Adler R
Therapeutische Wirksamkeit ist kein dehnbarer Begriff
Schweiz Ärzteztg. 2016;97(08):0
Übertrifft eine Therapiewirkung die des Plazebos signifikant, steht sie zu Therapie-Nebenwirkungen in einem vernünftigen, zweckmässigen Verhältnis, und genügt sie wissenschaftlich anerkannter Methodik, so steht ihrer Eingliederung in die normale Medizin nichts im Wege. Wie verhält es sich in diesem Zusammenhang mit Therapien der alternativen/komplementären Medizin? Müssen auch sie diesen Anforderungen genügen?