Nachträglicher Erwerb des Schwerpunktes "Operative Gynäkologie und Geburtshilfe"

Briefe / Mitteilungen
Ausgabe
2020/40
DOI:
https://doi.org/10.4414/saez.2020.19254
Schweiz Ärzteztg. 2020;101(40):1267

Publiziert am 29.09.2020

Nachträglicher Erwerb des Schwerpunktes «Operative Gynäkologie und Geburtshilfe»

Auf den 1.7.2008 hatte das SIWF den neu geschaffenen Schwerpunkt «Operative Gynäkologie und Geburtshilfe» in Kraft gesetzt. Wie in anderen Fachgebieten wurde auch bei der Gynäkologie und Geburtshilfe die Facharztweiterbildung auf ein 5-jähriges, konservativ ausgerichtetes Curriculum gekürzt und gleichzeitig mit operativen Schwerpunkten angereichert.
Fachärztinnen und Fachärzte für Gynäkologie und Geburtshilfe, welche ihren Facharzttitel noch gemäss dem alten Weiterbildungsprogramm vom 1.1.2002 erworben hatten, kamen in den Genuss von grosszügigen ­Übergangsbestimmungen: Sie erhielten den neuen Schwerpunkt ohne weitere Voraus­setzungen. Der entsprechende Antrag musste aber innert 10 Jahren, bis spätestens am 30.6.2018, gestellt werden. Mehrere Kolleginnen und Kollegen haben diese Frist verpasst und stehen nun ohne operativen Schwerpunkt da.
Auf Antrag der Schweizerischen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (SGGG) hat das SIWF jetzt die Möglichkeit geschaffen, den Schwerpunkt trotz verpasster Frist zu erwerben.
Die Anmeldung zur Prüfung muss bis spätestens am 31.12.2021 erfolgen. Wer auch diese Frist verpasst, muss den Schwerpunkt nach den ordentlichen Bestimmungen erwerben.
Weitere Details auf www.sggg.ch