Leserbriefe online einreichen

Nutzen Sie unser Online Tool um Ihren Leserbrief einfach und schnell einzureichen - damit Ihre Meinung möglichst bald Gehör findet. 

Einreichen

Allgemeine Hinweise

Das Spektrum der SÄZ

Die Schweizerische Ärztezeitung (SÄZ) veröffentlicht Beiträge:

  • zur ärztlichen Berufspolitik;
  • zur Gesundheitspolitik;
  • zu Fragen des Public Health;
  • zu ökonomischen, juristischen, ethischen, kulturellen und weiteren Themen, die in einem Zusammenhang mit dem ärztlichen Wirkungsfeld und dem Gesundheitswesen stehen. 

Die Redaktion prüft eingereichte Beiträge nach den Kriterien der Qualität, Originalität und Aktualität und entscheidet über die Annahme oder die Ablehnung des Manuskripts.

Für welche Art von Beiträgen ist die SÄZ nicht zuständig?

  • Beiträge, in denen klinische und therapeutische Aspekte im Vordergrund stehen;
  • Fortbildungsbeiträge;
  • medizinische Guidelines und Richtlinien. 

Artikel aus diesen Bereichen werden grundsätzlich im Swiss Medical Forum (SMF) publiziert. 

Wartefrist bis zur Veröffentlichung von Artikeln und Briefen

Die Zeitspanne zwischen Einreichung eines Artikels und dessen Veröffentlichung beträgt mindestens drei Wochen. Briefe an die SÄZ können im Idealfall (Einreichung bis Montag, 8 Uhr vormittags) innert 10 Tagen veröffentlicht werden. 

Wissenschaftliche Originalarbeiten – nur in Ausnahmefällen

Die Publikation von wissenschaftlichen Originalarbeiten kann nur in Ausnahmefällen in der SÄZ erfolgen.

Dabei sind die formalen Vorgaben – insbesondere betreffend Länge der Manuskripte – unbedingt einzuhalten. 

Grundsätzlich sollten Arbeiten dieser Art zunächst in einem wissenschaftlichen Journal mit Peer Review publiziert werden. 

Ist der Inhalt nach Auffassung der SÄZ-Redaktion für ein breites ärztliches Publikum von Interesse, kann danach ein zusammenfassender Artikel in der SÄZ erscheinen, wobei besonderes Gewicht auf eine leserfreundliche Präsentation zu legen ist. 

Mit dem Swiss Medical Weekly (SMW) steht im Schweizerischen Ärzteverlag EMH ein speziell für englischsprachige Originalarbeiten aus dem Bereich der medizinischen Forschung konzipiertes Journal zur Verfügung. 

Anzahl Publikationen pro Jahr und Autor

Die Anzahl publizierter Beiträge pro Autor und Jahr ist auf vier beschränkt. Damit soll gewährleistet werden, dass die SÄZ als Publikationsplattform möglichst vielen Autoren zur Verfügung steht.

Wird die Publikation eines Artikels zu einem bestimmten Zeitpunkt gewünscht, empfiehlt es sich, die Redaktion frühzeitig zu kontaktieren.

Hinweise auf Veranstaltungen, Dienstleistungen und ähnliche Angebote

Artikel die lediglich auf eine Veranstaltung oder ein Serviceangebot (zum Beispiel Kongresse, Symposien, Kurse, Seminare) hinweisen bzw. deren Inhalt beschreiben, sind im redaktionellen Teil der SÄZ nicht möglich. Hinweise dieser Art können als kostenpflichtiges Inserat publiziert werden. Alternativ steht der kostenlose Online-Eventkalender des Schweizerischen Ärzteverlags EMH zur Verfügung, in den die Veranstalter ihren Anlass selbst eintragen können.
Im redaktionellen Teil besteht die Möglichkeit, in einem Kasten von max. 1'500 Zeichen (inkl. Leerschlägen) auf Veranstaltungen oder Serviceangebote hinzuweisen, sofern dieser Kasten als Bestandteil eines selbständigen, in sich geschlossenen Artikels geliefert wird, der den redaktionellen Anforderungen genügt.

Die Redaktion prüft entsprechende Manuskripte nach denselben Kriterien, die für sämtliche Artikel gelten. Es besteht kein Anspruch auf eine Veröffentlichung. Eine wiederholte Schaltung desselben Artikels mit demselben Hinweiskasten ist nicht möglich.


Beispiele:

Wird ein Managementkurs für Mediziner angeboten, so kann in einem objektiven Fachartikel (kein PR-Artikel) dargestellt werden, weshalb Managementkompetenz für Ärzte in leitender Position unabdingbar ist. In einem Kasten wird dann auf das entsprechende Kursangebot der Organisation XY hingewiesen.

Findet eine Tagung zum Thema «Finanzierbarkeit des Schweizer Gesundheitswesen» statt, könnte der SÄZ ein Artikel über einen Aspekt dieses Themas eingereicht werden (z.B. «Finanzierung von Innovationen unter DRG-Systemen»), der auch ohne den Veranstaltungshinweis für die Leserschaft von Relevanz ist. Auch in diesem Fall könnte in einem separaten Kasten auf die Veranstaltung hingewiesen werden.


Autorenrichtlinien

 

1. Einreichung von Manuskripten

Bitte lesen Sie unsere Richtlinien und Hinweise vor einer Einreichung, da wir Manuskripte, die den Vorgaben nicht entsprechen, zurückweisen müssen.

Grundsätzlich werden in der Schweizerischen Ärztezeitung nur Beiträge publiziert, die weder als Ganzes noch in wesentlichen Teilen in medizinischen Zeitschriften oder in der Laienpresse publiziert wurden und sich nicht in der redaktionellen Prüfung bei einer anderen Zeitschrift befinden.

Das vollständige Manuskript ist als Word-Dokument per Mail (redaktion.saez[at]emh.ch) einzureichen. Um eine möglichst zeitnahe Bearbeitung garantieren zu können, senden Sie Texte bitte nicht direkt an die Redaktionsmitglieder.

Leserbriefe müssen über die entsprechende Maske eingereicht werden.

 

2. Maximale Textlänge

2.1 Textlänge bestimmen

Sämtliche Längenangaben verstehen sich als Zeichen inkl. Leerschlägen. Eine Anleitung zur Bestimmung der Textlänge finden Sie hier.

2.2 Gesamtlänge eines Artikels

Die maximale Länge eines Artikels von einer Organisation beträgt 10 000 Zeichen inkl. Leerschläge. Dabei müssen sämtliche Textelemente (z.B. Vorspann oder Infoboxen) mitgezählt werden. Nur die Literaturangaben müssen Sie nicht mitzählen.
 
Die maximale Länge eines Artikels, der von einer Einzelperson eingereicht wird, beträgt 4000 Zeichen inkl. Leerschläge und erscheint in der Rubrik «Forum». 

 

3. Gliederung eines Artikels

Titel: max. 65 Zeichen inkl. Leerschläge

Kickwort (= fettgedrucktes Wort zu Beginn des Leads): max. 30 Zeichen (inkl. Leerschläge). Dieses Element ist obligatorisch: Ein für den Artikel zentraler Begriff wird dem Lead vorangestellt und zeigt das Thema des Artikels auf den ersten Blick an. Höchstens darf das Kickwort aus zwei Worten bestehen und die maximale Zeichenzahl nicht überschreiten.

Vorspann (=Lead): Kurze, hervorgehobene Einführung, Umfang max. 400 Zeichen. Dieses Element ist obligatorisch, denn es führt die Leserschaft ins Thema ein bzw. teasert den Artikel an.

Autor(en)namen: Ohne akad. Titel und weitere Zusatzangaben.

Affiliations (akademischer Titel, Funktion, Tätigkeitsbereich, Ort): Die Ausschreibung akademischer Titel hat gemäss offiziellen Empfehlungen von SIWF und FMH zu erfolgen.

Fliesstext: Gliederung in Abschnitte mit Zwischentiteln. Bitte beachten Sie dazu die Angaben zur Gesamtlänge eines Artikels weiter oben; Richtwert für einen zweiseitigen Artikel mit einem Einstiegsbild bzw. einer Grafik: max. 7500 Zeichen. Richtwert für einen vierseitigen Artikel mit einem Einstiegsbild und rund drei grafischen Elementen: 12‘000 Zeichen.

Zwischentitel: max. 35 Zeichen (inkl. Leerschläge). Dieses Element ist erwünscht. Zwischentitel überschreiben neue Themenabschnitte im Text und liefern Orientierung.

Korrespondenzadresse: Nur E-Mailadresse.

Literaturverzeichnis: siehe detaillierte Ausführungen weiter unten

Disclosure statement/Interessenverbindungen: Angabe von Interessenbindungen, -konflikten und Ähnliches. Nur 
nötig, wenn es wirklich Interessenkonflikte gibt (siehe detaillierte Ausführungen weiter unten).

Quotes: max. 110 Zeichen (inkl. Leerschläge). Ein Quote kann ein Satz aus dem Artikel sein, der in grösserer Schrift zusätzlich abgedruckt 
wird. Es kann aber auch ein ganz neu formulierter Satz sein, der den Kern des Themas zusammenfasst. Pro Artikel: 2-3 Quotes erwünscht.

Abkürzungen: In der SÄZ wird auf Abkürzungen verzichtet. Begriffe wie zum Beispiel oder unter anderem werden ausgeschrieben.

Abbildungen / Bilder: siehe Ausführungen unten unter «Tabellen, Grafiken und Abbildungen».

Der Lauftext durchläuft ein internes Lektorat und wird sprachlich und stilistisch geprüft und überarbeitet. Diese Anpassungen besprechen wir im Vorfeld mit der Autorin bzw. dem Autor. Sie können darüber hinaus Vorschläge für Titel, Lead, Zwischentitel und Bildlegenden einreichen. Diese Textelemente fallen jedoch in die Kompetenz der Redaktion und können bis zum Redaktionsschluss auch ohne Absprache angepasst werden. 

 

4. Informationen zu einzelnen Elementen

4.1 Literaturverzeichnis
Das Literaturverzeichnis ist in der Reihenfolge der Zitierungen im Text zu ordnen und entsprechend zu nummerieren - nicht alphabetisch!
Die entsprechende Nummer ist im Text in eckigen Klammern anzuführen. Arbeiten sind mit den ersten sechs Autorennamen und dem vollständigen Titel zu zitieren. Bei mehr als sechs Autoren «et al.» hinzufügen.
 

Beispiele:
Parkin DM, Clayton D, Black RJ, Masyer E, Friedl HP, Ivanov E, et al.Childhood-leukaemia in Europe after Chernobyl: 5-year follow-up. Br J Cancer. 1996;73:1006–12.
Ringsven MK, Bond D. Gerontology and leadership skills for nurses. 2nd ed.Albany (NY): Delmar Publishers; 1996.
Philips SJ, Whisnant JP. Hypertension and stroke. In: Laragh JH, Brenner BM (eds.). Hypertension: pathophysiology, diagnosis, and management. 2nd ed. New York:Raven Press; 1995. p. 465–78.

 

4.2 Interessenverbindungen
Interessenverbindungen wie fremde finanzielle Mittel oder persönliche Verbindungen im Zusammenhang mit der eingereichten Arbeit sind in einer Fussnote der Arbeit zu erwähnen.
Fehlende Interessenverbindungen sind ebenfalls explizit zu vermerken.

 

4.3 Tabellen, Grafiken und Abbildungen
Tabellen und Abbildungen sind mit Legenden zu versehen, fortlaufend zu nummerieren und im Text zu erwähnen.
Auflösung der Grafiken/Abbildungen/Fotos: mind. 300 dpi. Die Einbettung von Abbildungen und Grafiken im Word-Dokument ist nicht ausreichend, sie müssen immer zusätzlich als Bilddatei miteingereicht werden.

 

4.4 Bildrechte
Die Angaben zum Copyright des Bildmaterials ist zwingend anzugeben. Sind der Autor des Artikels und der Copyrightinhaber nicht ein und dieselbe Person, muss der Autor bestätigen, dass ihm die Abdruckgenehmigung für das Bildmaterial vorliegt.

Sind Personen abgebildet, muss deren Einwilligung zur Veröffentlichung des Bildes vorliegen. Bei Fotos von Personengruppen z.B. bei grösseren Veranstaltungen werden von der Redaktion im Einzelfall geprüft. Im Zweifelsfall wird von einer Veröffentlichung abgesehen.

 

 

5. Gendergerechte Schreibweise

Die SÄZ setzt sich für eine gendergerechte Schreibweise ein. Der Text sollte (mit lauter Stimme) lesbar sein. Zeichen wie *, /, _  sind zu vermeiden (z.B. Ärzte*innen), ebenfalls ein Grossbuchstabe in Mitten eines Wortes (z.B. ÄrztInnen). Wir empfehlen daher, «Ärztinnen und Ärzte» zu schreiben oder neutrale Formulierungen, zum Beispiel «Erkrankte» oder «Betroffene» anstatt «Patientinnen und Patienten».

 

6. Abläufe nach der Annahme durch die Redaktion

6.1 Korrekturabzüge
Nach der Annahme zur Publikation erhalten alle Autorinnen und Autoren ein Formular für die Erteilung der Textfreigabe.
Kein Textfreigabe-Formular wird für die Beiträge der Rubrik Leserbriefe und Mitteilungen eingeholt.

 

7. Hinweise zu speziellen Textformen, Leserbriefen und Buchbesprechungen

7.1 Interview, Porträt, Reportage
In diesen Rubriken finden sich ausschliesslich Beiträge aus Eigenleistungen der Redaktion und aus von der Redaktion explizit angeforderten Beiträgen freier Journalistinnen und Journalisten.

7.2 Leserbriefe
Details zu den Leserbriefen finden Sie hier.

7.3 Buchbesprechungen
Gerne nehmen wir für unsere Buchbesprechungen Texte mit einer maximalen Länge von 4300 Zeichen inkl. Leerschläge entgegen.

 

Fragen?

Fragen nimmt die Redaktion gerne entgegen, vorzugsweise per E-Mail (redaktion.saez[at]emh.ch).

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Urheberrecht

Die Ärztezeitung wird vom Verlag „EMH Schweizerischer Ärzteverlag AG, Basel“ im Rahmen einer vertraglichen Kooperation im Auftrag der FMH Verbindung der Schweizerischen Ärztinnen und Ärzte (FMH) herausgegeben. Alle Rechte am Titel stehen der FMH zu. Mit dem Gut zum Druck überträgt der Verfasser daher sein Urheberrecht auf die FMH. Diese ist – vorbehältlich der Urheber persönlichkeitsrechtlichen Schranken – insbesondere berechtigt, den Beitrag zu vervielfältigen, auf Papier oder in elektronischer Form zu verbreiten, zu bearbeiten (z.B. Abstracts), ganz oder auszugsweise in andere Publikationen zu integrieren, zu übersetzen sowie generell dritten Parteien Nutzungsrechte einzuräumen. Der Verfasser anerkennt mit diesem Gut zum Druck die FMH als alleinigen Inhaber der Urheberrechte.

Die Schweizerische Ärztezeitung ist aktuell eine Open-Access-Publikation. FMH hat daher EMH bis auf Widerruf ermächtigt, allen Nutzern auf der Basis der Creativ Commence Lizenz „Namensnennung – Nicht kommerziell – Keine Bearbeitung 4.0 international“, das zeitlich unbeschränkte Recht gewähren, das Werk zu vervielfältigen und zu verbreiten und öffentlich zugänglich zu machen. Der Name des Verfassers ist in jedem Fall klar und transparent auszuweisen.


Verpassen Sie keinen Artikel!

close