Brühlmeier Rosenthal D
Rente ermöglicht Integration
Schweiz Ärzteztg. 2017;98(35):1123–1124
Der Haken ist allerdings, dass beim Schwyzer Kollektiv die Menschen, deren Erstgesuch von der IV abgewiesen worden war, nicht gezählt sind. Ebenso die beim Verwaltungsgericht hängigen Fälle – weder im Hinblick auf Sozialhilfeabhängigkeit noch auf Erwerbstätigkeit, Gesundheitszustand oder Krankheitskosten. Nicht alle Abgewiesenen sind gesund, und sie werden es durch die Ablehnung erst recht nicht.