagne lanciert die FMH den Podcast «An meiner Seite», und zeigt darin aus verschiedener Perspektive den durch Patrick Rohr moderierten Dialog zwischen einem Patienten und seiner Ärztin. Die FMH stellt für die Wartebereiche von Spitälern und Praxen Kartonsteller zur Verfügung mit einem QR-Code, so dass Patienten und Patientinnen während der Wartezeit auf den Podcast aufmerksam werden und ihn hören können.
Auch diese Imagekampagne funktioniert nur, wenn Sie den Podcast propagieren und die Kartonsteller nutzen! (Kartonsteller sind zu beziehen via kommunikation[at]fmh.ch).
Fazit: Fokus und gebündelte Kräfte!
«Choose your battles» – wir brauchen einen bewussten Fokus auf die Tätigkeiten, wo wir realistisch eine spürbare Wirkung erzielen können.
Herausfordernde politische Themenfelder begrenzen sich leider nicht auf den indirekten Gegenvorschlag zur Mitte-Initiative und das zweite Massnahmenpaket.
Einflussnahme in der Politik und für die Aussenwirkung kann nur mit gemeinsamem Einsatz und IHRER Unterstützung gelingen.
2. Überraschungsgast
Michael Köpfli, Kommunikationsplaner,Ökonom,Grossrat Kanton Bern erläutert die Komplexität unseres politischen Wahlsystems. Gesamterneuerungswahlen stehen vor der Tür: Wie wählen wir effizient und effektiv für die nächste Legislatur und wie können Ärzte auf die Schweizer Politik Einfluss nehmen?


© Stephan Marthaler
Wahlprogramme oder die Wahlhilfe Smartvote helfen bei der Auswahl der Kandidaten – aber im Wahlkampf wird viel versprochen! Wertvoller ist eine Analyse des Leistungsausweises und des Wahlverhaltens der Politiker. In vielen Kantonen werden Ärztinnen und Ärzte auf Wahllisten sein und der erste Reflex ist sicher, man wählt Berufskolleginnen und Berufskollegen ins Parlament. Dieser Reflex ist nicht falsch, aber das Wahlsystem ist kompliziert und es kann sein, dass man am Schluss doch nicht den gewünschten Effekt erreicht. Neue Politiker haben es oft schwer im Parlament und es ist nicht sicher, dass sie Spuren hinterlassen können. Trotzdem braucht es engagierte Ärztinnen und Ärzte im Parlament!
Die Einflussnahme im politischen Prozess läuft über Vernehmlassungen, Lobbying im Parlament, in Kommissionen, Fraktionen und in der Öffentlichkeit über Medienarbeit und Kampagnen.
Effektiver als Medienmitteilungen sind direkte Gespräche mit Journalisten oder Gastartikel in nationalen Medien oder Fachmagazinen.
Über eine erfolgreiche Volksabstimmung oder ein Referendum kann die Richtung der Politik über längere Zeit geprägt werden, doch der Aufwand dafür ist beträchtlich und muss mit einer breiten Allianz vorbereitet werden.
3. Mitteilungen aus dem SIWF
Monika Brodmann Maeder, Präsidentin SIWF: Als ersten Punkt möchte ich die jährliche Zufriedenheitsumfrage der ETH aufgreifen. Da im Moment die Arbeitszeit und vor allem auch die Zeit, die für die Weiterbildung aufgewendet werden muss, gross in Diskussion ist, fokussiere ich für einmal auf die Rückmeldungen zur Zufriedenheit mit dem Zeitmanagement: Die rund 9000 Ärztinnen und Ärzten in Weiterbildung (Rücklauf ca. 70%) vergeben Noten von 3–4.5 (max. 6). Generell besteht die Kritik, dass ungenügend strukturierte Weiterbildung angeboten wird. Global gesehen scheiden die Weiterbildungsstätten aber eindeutig besser ab, besonders eindrücklich ist dabei, dass die Betriebs- und Führungskultur die wichtigsten Determinanten in der Weiterbildungsqualität darstellen und nicht – wie wir vielleicht denken – die Evidence-based Medicine!


© Stephan Marthaler
Das aktuelle Hauptprojekt, die Reform der ärztlichen Weiterbildung mit Akkreditierung 2025, ist gut unterwegs. Mit der Umstellung der Weiterbildung auf ein kompetenzbasiertes System mit EPAs hat sich das SIWF einem Grossprojekt angenommen. Der nächste Schritt wird die Erstellung eines Masterplans sein, um die Implementierung zu planen und zu definieren. Die EPA-Kommission konnte durch Prof. Matthias Widmer und Prof. Pierre-André Michaud erweitert werden. Die Selbstbeurteilungsberichte der Fachgesellschaften müssen bis 30.06.2023 vorliegen. Ab September 2023 sind virtuelle Roundtables AAQ-FG geplant.
Und wir haben uns in ein weiteres Projekt begeben, das uns sehr wichtig ist: die allgemeinen Lernziele. Da werden Themen angesprochen wie Medizinethik, Ökonomie und Patientensicherheit und es wird einiges an Arbeit auf uns zukommen. Wir haben erfreulicherweise zusammen mit der FMH ein Mandat für Patientensicherheit herausgeben können und drei ausgewiesene Experten auf diesem Gebiet gewinnen können. Wir sind sehr gespannt auf deren Output.
SIWF-Projektförderung: Im Rahmen der Summer School 2023 sind Workshops in Winterthur und Neuchâtel geplant. Bei der Projektförderung sind 39 Projekte eingegeben worden, die bis Mitte Juni durch die Jury (Hauptverantwortung Eva Hennel) beurteilt und am MedEd 2023 präsentiert werden.
Christoph Hänggeli, Geschäftsführer SIWF, berichtet über das Jahr der Rekorde 2022: 1928 Facharzttitel, 215 Visitationen, 45% Fortbildungsdiplome, 119 Einsprachen und ein Umsatz von 11 Mio. haben nicht nur Freude gemacht, sondern auch unsere Mitarbeitenden und unsere Kunden stark gefordert.


Leading Case Geriatrie: Nach dem Bundesverwaltungsgerichtsentscheid 2022 muss die MEBEKO auch privatrechtliche Schwerpunkttitel und Fähigkeitsausweise anerkennen. Dies stellt unsere hochwertigen Schwerpunkte grundsätzlich in Frage, weshalb wir das EDI dazu bewogen haben, beim Bundesgericht Beschwerde zu führen. Der Bundesgerichtsentscheid ist noch hängig.
Auslagerung der Schwerpunkte: Das SIWF bleibt für alle Qualifikationen verantwortlich und bestimmt über neue Titel, über Abschaffung von Titeln, über Qualitätsstandards und über die Revision von Programmen. Es wird nicht mehr zwischen monodisziplinären und interdisziplinären Schwerpunkten unterschieden, sondern nur zwischen eidgenössischen Facharzttiteln, privatrechtlichen Schwerpunkten und Fähigkeitsausweisen. Die Auslagerung wird nach einem erstellten Masterplan erfolgen und es wird mehrere Jahre dauern, bis dieses Projekt abgeschlossen ist.
Die interkantonale Vereinbarung über die Finanzierung der ärztlichen Weiterbildung ist seit Mai 2023 bei 22 Kantonen in Kraft. Die Weiterbildungsstätten erhalten Fr. 15 000/AA/Jahr. Noch ist aber vieles zu klären, da die Kantone unterschiedliche Grundlagen verwenden möchten, und Herausforderungen bezüglich Kontrolle, massgebende Zahlen, Plausibilisierung sind noch zu bestehen. Ein Treffen zwischen H+, BfS, SIWF und GDK ist geplant.
4. Jahresberichte 2022
4.1. Jahresbericht des SIWF
Christoph Hänggeli, Geschäftsführer SIWF, informiert, dass der Jahresbericht unter report2022.siwf.ch publiziert wurde. Besonders zu erwähnen ist die international beachtete Weiterbildungsreform.
Antrag
Die Ärztekammer beschliesst, den Jahresbericht 2022 des SIWF zu genehmigen.
Beschluss
Der Antrag wird mit grosser Mehrheit bei 0 Gegenstimmen und 2 Enthaltungen angenommen.
4.2. Jahresbericht der FMH
Stefan Kaufmann, Generalsekretär FMH, informiert, dass auch der Jahresbericht der FMH unter report2022.fmh.ch online ist. Es war ein intensives vergangenes Jahr, die Erfolge wurden im Referat der Präsidentin erwähnt. Er dankt für die gute und engagierte Arbeit und Zusammenarbeit innerhalb des Generalsekretariats in Bern und Olten, mit dem SIWF, dem ZV sowie den Mitgliederorganisationen.


© Stephan Marthaler
Antrag
Die Ärztekammer beschliesst, den Jahresbericht 2022 der FMH zu genehmigen.
Beschluss
Der Jahresbericht wird einstimmig genehmigt.


© Stephan Marthaler
5. Jahresrechnung 2022
5.1. Erfolgsrechnung des SIWF
Christoph Hänggeli, Geschäftsführer SIWF: Die SIWF-Erfolgsrechnung schliesst mit einem unerwartet hohen Gewinn. Der Rekordgewinn von 1,705 Mio. resultiert durch die erhöhte Anzahl erteilter Facharzttitel und Anerkennung von ausländischen Diplomen und entspricht einem weit höheren Ertrag als budgetiert (TCHF 49), während der Aufwand mit dem Budget übereinstimmt.
5.2. Erfolgsrechnung der FMH
Ralf Novacek, Leiter Abteilungen Finanzen & Dienste: Die Jahresrechnung präsentiert einen Aufwandüberschuss von 2,229 Mio., budgetiert war ein Ertragsüberschuss von TCHF 133. Der negative Finanzerfolg hat das Jahr 2022 geprägt, weiter wurde die Rechnung belastet durch nicht aufgelöste Rückstellungen. Es sind deutlich weniger Reserven aufgelöst worden als budgetiert. Die laufende Rechnung 2023 wird weniger belastet sein bei weiterhin unbesetzten Stellen und durch die Verschiebung der ambulanten Tarif-Einführungsvorbereitung ins 2024.


© Stephan Marthaler
5.3. Konsolidierte Jahresrechnung 2022 der FMH
Ralf Novacek, Leiter Abteilungen Finanzen & Dienste: Die konsolidierte Jahresrechnung 2022 schliesst mit einem Verlust in der Höhe von TCHF 524. Budgetiert war ein Gewinn von TCHF 600. Das Ergebnis wird wie folgt verwendet: Zuweisung des Verlusts von 2,229 Mio. an das Kapital der FMH, Zuweisung des Gewinns von 1,705 Mio. an die Reserve des SIWF.
5.4. Konzernrechnung 2022 der FMH
Ralf Novacek, Leiter Abteilungen Finanzen & Dienste: Die Konzernrechnung konsolidiert folgende Beteiligungen: HIN, EMH, ats-tms, OAAT AG, AD Swiss Net AG, SwissDRG AG, NewIndex AG. Das Jahresergebnis beträgt -289 TCHF.
5.5. Bericht der Revisionsstelle
Fabian Mollet, Revisionsgesellschaft BDO, hat keine Ergänzungen zu den Jahresergebnissen, bestätigt das interne Kontrollsystem und empfiehlt der Versammlung, die Rechnung zu genehmigen.
5.6. Bericht der Geschäftsprüfungskommission
Dr. Philippe Vuillemin, Präsident GPK, präsentiert den Bericht der GPK, der die Kontrolle der Amtsführung von ZV, DV, GS und SIWF obliegt. Die GPK hat die zuständigen Stellen konsultiert, die notwendigen Berichte eingeholt und kontrolliert. Sie empfiehlt der Ärztekammer die Annahme der zu genehmigenden Jahresrechnungen.


© Stephan Marthaler
Beschlussantrag
Die Ärztekammer beschliesst, den Bericht der GPK zum Geschäftsbericht und zur Jahresrechnung 2022 der FMH und des SIWF zur Kenntnis zu nehmen.
Beschluss
Der Antrag wird einstimmig angenommen.
Beschlussantrag
Die Ärztekammer beschliesst, die Jahresrechnung 2022 zu genehmigen. Im Detail genehmigt sie folgende Rechnungen:
Die Erfolgsrechnung 2022 des SIWF
Die Erfolgsrechnung 2022 der FMH
Die konsolidierte Jahresrechnung 2022 der FMH
Die Konzernrechnung 2022 der FMH
Beschluss
Der Antrag wird mit grosser Mehrheit bei 0 Gegenstimmen und 5 Enthaltungen angenommen.
6. Dechargen-Erteilung
6.1. Dechargen-Erteilung Vorstand SIWF
Beschlussantrag
Die Ärztekammer beschliesst, den Empfehlungen der Kontrollstelle sowie der Geschäftsprüfungskommission (GPK) zu folgen und dem Vorstand SIWF für das Geschäftsjahr 2022 Decharge zu erteilen.
Beschluss
Der Antrag wird einstimmig angenommen.
6.2. Dechargen-Erteilung Zentralvorstand FMH
Beschlussantrag
Die Ärztekammer beschliesst, den Empfehlungen der Kontrollstelle sowie der Geschäftsprüfungskommission (GPK) zu folgen und dem Zentralvorstand FMH für das Geschäftsjahr 2022 Décharge zu erteilen.
Beschluss
Der Antrag wird einstimmig angenommen.
7. Bestätigungswahlen von nominierten DV-Delegierten und DV-Ersatzdelegierten
7.1. Bestätigungswahl von nominierten DV-Delegierten
Die antragstellenden Organisationen beantragen der Ärztekammer, die folgenden neuen Delegierten für die Delegiertenversammlung der FMH zu bestätigen:
VEDAG
Bisher Neu
Hans-Anton Vogel, Jürg Lymann,
Bühler, Walenstadt,
bis 30.06.2023 ab 01.07.2023
KHM/CMPR
Bisher Neu
Heidi Zinggeler Fuhrer, Monika Reber,
Chur Langnau
VSAO/ASMAC
Bisher Neu
Aurore Verdon, Aileen Bodenmann,
Neuenburg Vésenaz
SFSM
Bisher Neu
Gieri Cathomas, Tobias Ehmann,
Allschwil Horw
Beschluss
Die DV-Delegierten werden einstimmig bestätigt.
7.2. Bestätigungswahl von nominierten DV-Ersatzdelegierten
Die antragstellende Organisation beantragt der Ärztekammer, die folgende neue Ersatzdelegierte für die Delegiertenversammlung der FMH zu bestätigen:
VSAO/ASMAC
Bisher Neu
Vakant Alexandra Filips,
Zuchwil
Beschluss
Die DV-Ersatzdelegierte wird einstimmig bestätigt.
Überraschungsgast
Ignazio Cassis, Arzt und Bundesrat, im Gespräch mit Yvonne Gilli, Präsidentin FMH: Sie führen einen lebendigen Dialog, im Rahmen dessen Herr Bundesrat Cassis spontan, sympathisch und engagiert über seine Arbeit und aus seinem Leben berichtet und Fragen beantwortet. Antworten auf Fragen über die Herausforderungen und Charakteristika zu seinen zahlreichen Perspektiven, welche er im Verlaufe seiner beruflichen und politischen Laufbahn erfahren durfte und frühere Tätigkeiten vom Kantonsarzt im Tessin über das Vizepräsidium der FMH und politisch vom Nationalrat bis zum Bundesrat und Bundespräsidenten umfassten. Offenheit, Freude an neuen Aufgaben und ein humanistisches Gedankengut tragen ihn in seiner Motivation und anhaltenden Begeisterung. In der 175-jährigen Geschichte des Schweizer Bundestaates ist Herr Bundesrat Cassis erst der zweite Arzt im Bundesrat. Auch im Parlament ist die Berufsgruppe der Ärzte und Ärztinnen seit jeher nicht zahlreich vertreten.


© Stephan Marthaler
Während seiner bisherigen Zeit im Bundesrat konnten wichtige gesundheitspolitische Themen neu angepackt werden. Dazu gehört die Tarifreform der ambulanten ärztlichen Tarife (Tardoc). Selbst Arzt, ist es ihm ein Anliegen, auch in der Verwaltung Ärzte und Ärztinnen dort einzusetzen, wo diese wichtigen und spezifischen Kompetenzen einbringen können. Dies gilt nicht nur für das Gesundheitsdepartement, sondern beispielsweise auch für das Aussendepartement, dem Herr Bundesrat Cassis vorsteht. Arzt sein bedeute weit mehr, als Patienten zu betreuen. Heute gelte es, auch diejenigen gesellschaftlichen Komponenten zu berücksichtigen, welche die Kraft haben, die Medizin und die gesundheitliche Versorgung der Bevölkerung zu beeinflussen. Neben den Ärzten braucht es deshalb die Expertise beispielsweise ebenso in den Naturwissenschaften wie auch in der Theologie oder Soziologie.
Den Delegierten gibt Herr Bundesrat Cassis mit diesem Gespräch auch mit, wie wichtig es ist, dass die Ärzteschaft sich gesellschaftspolitischen Themen stellt und sich breit engagiert.
9. Änderungen in den Statuten
Es sind keine Änderungen in den Statuten traktandiert.
10. Änderungen in der Geschäftsordnung
Es sind keine Änderungen in der Geschäftsordnung traktandiert.
11. Änderungen in der Standesordnung
11.1. Anpassung Art. 7 und Art. 33: Telemedizin
Alexander Zimmer, Zentralvorstand FMH: Die Schaffung eines Anhangs zum anlässlich der ÄK vom 10.12.2009 in der Standesordnung eingeführten «Art. 33ter Medizinische Telekonsultation» ist nie umgesetzt worden. Der ZV hat deshalb diese Pendenz aufgenommen und 2021 eine Arbeitsgruppe Telemedizin eingesetzt. Der damals beschlossene Anhang genügt den heutigen Gegebenheiten der praktizierten Telemedizin nicht mehr, weshalb ein ausführlicher Praxisleitfaden erarbeitet wurde, dessen Publikation im 4. Quartal 2023 erfolgen wird.
Im Rahmen der Diskussion über die Änderungen der Standesordnung stellt Monique Lehky Hagen, Walliser Ärztegesellschaft, folgenden Antrag (Anpassung an die französische Übersetzung «Le devoir d’assistance personnelle comprend également les visites médicales à domicile qui s’imposent»):


© Stephan Marthaler
Antrag Monique Lehky Hagen, Walliser Ärztegesellschaft
Die Ärztekammer beschliesst, den Art. 7 Abs. 2 der Standesordnung wie folgt abzuändern: Art. 7 Absatz 2: Die Pflicht zur persönlichen Betreuung umfasst für freipraktizierende Ärzte und Ärztinnen insbesondere auch die ärztlichen Hausbesuche.
Nach einer angeregten Diskussion zieht M. Lehky Hagen den Antrag zurück. Obwohl der Antrag Teile des im Rahmen der Telemedizin zu revidierenden Artikels 7 betrifft, steht das Anliegen in keinem Zusammenhang mit der Telemedizin.
Beschlussantrag
Die Ärztekammer beschliesst, die vorgeschlagenen Änderungen der Standesordnung (Streichung Art. 33ter, Streichung Art. 7 Abs 3 und Ergänzung Art. 7 Abs 1) bezüglich Telemedizin zu genehmigen.
Beschluss
Der Antrag wird mit grosser Mehrheit bei 1 Gegenstimme und 7 Enthaltungen angenommen.
11.2. Revision der Richtlinien Information und Werbung (Anhang 2)
Julien Duruz, Leiter Dienst Standesverfahren FMH AG: Aus einer Umfrage von 2019 resultierte der Aktualisierungsbedarf der Richtlinien Information und Werbung, worauf eine Arbeitsgruppe eingesetzt wurde. Ein erster Entwurf 2021 war zu detailliert. Der Grundsatz des Werbeverbotes sollte beibehalten werden und gleichzeitig mehr Spielraum bei den neuen Kommunikationskanälen bieten und zudem keine Mischung von Empfehlungen und Pflichten beinhalten. Nach einer zweiten Vernehmlassung 2022 liegt nun ein definitiver Vorschlag zur Abstimmung bereit. Aufgrund der unterschiedlichen kantonalen Gesetzesgrundlagen und Praxen kann die revidierte Richtlinie keine gesamtschweizerischen Detailregeln definieren. Der neue Entwurf fokussiert auf die Formulierung von Grundsätzen, welche bei Bedarf von den Basisorganisationen ergänzt werden können.
Beschlussantrag
Die Ärztekammer beschliesst, den vorgelegten Revisionsentwurf des Anhangs 2 zur Standesordnung der FMH (Richtlinien «Information und Werbung») anzunehmen.
Beschluss
Der Antrag wird mit grosser Mehrheit bei 0 Gegenstimmen und 1 Enthaltung angenommen.
12. Mitgliedschaft Basisorganisation Standortbestimmung
Claudia Blackburn, Leiterin Abteilung Mitgliedschaften DML: Standortbestimmung nach Änderung Art. 8 der FMH-Statuten. Ziel ist, dass die Umsetzung der Statutenänderung zu keinen markanten Mitgliederverschiebungen zwischen den Basisorganisationen führt, praktikabel und generell gut akzeptiert ist.
Seit Inkrafttreten der Statutenänderung kommt die hauptberufliche Tätigkeit der FMH-Mitglieder als Kriterium für die Zuteilung zu einer Basisorganisation zum Einsatz. Die Ankündigung des Zulassungstopps hat in den letzten zwei Jahren zu überdurchschnittlich vielen Neuaufnahmen im ambulanten Sektor geführt. Im stationären Sektor konnten durch Kampagnen des VSAO und des VLSS erfolgreich Neumitglieder gewonnen werden. Das Potential bleibt weiterhin gross. Bis anhin hat die Statutenänderung zu keinen markanten Verschiebungen von Mitgliedern zwischen Basisorganisationen geführt und wird generell gut akzeptiert.
Beschlussantrag
Die Ärztekammer nimmt die Standortbestimmung zur Kenntnis.
13. Parolenfassung «Klima- und Innovationsgesetz» Volksabstimmung vom 18. Juni 2023
Ordnungsantrag auf Nicht-Eintreten auf das Traktandum 13: Parolenfassung «Klima und Innovationsgesetz» Volksabstimmung vom 18. Juni 2023
Eingereicht von Marcel Weber, Präsident SFSM
Der Antrag auf Nichteintreten wird mit 50 Ja, 66 Nein und 6 Enthaltungen abgelehnt.
Federico Mazzola, Co-Präsident VSAO Zürich, und Nora Bienz, Vize-Präsidentin VSAO Schweiz, stellen den Antrag zur Parolenfassung vor. Die FMH hat sich mit der Planetary Health-Strategie dazu bekannt, sich für den Klimaschutz einzusetzen und den Klimawandel als grösste gesundheitliche Bedrohung zu bekämpfen. Sie sollte nun auch eine gemeinsame Stimme für die Gesundheit der zukünftigen Generationen abgeben, um die zentrale Bedeutung von Planetary Health zu unterstützen. Ärztinnen und Ärzte haben als Berufsgruppe mit dem weltweit höchsten Vertrauen der Bevölkerung eine besondere Verantwortung, sich für den Schutz und die Förderung der Gesundheit einzusetzen.
Durch eine Ja-Parole zu diesem «Klimaschutzgesetz» können drei strategische Ziele erreicht werden:
Aufklärung und Sensibilisierung der allgemeinen Bevölkerung: Die FMH nimmt ihre Rolle als «Health Advocate» wahr und kommuniziert gegenüber Öffentlichkeit/Medien und Politik zu Fragen rund um die Thematik Gesundheitsschutz im Zusammenhang mit Planetary Health.
Reduktion Treibhausgas-Emissionen & Ressourcenschonung durch Klimaschutzpolitik: Die FMH, ihre Mitgliederorganisationen sowie ihre Mitglieder unterstützen nach Möglichkeit gesundheitsrelevante Klimaschutzmassnahmen auf allen Ebenen.
Die FMH und ihre Mitgliederorganisationen positionieren sich in Fachkommissionen und -gremien zur Förderung eines nachhaltigen Gesundheitssystems und der planetaren Gesundheit.
Indem wir uns für eine Ja-Parole bei der Klimainitiative einsetzen, zeigen wir unsere Entschlossenheit, die Gesundheit der Menschen und die Gesundheit unseres Planeten zu schützen, unabhängig von parteipolitischen Interessen.
Beschlussantrag
Die Ärztekammer beschliesst die Ja Parole zur Volksabstimmung vom 18. Juni 2023 zum «Klima- und Innovationsgesetz» und kommuniziert diese gegenüber ihren Mitgliedern und der Öffentlichkeit.
Beschluss
Der Antrag wird mit 99 Ja, 9 Nein und 17 Enthaltungen angenommen.
14. Aktualitäten Zulassungsrecht: Anliegen der angeschlossenen Organisationen
Christoph Bosshard, Vizepräsident FMH: Am 1. Juli 2021 ist Art. 55a KVG «Beschränkung der Anzahl Ärzte und Ärztinnen, die im ambulanten Bereich Leistungen erbringen» in Kraft getreten. Aus dem Kreis der AMGE wird darum gebeten, die Thematik anlässlich der Ärztekammer vom 08. Juni 2023 erneut zu traktandieren.
Zusammenarbeit in den Kantonen: Neu können die Kantone bei nachgewiesener Unterversorgung Ausnahmen für Ärztinnen und Ärzte in bestimmten Fachgebieten machen. Diese als dringlich erklärte Änderung ist am 18. März 2023 in Kraft getreten und ist bis zum 31.Dezember 2027 befristet. Die FMH hat sich vergeblich dafür eingesetzt, dass die Kantone bei bestehender oder drohender Unterversorgung eine Ausnahmeregelung für alle Weiterbildungstitel hätten anwenden können.
Berechnung der Höchstzahlen: Die Datengrundlage für die Festlegung der Versorgungsgrade sowie für das Angebot sind ungenügend, nicht transparent und nicht nachvollziehbar. Der Fahrplan der Kantone bei der Umsetzung der Höchstzahlen und der Anpassung der gesetzlichen kantonalen Grundlagen ist sehr unterschiedlich. Einige Kantone haben bereits die kantonale Gesetzgebung angepasst oder sind damit weit fortgeschritten – zum Teil basierend auf eigenen Berechnungen.
Weiterbildung/Karriereplanung/Qualitätssicherung: Die FMH hat sich klar dafür ausgesprochen, die Ausnahme nicht auf einzelne Weiterbildungstitel zu beschränken, sondern die Ausnahmen für alle Facharzttitel aufgrund einer potenziellen oder bestehenden Unterversorgung zu gewähren.
Beschlussantrag
Die Ärztekammer nimmt den aktuellen Stand zum Zulassungsrecht zur Kenntnis.
15. Hilfsmittel neues Datenschutzgesetz (DSG)
Alexander Zimmer, Zentralvorstand FMH: Das total revidierte Datenschutzgesetz tritt am 1. September 2023 in Kraft. An den Grundsätzen für eine rechtmässige Datenbearbeitung ändert sich nichts. Zur Unterstützung von Ärztinnen und Ärzten mit eigener Praxistätigkeit stellt das Departement Digitalisierung/eHealth verschiedene Hilfsmittel zur Verfügung (Neues Datenschutzgesetz | FMH).
Das «Infoblatt Datenschutz» enthält Informationen über die Änderungen des revidierten DSG sowie eine Anleitung, wie die Hilfsmittel in den Arztpraxen situativ zu verwenden sind. Die Anleitung sowie die Verweise auf die Hilfsmittel wurden auf der Webseite der FMH dreisprachig publiziert.
Entsprechende Kommunikationsmassnahmen (Publikation auf Webseite, Weekly, Mailing, Soziale Medien) erfolgen in Zusammenarbeit mit der Abteilung Kommunikation und die in der Ärztekammer vertretenen Organisationen werden entsprechend über die Kommunikationsmassnahmen informiert.
Beschlussantrag
Die Ärztekammer nimmt die Hilfsmittel zum neuen Datenschutzgesetz (DSG) zur Kenntnis.
16. Ambulante Tarifrevision
Urs Stoffel, Zentralvorstand FMH: TARDOC bleibt ein grosses Thema und beschäftigt uns weiter, auch nachdem im letzten Herbst nun doch der Durchbruch zur gemeinsamen Tariforganisation Organisation für ambulante Arzttarife AG (OAAT AG) gelungen ist.
Ende 2022 wurde die Version 0.3 der ambulanten Pauschalen durch die sts SA veröffentlicht. Die FMH hat eine Task Force «Ambulante Pauschalen» mit allen Fachgesellschaften zusammengestellt. Ziel ist es, möglichst viele Informationen über die medizinische Sachgerechtigkeit der Pauschalen zu generieren und mögliche finanzielle Auswirkungen besser zu verstehen.
Die beiden Tarifprojekte TARDOC und ambulante DRG-Pauschalen wurden grundsätzlich als Tarifierungsprojekte gegenseitig anerkannt. Ab 1.1.2023 sieht das Gesetz die Förderung von Pauschalen vor und nach Einreichung der beiden Tarifwerte beim Bundesrat Ende 2023 gehen beide Tarifierungsprojekte in die gemeinsame Tariforganisation OAAT AG über. Ab 2024 wird die OAAT AG operativ die Pflege und Weiterentwicklung der beiden eingereichten Tarifstrukturen wahrnehmen.
Weiteres Vorgehen: Die sts AG wird bis Ende Juni 2023 eine Version 1.0 der ambulanten Pauschalen erarbeiten, die Arbeiten an TARDOC sind abgeschlossen. Im zweiten Semester sollen die beiden Tarifwerke den internen Gremien der Tarifpartner vorgelegt werden und danach eine gemeinsame Einreichung mit separaten Genehmigungsgesuchen erfolgen. Per 1. Januar 2025 soll der TARMED endlich durch die genehmigten Tarifstrukturen abgelöst werden.
17. Informationen aus Zentralvorstand und Generalsekretariat
Diese Informationen sind einsehbar auf myFMH (Dokument «04 CM _Rapports des departements»).


© Stephan Marthaler
18. Varia
18.1. Information zu den Aktivitäten der Swiss Taskforce for Ukrainian Healthcare
Dr. med. Conrad E. Müller: Partnerschaften zwischen ukrainischen und Schweizer Spitälern und NGOs unterstützen weiterhin die Ukraine auf 4 Tätigkeitsfeldern: Partnerships between Hospitals, Care for young patients and their families, Medical education networks sowie Support with needed medical equipment.
Die Swiss Taskforce for Ukrainian Healthcare organisiert NGO-Treffen, Austausch und Fallbesprechungen zwischen Ärzten, ATLS- und Video-Kurse, die Behandlung von ukrainischen Kindern in der Schweiz sowie die Unterstützung von Gesundheitsorganisationen mit mehr als 300 Tonnen medizinischem Material an 20 verschiedene Spitäler und 6 NGOs.
18.2. Informationen aus dem Wallis
Monique Lehky Hagen, Walliser Ärztegesellschaft, stellt die «Petition für eine qualitativ hochstehende ambulante Gesundheitsversorgung im Wallis für alle» vor, die die Walliser Ärztegesellschaft am 11.02.2023 lanciert hat. Der Kanton Wallis leidet unter überlasteten Notfalldiensten im Winter und unterdurchschnittlicher Ärzte-Abdeckung.
Die Ärztegesellschaften sind eingeladen, die Petition zu unterstützen.
18.3. Termine DV und ÄK
Daten DV 2023 – 2025
Mittwoch, 28. Juni 2023
Donnerstag, 14. September 2023
Mittwoch, 29. November 2023
Mittwoch, 31. Januar 2024
Donnerstag, 25. April 2024
Mittwoch, 26. Juni 2024
Donnerstag, 12. September 2024
Mittwoch, 27. November 2024
Donnerstag, 30. Januar 2025
Mittwoch, 30. April 2025
Mittwoch, 25. Juni 2025
Donnerstag, 11. September 2025
Mittwoch, 26. November 2025
Daten ÄK 2023 – 2025
Donnerstag, 09. November 2023
Donnerstag, 06. Juni 2024 (Gesamterneuerungswahlen)
Donnerstag, 07. November 2024
Donnerstag, 05. Juni 2025
Donnerstag, 06. November 2025
Die Präsidentin schliesst die Sitzung um 17:45 Uhr und dankt den Delegierten für ihre engagierte Mitarbeit und die interessanten Diskussionen.
Glossar | |
Abkürzungen | Erläuterung |
A+ | Akademien der Wissenschaften Schweiz |
AD Swiss Net AG | Fachstelle für sicheren Austausch von Patientendaten zwischen Ärzten, Pflegenden und Therapeuten |
AMGE | Ärztegesellschaft des Kantons Genf |
ATLS | Advanced Trauma Life Support |
ats-tms | Tarifpartnerschaft: arzttarif schweiz – tarif médical suisse |
BAG | Bundesamt für Gesundheit |
BfS | Bundesamt für Statistik |
BDO | Wirtschaftsprüfungs-, Treuhand- und Beratungsgesellschaft BDO AG |
curafutura | Krankenversicherer CSS, Helsana, Sanitas und KPT |
DV | Delegiertenversammlung FMH |
DSG | Bundesgesetz über den Datenschutz |
EDI | Eidg. Departement des Innern |
EPA | Entrustable professional acitivities |
EPD | Elektronisches Patientendossier |
ETH | Eidgenössische Technische Hochschule Zürich |
FMCH | Foederatio Medicorum Chirurgicorum Helvetica |
FMH | Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte |
GDK | Gesundheitsdirektorenkonferenz |
GPK | Geschäftsprüfungskommission |
GS | Generalsekretariat FMH |
H+ | Die Spitäler der Schweiz |
KÄG | Kantonale Ärztegesellschaft |
KHM/CMPR | Kollegium für Hausarztmedizin |
medswiss.net | Dachverband der Schweizer Ärztenetzwerke |
MEBEKO | Medizinalberufekommission |
NewIndex AG | Ärzteeigener Datenpool |
NGO | Non-governmental organisations |
OAAT | Organisation für ambulante Arzttarife AG |
pharmasuisse | Schweizerische Apothekerverband |
santésuisse | Branchenorganisation der Schweizer Krankenversicherer |
SFSM | Swiss Federation of Specialities |
SGK-N | Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates |
SIWF | Schweizerisches Institut für ärztliche Weiter- und Fortbildung |
StaO | Standesordnung |
ST Reha | Stationäre Tarifstruktur für die Rehabilitation |
sts AG | Solutions tarifaires suisses AG |
Swiss DRG | Swiss Diagnosis Related Groups |
Tarmed | Ärztliche Leistungsstruktur |
TARDOC | Neue Tarifstruktur ambulante ärztliche Leistungen |
VEDAG | Verband Deutschschweizer Ärztegesellschaften |
VLSS | Verein leitender Spitalärzte Schweiz |
VSAO/ASMAC | Verband Schweizerische Assistenz- und Oberärzte/-innen |
VSÄG/SMVS | Walliser Ärztegesellschaft/Société Médicale du Valais |
ZV | Zentralvorstand |
Copyright
Published under the copyright license
“Attribution – Non-Commercial – NoDerivatives 4.0”.
No commercial reuse without permission.
See: emh.ch/en/emh/rights-and-licences/