Was auf uns zukommt − oder willkommen im Chaos

FMH
Ausgabe
2017/46
DOI:
https://doi.org/10.4414/saez.2017.06207
Schweiz Ärzteztg. 2017;98(46):1523

Affiliations
Dr. med., Mitglied des FMH-Zentralvorstandes, Departementsverantwortlicher Ambulante Versorgung und Tarife

Publiziert am 15.11.2017

Besondere Zeiten erfordern besondere Massnahmen! Am 18.10.2017 hat der Bundesrat definitiv die Verordnung zum zweiten Tarifeingriff in den Ärztetarif TARMED verabschiedet. Er begründet die Festsetzung des Tarifs damit, dass ansonsten am 1.1.2018 ein tarifstrukturloser Zustand drohen würde (Art. 43, Abs. 5 KVG). Gleichzeitig begründet er den Tarifeingriff mit der subsidiären Kompetenz nach Art. 43, Abs. 5bis KVG.
Welche weiteren Auswirkungen der Eingriff aber hat, ist unklar. Wir stehen vor einem bunten Strauss von offenen Fragen, Unklarheiten und Rechtsunsicherheiten. Offen ist auch, ob der Rahmenvertrag TARMED zwischen santésuisse und der FMH weiterhin noch gültig ist, da das Kernstück des Vertrags − die partnerschaftlich vereinbarte Tarifstruktur – nach der Festsetzung durch den Bundesrat entfällt. Was weitere Fragen aufwirft. Was würde demnach beispielsweise mit den auf den Rahmenvertrag referenzierenden kantonalen Anschlussverträgen und als Konsequenz mit den kantonalen Regelungen zu den Taxpunktwerten geschehen? Was geschieht mit den im Rahmenvertrag fest­gehaltenen Kommissionen wie der Paritätischen ­Interpretationskommission (PIK), der Paritätischen Kommission Dignität (PaKoDig), der Paritätischen Vertrauenskommission (PVK) und dem Forum Datenaustausch? Diese Fragen werden aktuell sehr kontrovers diskutiert und am Ende wohl von den Juristen und Gerichten geklärt werden müssen.
Daneben stehen wir vor grossen Herausforderungen bezüglich der technischen Umsetzung des Tarifeingriffs. Erst seit dem 24.10.2017 sind uns die Details der Verordnung zum Tarifeingriff bekannt. Die zum Teil sehr komplexen Tarifanpassungen mit neuen Positionen, Änderungen der Limitationen und neuen Abrechnungsregeln erfordern zum Teil grundlegende Anpassungen in den Systemen. Diese Änderungen in knapp 46 Arbeitstagen ab Bekanntgabe der Details in alle Abrechnungssysteme der Praxen einzupflegen und die Anwender korrekt zu instruieren, ist für die Softwareanbieter ein grosser Challenge. Doch damit nicht genug; ab dem 1.1.2018 gelten für die Bereiche von KVG und UV/MV/IV unterschiedliche Tarifstrukturen! Diese durch das BAG verursachte Trennung bedeutet, dass für das nächste Jahr für die gleichzeitige Anwendung von zwei unterschiedlichen Tarifstrukturen eine praktikable Informatiklösung gefunden werden muss.
Vor dem Hintergrund all dieser Probleme hat sich die FMH entschlossen, eine dringliche Präsidentenkonferenz der kantonalen Ärztegesellschaften einzuberufen. Diese erste Sitzung hat im Anschluss an die Ärztekammer am 26.10.2017 stattgefunden.
Es wurde eine Auslegeordnung der anstehenden Pro­bleme gemacht. Gemeinsame Lösungswege wurden diskutiert. Die kantonalen Präsidentinnen und Präsidenten haben zusammen mit der FMH beschlossen, dass es eine enge und koordinierte Zusammenarbeit zwischen den kantonalen Ärztegesellschaften und der FMH geben soll.
Wir wollen unsere Mitglieder gut und sachgerecht bei der anspruchsvollen und mit vielen Fragezeichen versehenen Umsetzung des Tarifeingriffs informieren und unterstützen. Zusammen werden wir die nötigen Schritte und Arbeiten in Angriff nehmen, um für unsere Mitglieder die nötigen Voraussetzungen für den Übergang zum neuen Tarif TARMED 1.09_BR zu schaffen. Wir werden Sie weiterhin über unsere Kommunika­tionsmedien (Newsletter, Schweizerische Ärztezeitung und Migliedermailings) auf nationaler und kantonaler Ebene auf dem Laufenden halten.