Studien mit individualisierten Versichererdaten sind qualitativ problematischer, da diese Daten auf individualisierten Rechnungsdaten basieren, womit alles, was der Patient aus eigener Tasche bezahlt, nicht erfasst ist – einer der Fehler der Diabetes-Studie der Helsana. Lösungsorientierte Erkenntnisse sind kaum möglich, da die Daten extern nicht überprüft werden können, beispielsweise daraufhin, ob eine Vorselektion vorgenommen wurde. Noch problematischer sind Studien mit aggregierten Versicherten-Daten (SASIS), denn hier kommt als zusätzliches Problem das der Verzerrungen hinzu (Korrelations-Bias, Simpsons-Paradoxon). Die Manipulationsanfälligkeit solcher Studien überbieten einzig noch Befragungen, wie sie beispielsweise Comparis durchführt oder auch der Schweizerische Patientenschutz SKS. Comparis fragt Kunden, die im Managed-Care-Modell sind, ob sie zufrieden seien. Das sind sie auch, wenig erstaunlich, die Prämie ist ja tiefer. Ob sie es auch im Krankheitsfall sind und auch dann, wenn sie chronisch und schwer krank sind, könnte eine systematische Befragung dieser Patientengruppen bringen, insbesondere jener Patienten, die das Modell verlassen. Das tut Comparis aber nicht. Die MC-Forschung der CSS schaut genauer hin, und zwar auf die Behandlungskosten. Steigen diese nach Verlassen des Modells markant, so wäre dies ein Hinweis auf Unterversorgung im Netz. Die CSS untersucht in ihrer Studie «Long-term Effects of Managed Care» [4] von Lukas Kauer nun aber eben nicht die Kosten nach, sondern die bei Verlassen des Modells, stellt fest, dass sie tief sind, und spekuliert, diese Patienten hätten dann wohl in ein noch günstigeres Modell gewechselt. Das ist Kaffeesatzlesen, nicht Wissenschaft. Der Konsumentenschutz SKS schliesslich fragt Patienten, ob sie sich in den letzten Jahren überbehandelt gefühlt hätten [5]. Das ist bei über 23% der Fall, was sich in etwa mit den immer wieder behaupteten, nie belegten unnötigen Leistungen von angeblich rund 20% deckt. Daraus irgendetwas zu schliessen, wäre aber so unsinnig, als fragte man Schüler, ob sie sich in den letzten zwei Jahren von ihrer Lehrperson ungerecht behandelt gefühlt hätten, um daraus auf ein Unrecht zu schliessen. Die Antworten könnten auch ein Angleichen an gelernte «Wahrheiten» abbilden. Erinnern sich die Befragten überhaupt an ihre Behandlungen der letzten zwei Jahre? Wurden jene ausgeschlossen, bei denen das nicht der Fall ist?