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Publiziert am 04.10.2022
Wichtiges |
Die Patientenverfügung muss schriftlich verfasst, datiert und unterzeichnet werden. Eine Kopie der Patientenverfügung kann bei der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt und auch bei der Vertretungsperson hinterlegt werden. Empfehlenswert ist, eine Hinweiskarte auszufüllen und diese in das Portemonnaie zu legen. Eine Kopie der Patientenverfügung kann im elektronischen Patientendossier abgelegt werden. Es wird empfohlen, die Patientenverfügung alle zwei Jahre zu überprüfen. Eine Aktualisierung ist besonders dann wichtig, wenn sich die gesundheitliche Situation oder Lebensumstände verändern. |
Infos |
Auf der Webseite der FMH (www.fmh.ch/patientenverfuegung) finden Sie die Kurz- und ausführliche Version, wobei diese entweder ausgedruckt und handschriftlich oder digital ausgefüllt werden kann. Die Hinweiskarte ist in die Patientenverfügung integriert. Zudem finden Sie die Wegleitung Die Patientenverfügung kann auch in gedruckter Form als Broschüre in Deutsch oder Französisch bei der FMH bestellt werden. Ein Set umfasst die Kurzversion, die ausführliche Version und die Wegleitung. |
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